Umgangsrecht

Hallo,

Mutter und Vater von Kind x sind beide erziehungsberechtigt. Kind x ist 6 Jahre und lebt bei der Mutter. Es besucht den Vater jedes 2. Wochenende. Vater ist selbständig, zeitlich flexibel und möchte Kind x öfter sehen. Gründe hierfür sind in erster Linie die fehlende Nähe zum Kind. Weitere Gründe sind die geistige Bildung des Kindes. Mutter (25 J.) ist ohne Berufsausbildung und Arbeit. Emotional gibt sie sicherlich alles, geistige Förderung ist jedoch eher vom Vater zu erwarten - so wird das Kind trotz mehrfacher Aufforderung immer noch nicht zum Schwimmkurs angemeldet, obwohl die Mutter darauf besteht, dies selber zu tun - sie tut es aber nicht. Jegliche Form von Vorschule (Musik etc.) hat bisher ebenfalls nicht stattgefunden. Der Vater hat Angst, durch die wenigen WE-Besuche seines Kindes nicht auf dessen Entwicklung einwirken zu können (Hausaufgabenhilfe etc.). Wenn er das Kind unter der Woche nehmen möchte, wird ihm dies mit der Begründung, das Kind sei verabredet, verwehrt.

Wenn Kind x zur Schule geht, könnte es z.B. 1-2 Tage in der Woche (auch öfter) beim Vater wohnen (Zimmer etc. alles vorhanden). Mutter und Vater leben im selben Dorf (Luftlinie ca. 1,5 km). Der Vater ist finanziell sehr gut gestellt und lebt in fester Beziehung mit einer anderen Frau.

Hat der Vater ein Recht auf mehr Umgang? Kann er dieses Einklagen?

Hallo Anna,
ich fasse mal zusammen:
Die Mutter ist erst 25 Jahre, ungebildet und kann das Kind nicht fördern weil sie weder Berufsausbildung noch Job hat.
Es ist notwendig, dass ein Kind einen Schwimmkurs besucht, zusätzliche Förderung in Form von Vorschule/Musikunterricht ist ebenfalls notwendig damit es sich entwickeln kann.
Der Vater ist gebildet, hat eine feste Beziehung und auch noch genug Geld.

Meine Antwort/Meinung:
ich und meine Geschwister (und die meisten meiner Freunde) waren nie in einem Schwimmkurs können aber schwimmen, wurde uns von unseren Eltern beigebracht mit Geduld und Liebe.
Zusätzliche Förderung gab es ebenfalls nicht.
Hätten sich unsere Eltern 1. nicht leisten können und wurde 2. auf dem Dorf gar nicht angeboten.
Wir haben nach der Schule gegessen, Hausaufgaben gemacht und waren dann mit/bei Freunden spielen, toben, radeln, schwimmen usw.
Wir waren glücklich, wussten uns geliebt und hatten nie das Gefühl, dass unsere Eltern übergroße Erwartungen an uns stellen.

Meine Mutter war immer nur Hausfrau, beide Eltern haben keine Berufsausbildung und spätestens ab der 5. Klasse konnten sie uns in einigen Unterrichtsfächern nicht mehr helfen, aber ungebildet waren/sind sie deshalb bestimmt nicht.
Allgemeinbildung ist auch eine Bildung, noch dazu eine sehr wichtige.

Woher weißt du, dass das Kind nicht durch die Mutter, den Kiga und/oder Schule genug gefördert wird ohne überfordert zu werden?
Woher weißt du, dass die Leistungen des Kindes nicht altersgerecht sind und Förderung notwendig wäre?

Mich erschreckt immer wieder wenn ich mitbekomme wie wenig manche Kinder Zeit zum spielen mit Freunden haben weil sie ständig Termine haben oder lernen müssen.
Man kann Kinder fördern ohne dass es Außenstehende mitbekommen und nicht einmal die Kinder bemerken, dass es gerade mal wieder Mathematik- oder Deutschunterricht gibt :wink:

Zur eigentlichen Frage:
Er kann sich ans Jugendamt wenden und um Vermittlung bitten oder er kann direkt zum Rechtsanwalt gehen und versuchen mehr Umgang einzuklagen. Er könnte natürlich auch ganz ruhig mit der KM reden und versuchen gemeinsam eine Lösung zu finden.

meint
Bröselchen

Hallo Bröselchen,

also, hätten da nicht die letzten 10 Zeilen gestanden, würde ich sagen, dass dies eine gänzlich unadäquate persönliche Antwort auf eine sachlich gestellte Frage ist. Aber auch die letzten 10 Zeilen helfen wenig weiter.

