Umgangsrecht bei Heirat

Hallo,
ich habe gehört das es neue Gesetze zum Thema Sorgerecht und Umgang bei kindern gibt.
Meine Freundin hat 2 kinder von 2 verschiedenen Männern.
Bei dem großem Kind hat sie das gemeinsame Sorgerecht.
Bei dem kleinen Kind hat sie das alleinige Sorgerecht.
Wir werden aber im Oktober heiraten.
Nun habe ich gehört, wenn wir verheiratet sind und die Kinder meinen Namen annehmen, was sie auch werden, das die Erzeuger ( sind beide auf der Geburtsurkunde eingetragen) von den Kindern keinerlei Rechte mehr auf Umgang mit den Kindern haben und Sie dann auch keinen Unterhalt mehr zahlen müssen.
Wie verhält sich das dann mit dem gemeinsamen Sorgerecht von der großen Tochter ?
Besteht das dann noch weiter oder hebt sich das durch die Heirat auf ?
mfg tino

Hallo Tino,

meines Wissens nach gibt es einen Unterschied zwischen dem Namen-Annehmen und einer Adoption. Wenn die Kinder „nur“ Deinen Namen annehmen müssen die Erzeuger zustimmen und es hat aber keine rechtlichen Auswirkungen (Unterhalt, …). Anderst sieht es aus, wenn Du die Kinder adoptierst. Dann haben sie Deinen Namen, die Erzeuger müssen natürlich auch zustimmen, verlieren aber jegliches „Recht“ und jede „Pflicht“ (Unterhalt,…) an dem Kind. So ungefähr war es nach altem Recht. Einen Tipp: Erkundige Dich doch mal beim Jugendamt - ist kostenlos oder beim Standesamt.
Auf jeden Fall eine schöne Hochzeit und alles Gute.
Viele Grüße Sandra