Umgangsrecht/(betreutes) Besuchsrecht

Hallo,

hier mal der Sachverhalt.

Mutter X hat einen 7 Monate alten Sohn. Der KV hat seinen Sohn noch nie gesehen. Der KV wartet auf seine Verurteilung wegen Verstoßes gegen das Btmg in nicht geringen Mengen (Haft sehr wahrscheinlich), des weiteren hat der KV nachgewiesene Polytox - und Borderline Persönlichkeitsstörungen. Mittlerweile war auch mal das Jugendamt bei der Mutter X. Dieses schloss wegen den gegebenen Umständen jegliches Umgangs - oder Besuchrecht aus. Das Jugendamt teilte der Mutter X kurze Zeit später mit, dass der KV jetzt sein Recht einklagen will. Und es teilte ebenfalls mit, das ein betreutes Besuchsrecht nicht ganz ausgeschlossen werden kann, wenn er klagt.
Der Kv ist während der Schwangerschaft der Mutter X des öfteren Hangreiflich geworden und drohte auch häufig damit, dass Kind zu entführen und in Ausland zu gehen, wenn Mutter X sich von ihm trennen würde.
Der KV ist jemand der nichts zu verlieren hat und dazu diese Störungen.
Wenn es bei diesen Rechten um das Wohl des Kindes geht, wie hoch ist die Chance, dass der KV auch weiterhin keinen Kontakt aufnehmen darf? Der Mutter X ist alles andere als Wohl dabei, das Kind in seinen Händen zu sehen, da ihm auch jedes Mittel Recht ist, der Mutter X eins auszuwischen. Mutter X macht sich große Sorgen und hat Angst um ihren Sohn.

Bitte um schnelle Antworten!

Hi, betreutes Besuchsrecht heisst, dass d. KV d. Kind nur in Gegenwart eines/r Mitarbeiters/in d. Jugendamtes besuchen darf bzw., das diese ihn mit d. Kind besuchen.
Falls gerichtlich so entschieden werden sollte, wird d. KV also nie mit d. Kind allein u. unbeaufsichtigt sein.
MfG ramses90

Ich muss ergänzend dazu schreiben das der KV bereits eine 7 Jährige Tochter hat, umd die er sich nie gekümmert hat.

Und zu Dir ramses90

Dessen ist sich die Mutter bewusst, aber auch das es eine kurzlebige Sachen wird. Dem KV ist es auch nicht wirklich wichtig das Kind zu sehen. Er steht lediglich unter Druck von Dritten und Familie.

Hi Diana,

eine Chancenwahrscheinlichkeit kann Dir hier keiner nennen. Hilfreich könnte vielleicht das Jugendamt sein, daß wahrscheinlich schon mehrmals solche Prozesse beim zuständigen Gericht unterstützt hat und so sagen kann auf welcher „Linie“ dieses Gericht zu urteilen pflegt, aber auch das können nur Anhaltswerte sein.

Gruß
Tina