Fakt ist: Kind ist Ergebnis eine ONS. Vater will in jeder Hinsicht Verantwortung übernehmen, wird aber an seinem Recht gehindert. Warum darf eine Mutter gegenüber einem erziehungsberechtigten Vater mehr Einfluss auf die Erziehung ausüben? Vater kann sich natürlich sagen: OK, ich liefere das Geld und habe das Kind halt nur alle 2 Wochen für drei Tage. Kann ja eine neue Familie machen. Zum Anziehen hat Kind genug, das soziale Schicksal kann ihm egal sein. Ist es ihm aber nicht. Die Fragestellerin ist ebenfalls ein Scheidungskind und auch „nur“ bei der sozialhilfeempfangenden Mutter aufgewachsen. Heute ist sie Akademikerin - Belehrungen über Liebe und Bildung etc. tun also nicht not. Aber der fehlende Kontakt zum Vater hat ihr gefehlt und heute widerfährt ihr und ihrem Partner als Erwachsene ein ähnliches Schicksal, worunter insbesondere der VATER SEHR leidet. Die Fragestellerin und ihr Partner sind der Meinung, dass auch Väter ihre Kinder öfter als 6 Tage binnen 4 Wochen sehen sollten, damit auch Väter die Liebe und emotionale Kompetenz an ihre Kinder weitergeben können.

Bröselchen, bei dir gab es beide Eltern - hier liegt der Fall anders und wüßtest du, dass dein Kind zwar über Potenzial verfügt, dieses aber schlichtweg nicht mal ansatzweise gefördert wird und man dich daran hindert, dein Kind zu sehen, dann würdest auch du wohl anders reagieren.

Die Mutti verfügt sicherlich über viel Liebe - die sie, als nicht Berufstätige, ihrem Kind ab 17.00 gibt, weil dieses nämlich in den Ganztagskindergarten geht, anstatt ab und an mittags mal beim Papa zu sein. Mutti geht dafür gerne rauchenderweise bei den ebenfalls nicht berufstätigen Freundinnen Kaffee trinken …

Mutti ist es wie in Bezug auf Schwimmkurs oder andere Förderungen sicherlich auch egal, welchen Berufsweg (ok, ist noch früh) das Töchterchen mal einschlägt, denn Mutti hat es ja auch ohne geschafft und vom Amt und Geld des Kindsvaters lebt es sich ja auch ganz gut.

Das ist doch gruselig, oder?

Und um das auch noch mal klarzustellen: Vati und neue Partnerin haben kein chinesisches Kindermädchen und wollen keinen Tennisstar - Kind x spielt, wenn es bei Vati ist, ebenso mit den Nachbarskindern und sonntags ist bei vielen Familientag. Kind x lebt beim Vater ein ganz normales Kinderleben - so normal, dass es schon fast wieder unnormal ist, denn bei ihm lernt Kind x auch „hautnah“, was Natur und Tiere sind (im Gegensatz zu so manchen Stadtkindern). Und das alles mit eine Würze mehr Verbindlichkeit - man philosophiert nicht beim Kaffee übers Schwimmen, man lernt Schwimmen!

KIGA und Schule liefern sicherlich eine Fülle an Förderungen - aus eigener beruflicher Erfahrung kann ich jedoch sagen, dass diese auf gar keine Fall die Förderung der Eltern ersetzen kann und darf. Das ist schlichtweg nicht machbar und kein Elternteil sollte sich darauf ausruhen. Dagegen können Lehrer nicht gegenan arbeiten!

Um noch mal zu meiner eigentlichen Frage zurückzukommen und weil ich keine Juristin bin: Gibt es ein Umgangsrecht Gesetz, welches da besagt, dass das Verhalten von Mutti rechtens ist und welches die Rechte des Vaters derart beschneidet?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

hallo Anna,

es gibt kein Umgangsrechtsgesetz sondern der Umgang des Kindes mit dem anderen Elternteil wird individuell zum Wohle des Kindes festgelegt. Kann von 50/50 bis überhaupt kein Umgang sein.

Über eine Ausweitung des Umgangsrechts muß er sich mit der Kindesmutter einigen ggf. übers Jugendamt oder sogar Familiengericht.
Üblich (weil eben meistens praktiziert) ist jedes 2. Wochenende und die Hälfte der Schulferien.

Wenn beide Elternteile gemeinsames Sorgerecht haben (wundert mich bei einem ONS und das sollte er der KM auch hoch anrechnen) könnte der KV ja auch versuchen das Kind ganz zu sich zu nehmen und die KM hat dann den 14-tägigen Umgang.

Mutti geht dafür gerne
rauchenderweise bei den ebenfalls nicht berufstätigen
Freundinnen Kaffee trinken …

Mutti ist es wie in Bezug auf Schwimmkurs oder andere
Förderungen sicherlich auch egal, welchen Berufsweg (ok, ist
noch früh) das Töchterchen mal einschlägt, denn Mutti hat es
ja auch ohne geschafft und vom Amt und Geld des Kindsvaters
lebt es sich ja auch ganz gut.

Diese Abwertung der Kindesmutter durch die Partnerin des KV finde ich schlichtweg eine Frechheit.
Bei seinem ONS hat iden KV an der KM nichts gestört.

Die Fragestellerin und ihr
Partner

Die Fragestellerin…
geht das Ganze mit Verlaub erstmal überhaupt nichts an, sondern ausschließlich den Kindesvater.
Ich würde „etwas“ säuerlich reagieren würde sich die Partnerin des KV so einmischen bzw. solche Dinge über mich äußern.

Bröselchen
die jetzt nichts mehr dazu sagt weil oT