Hallo an alle
Ich weiß, es ist lang und kompliziert. Wäre nett, wenn jemand etwas familienrechtlich relevantes dazu sagen kann.
Fiktive alleinerziehende Mutter Anna hat eine Tochter Berta. Gemeinsames Sorgerecht mit Vater Cäsar. Vater Cäser wohnt weiter weg und nimmt sein Umgangsrecht alle zwei Wochen bei Oma Dora wahr, die in der Nähe der Tochter Berta wohnt. Die Umgangstage laufen harmonisch ab. Oma Dora verhält sich gegenüber dem Vater und der Tochter völlig unauffällig und normal.
Dann äußert Oma Berta dem Jugendamt gegenüber mehrfach, daß sie der Meinung sei, Tochter Berta sei Opfer eines sexuellen Mißbrauches, ohne dabei konkrete Beweise vorbringen zu können. Das Jugendamt kann die Vorwürfe nicht bestätigen, Mutter und Vater der Tochter sehen ebenfalls keinerlei Anhaltspunkte für ein besorgniserregendes Verhalten und erachten die angeblichen Verhaltensauffälligkeiten für gering und führen sie auf die üblichen Schwierigkeiten von Trennungskindern zurück. Dabei weiß die Mutter noch gar nichts vom konkreten Vorwurf der Oma, sondern weiß nur um gemeldete Verhaltensauffälligkeiten. Den Vorschlag von Vater Cäser, die gemeinsame Tochter einem Psychologen zur Absicherung gegenüber dem Jugendamt vorzustellen, lehnt sie ab wegen befürchteter Strapazen einer solchen Beobachtung für die Tochter.
Stellen wir uns nun vor, daß der Mutter Anna plötzlich der genauen Vorwurf des sexuellen Mißbrauchs zu Ohren kommt. Die Mutter ist entsetzt und empört. Der Vater steht bzgl der Substanzlosigkeit der Vorwürfe hinter der Mutter, möchte aber aufgrund der sonst völlig unkomplizierten Umgangstage bei der Oma weiter die Wochenenden dort verbringen.
Jetzt die Frage: Für wie realistisch haltet ihr es, daß Mutter Anna es notfalls gerichtlich verbieten kann, daß Vater Cäser die Wochenendkontakte bei der Oma Dora verbringt?
Was für Möglichkeiten stehen Mutter Anna ggf noch zur Verfügung?
Was für Anregungen diesbezüglich seht ihr noch?
Danke im Voraus für alle fundierten oder inspirierenden Beiträge in diesem schwierigen Thema.
Gruß,
LeoLo