Umgangsrecht bei Geschiedenen

Hallo,
wer kann mir bitte weiterhelfen. Ich bin geschieden und wohne 180 km von meiner Exfrau entfernt. Meine Arbeitsstelle befindet sich 80 km von meiner Exfrau entfernt. Anmerken möchte ich noch, dass ich vom Wohnort meines Kindes weggezogen bin. Muss ich mein 13 Jahre altes Kind jede zweite Woche am Wohnort seiner Mutter abholen oder kann ich Sie zwingen, dass Sie sich auf der halben Strecke mit mir trifft.
Es wäre auch schön wenn Ihr Gerichtsurteile habt, die sich mit diesem Thema beschäftigen. Vielen lieben Dank.

>Muss ich mein 13 Jahre altes Kind jede zweite Woche am
>Wohnort seiner Mutter abholen oder kann ich Sie
zwingen, >dass
>Sie sich auf der halben Strecke mit mir trifft.

Müssen? Das ist wohl der falsche Begriff und vielleicht
die falsche Einstellung … ! Es muss schon ein Wollen
sein.

Nein, zwingen kann man die Mutter nicht, es wäre
höchstens ein Entgegenkommen von ihr.

Ich wohne selbst 350km vom Wohnort meiner Kinder
entfernt und bin mehrere Jahre, als meine Kinder noch
klein waren, jedes 2. WE sie abholen gefahren. D.h.
jedes 2. WE 1400km im Auto - mir und der Kinder willen,
kein Müssen, ein klares Wollen!

Hallo,

vielen Dank für die Info. Glauben Sie, dass ich bei einer eventuellen Klage verlieren würde. Haben Sie es vielleicht gerichtlich klären lassen. Ich muss mir immer einen halben Tag Urlaub nehmen, um mein Kind pünktlich abzuholen und wenn ich eine Stunde später komme, flippt die Mutter aus.

Hallo!

Wer das Umgangsrecht ausübt, ist zu sämtlichen Fahrten verpflichtet. Und wie du festgestellt hast, bist zu weg gezogen!

Aber ganz ehrlich, wenn du mit deiner Ex-Frau sprichst, wie sich der Text liest, so würde ich dir auch nicht entgegen kommen wollen.

Mit Freundlichkeit kommt man noch immer am Weitesten!!!

Nette Grüsse
Simone

Hallo Simone,

vielen Dank für deine Mail. Sie hat mir sehr weitergeholfen.

Hallo, also soviel ich weiß, ist es nicht erforderlich das Sie den ganzen Weg allein fahren. Ich glaube zu wissen das sie den halben Weg auf sich nehmen muß. Da es ja um das Kindeswohl geht.

hallo bombenalarm,

leider habe ich keine gerichtsurteile darüber, aber mir ist bekannt, dass man sich bei solch einer großen entfernung auf halber strecke trifft. vielleicht fragst du mal einen anwalt. das wäre hier sicherlich hilfreich. es tut mir leid, dass ich nicht so viel helfen konnte. viel glück

viele grüße
vom
früchtchen

>Glauben Sie, dass ich bei einer
>eventuellen Klage verlieren würde.

Eine Klage bedarf einer rechtlichen Voraussetzung,klagen wogegen, wofür? KEINE CHANCE!

>Haben Sie es vielleicht
>gerichtlich klären lassen.

Nein, sh.oben, wenn die Mutter nicht mitmacht kann auch ein Gericht sie nicht zwingen, es gibt keinerlei Rechtsgrundlage.

>Ich muss mir immer einen halben Tag
>Urlaub nehmen, um mein Kind pünktlich abzuholen und

Das ist ein Preis der zu zahlen ist, ih kann mir das zum Glück frei einteilen.

>wenn ich
>eine Stunde später komme, flippt die Mutter aus.

Klar, kenne ich auch, also genug Puffer einbauen, insbes. im Winter.

Hallo,

ich weiß, es gibt Urteile, da muss die Ex sich an den Kosten beteiligen, da sie die Verpflichtung hat, dass das Kind Kontakt zum Vater hat. Kommt auch darauf an, wer wie finanziell gestellt ist. Wenn bei ihr nichts zu holen ist, dann wird kaum ein Richter sie dazu zwingen können zu zahlen. Wenn aber Geld da ist, dann muss sie zahlen.

