Umgangsrecht der Großeltern

Hallo,

wenn die Ehefrau nicht möchte, dass die Kinder die Großeltern
besuchen (weniger als 150 km Entfernung vom Wohnort), kann dann
der Ehemann oder können die Großeltern dies durchsetzen?

Vielen Dank für Infos

Thommy

Hallo,

wenn die Ehefrau nicht möchte, dass die Kinder die Großeltern
besuchen (weniger als 150 km Entfernung vom Wohnort), kann
dann
der Ehemann oder können die Großeltern dies durchsetzen?

Vielen Dank für Infos

Hi,

wer hat den hier das Sorgerecht? Beide, die Ehefrau oder der Ehemann?

Gruß
Tina

Hallo Tina,

beide haben das Sorgerecht.

Viele Grüße
Thommy

Hallo Tina,

beide haben das Sorgerecht.

Hi,

wenn nichts gegen den Umgang spricht, kann sie es auch nicht verbieten:

http://www.advogarant.de/Infocenter/Archiv/Familienr…

Gruß
Tina

Hallo Tina,

vielen Dank. Im Artikel wird u.a. von schwerwiegenden Störungen
zwischen beiden Eltern und den Großeltern („OLG Hamm“)gesprochen. Tatsächlich „blockiert“ nur die Ehefrau, nicht jedoch der Ehemann.
Kann der Ehemann aus seinen Rechten als Ehemann den Besuch bei den
Großeltern erwirken?
Ich habe insgesamt den Eindruck, dass eine Schiedsstelle hilft.

Viele Grüße
Thommy

Hallo,

im Normalfall müssten die Großeltern auf Umgang mit dem Enkelkind klagen (§ 1685 BGB). Wenn der Ehemann hier zuviel Druck auf seine Ehefrau ausübt, besteht die Gefahr, dass er bald „Ex-Ehemann“ ist.

Gruß
Ingrid

Umgangsrecht der Großeltern/schließe Diskussion
Vielen Dank für alle Hinweise.
Ich schließe die Diskussion ab,
da ich dankenswerterweise nun
besser informiert bin.

Thommy