Umgangsrecht an Feiertagen

Hallo.

Ich habe 2 kinder (3 & 6). Diese leben bei ihrer Mama, meiner Exfrau.
Wir haben 14-tägiges umgangsrecht, wenn man es so nennen kann bei geteiltem Sorgerecht.
Dieses Wochenende war zwar nicht meines aber wie haben abgesprochen dass die Kids von Sonntag auf Montag bei mir übernachten. Nun meinte sie diese Abmachung zu brechen und mir die Kinder nicht zu bringen.
Darf sie das?

Hi, bin da leider auch kein Experte aber meiner Meinung nach nicht
aber da wirst du in so kurzer Zeit nichts machen können.Da Absprachen bei geteiltem Sorgerecht bindend sind.Du kannst dich nur in Zukunft davor schützen,in dem du Absprachen schriftlich vereinbart, so das du bei einem Anwalt was in der Hand hast das Vereinbarungen gebrochen werden.Sorry das ich dir nicht weiter helfen kann.
Mfg Mac

Hallo,

es ist zwar nicht gerade höflich, die abgesprochene Vereinbarung zu brechen- aber da es nicht ihr Wochenende war, würde ich sagen, sie kann es rückgängig machen. Die Frage ist, mit welcher Begründung sie die Absprache gebrochen hat. Waren es plausible Gründe oder gönnt Sie dem Vater einfch nicht das lange Wochenende?

Beste Grüße
Ralf

Hallo,

sie darf es nicht. Man kann dagegen bei Gericht klagen.

Außerdem heißt es GEMEINSAMES Sorgerecht. Ihr sorgt gemeinsam für die Kinder. Geteilt wäre ja genau das Gegenteil.

Gruß

Hallo Decan 83 ,
leider ja. Die Frau kann tun und lassen was sie will, solange du keine andere Umgangsvereinbarung hast.
Alles liebe Kurss 22