Viele Grüße

hallo,
gerichtsurteil hab ich nicht. der umgang wurde sicherlich gerichtlich geregelt. du kannst einen antrag auf abänderung des vergleiches oder beschlußes oder in welcher form auch immer ihr den umgang geregelt habt. sobald du beim gericht einen antrags wegen umgang stellst ist es stets so das du interesse für dein kind zeigtst. die mutter zu was zwingen kannst du nicht. du kannst per gericht vereinbarren, sofern es ihr möglich ist das kind auf halber strecke zu bringen, wird in der regel nicht gemacht, weil das gericht meint wenn du das kind sehen willst da sollte es dir was wert sein. nun kommt es darauf an wie alt das kind ist, vielleicht kann es ja mitbestimmen und es ist für das kind ok umgang nur ein mal im monat und dafür alle ferientage, wenn es dir möglich ist, vielleicht hat dein kind momentan keine lust zu dir zu kommen, dann kannst du dich jeden abend per telefon bei ihm melden, mehr weiss ich zu deinem anliegen nicht , sorry.rede doch einfach mit deiner ex darüber, bevor du einen antrag bei gericht stellst das es nicht heißt , hättest du doch was gesagt.
alles gute.

hallo,

entsprechende gerichtsurteile gibt es nicht ,da das meistens immer einelfallentscheidungen sind.

wenn du dich noch gut mit deiner exfrau verstehst …setz dich mit ihr zusammen um eine lösung zu finden …zb.könntest du eine bahnkarte besorgen …dann könnte die tochter mit der bahn fahren (es gibt auch --ein program bei der bahn …welches mann buchen kann ,bei dem die kinder begleitet reisen …)

andernfalls könntet ihr euch auch einigen ob ihr euch nicht abwechseln könnt…

und wenn gar nichts geht müsst ihr wohl oder übel vor gericht …gruss nancy

Hallo erst einmal,du kannst niemanden zwingen …
Wenn du deiner Ex-Frau Gründe erklären kannst warum du dein Kind nicht abholen kannst wird man sicher eine Lösung finden.Nur sprechenden Menschen kann geholfen werden.
Was sagt denn dein Kind dazu??? will es denn nicht zu dir mit dem Zug???(wär auch eine Lösung).
Kann dir kein Urteil zukommen lassen,habe so etwas nicht.
Alles gute

Hallo,

bin mir da leider nicht sicher. Und zwingen kann man schon mal niemandem zu irgendwas.
Ich würde aber versuchen mit der Ex-Frau zu sprechen. So nachdem Motto, wenn ich meine ganze Kohle für Benzin drauf geht, bleibt nicht mehr genug um dem Kind etwas bieten zu können etc.

Liebe Grüße

Tina

Hallo,

da die Mutter die Entfernung nicht mutwillig herbeigeführt hat (eigentlich überhaupt nicht verursacht hat) braucht sie an der Umgangsgestaltung nicht aktiv mitzuwirken. Sie muss weder holen noch bringen oder sich auf halber Strecke treffen.

Allerdings sollte ein 13-Jähriges Kind alleine mit der Bahn fahren können, wenn es vom Papa am Bahnhof abgeholt wird.

Die von Dir gewünschten Gerichtsurteile gibt es leider in Eurer Konstellation nicht.

Gruß

Es gibt immer wieder ähnliche Fälle und leider kaum eine ideale Lösung.

Wichtig dürfte allein sein, dass der Umgang zwischen dir und deinem Sohn stattfindet. Etwas Mühe müssen sich schon beide Seiten geben. Dazu gehört auch die Überlegung, ob dein Sohn mit 13 Jahren nicht alt genug für eine Bahnfahrt oder Busfahrt zu seinem Vater ist. Andere Kinder besteigen alle 14 Tage ein Flugzeug oder den Intercity, damit sie am Wochenende den Vater am anderen Ende Deutschlands besuchen können.

Für die Kontakte zum eigenen Kind sollte einem Vater doch kaum ein Weg zu weit sein. (Finde ich, der seinen Sohn seit 14 Jahren nicht gesehen hat)

Zwar kann ich deine Gedanken nachvollziehen und würde von der Mutter ein Entgegenkommen erwarten, doch leider kann man einen Menschen nicht dazu zwingen. Auch ein Gerichtsurteil zu einem vergleichbaren Fall wird dir nicht wirklich helfen.

Was passiert, wenn dein Sohn keine Bereitschaft zu einer Wochenendreise auf eigene Faust zeigt und dann lieber auf die Kontakte zu dir verzichtet? Was machst du dann, vielleicht ein langes Gesicht, weil du erst recht in den Augen der Kindesmutter wie ein Rabenvater aussiehst. Überlege genau, bevor du deinen Holzkopf versuchst durchzusetzen.

Sprich zunächst vorsichtig bei dem Jungen dieses Thema an und gehe dann erneut auf die Mutter zu.

Rechthaberei bringt dich wahrscheinlich nicht zum Ziel.

Viel Glück und einen guten Rutsch!

Steve-HH

ich denke ihr solltet euch eivernäh,lich einigen