Hallo Eileen,
Das Jugendamt ist, glaube ich, ne gute Lösung.
Mache Dir nicht allzuviel Hoffnung. Präventiv wirst Du und auch das Jugendamt da wohl wenig ausrichten.
http://www.v-a-k.de/index.php?id=213
Hier wird die derzeitige Rechtslage skizziert:
„…Auch die Zugehörigkeit der Eltern zu einer Religionsgemeinschaft oder Sekte kann dann nicht als Kindeswohlgefährdung gewertet werden, wenn das Kind nicht über die religiöse Betätigung hinaus von den prägenden Grundlagen der Glaubensgemeinschaft betroffen ist…“
Und wenn Du das folgende Urteil liest, wirst Du feststellen, dass das Kind erst in den Brunnen gefallen sein muss, bevor Du da etwas unternehmen kannst.
Setze Dich trotzdem mit dem VAK in Verbindung. Die werden Dich gut beraten können.
Alles Gute und Grüße
Peter
http://www.ingo-heinemann.de/kinder2.htm#3%20UF%2062/96
„…Um eine derartige Gefährdung des Kindeswohls feststellen zu können, müssen jedoch konkrete Erkenntnisse vorliegen, daß die Kinder im Sinne der Scientologen-Organisation beeinflußt werden. Die Feststellung der Zugehörigkeit der Kindesmutter zu der Organisation der Scientologen reicht allein nicht aus, um den Schluß zu ziehen, daß sie aus diesem Grund bereits zur Versorgung und Erziehung der Kinder ungeeignet ist (OLG Frankfurt, FamRZ 94, 920; ebenso OLG Düsseldorf, FuR 96, 151; OLG Hamburg FamRZ 85, 1284).
Konkrete Anhaltspunkte für eine Anwendung scientologischer Techniken auf die Kinder oder eine gezielte Beeinflussung und Ausübung von Druck liegen nicht vor. Die Stellungnahmen der Schulen sowie die Anhörungen der beiden minderjährigen Kinder haben ergeben, daß diese in ihrem sozialen Umfeld integriert sind und keine Verhaltensauffälligkeiten zeigen…“