Umgangsrecht der Oma - Vorwurf des sex Mißbrauchs

Hallo an alle

Ich weiß, es ist lang und kompliziert. Wäre nett, wenn jemand etwas familienrechtlich relevantes dazu sagen kann.

Fiktive alleinerziehende Mutter Anna hat eine Tochter Berta. Gemeinsames Sorgerecht mit Vater Cäsar. Vater Cäser wohnt weiter weg und nimmt sein Umgangsrecht alle zwei Wochen bei Oma Dora wahr, die in der Nähe der Tochter Berta wohnt. Die Umgangstage laufen harmonisch ab. Oma Dora verhält sich gegenüber dem Vater und der Tochter völlig unauffällig und normal.

Dann äußert Oma Berta dem Jugendamt gegenüber mehrfach, daß sie der Meinung sei, Tochter Berta sei Opfer eines sexuellen Mißbrauches, ohne dabei konkrete Beweise vorbringen zu können. Das Jugendamt kann die Vorwürfe nicht bestätigen, Mutter und Vater der Tochter sehen ebenfalls keinerlei Anhaltspunkte für ein besorgniserregendes Verhalten und erachten die angeblichen Verhaltensauffälligkeiten für gering und führen sie auf die üblichen Schwierigkeiten von Trennungskindern zurück. Dabei weiß die Mutter noch gar nichts vom konkreten Vorwurf der Oma, sondern weiß nur um gemeldete Verhaltensauffälligkeiten. Den Vorschlag von Vater Cäser, die gemeinsame Tochter einem Psychologen zur Absicherung gegenüber dem Jugendamt vorzustellen, lehnt sie ab wegen befürchteter Strapazen einer solchen Beobachtung für die Tochter.

Stellen wir uns nun vor, daß der Mutter Anna plötzlich der genauen Vorwurf des sexuellen Mißbrauchs zu Ohren kommt. Die Mutter ist entsetzt und empört. Der Vater steht bzgl der Substanzlosigkeit der Vorwürfe hinter der Mutter, möchte aber aufgrund der sonst völlig unkomplizierten Umgangstage bei der Oma weiter die Wochenenden dort verbringen.

Jetzt die Frage: Für wie realistisch haltet ihr es, daß Mutter Anna es notfalls gerichtlich verbieten kann, daß Vater Cäser die Wochenendkontakte bei der Oma Dora verbringt?
Was für Möglichkeiten stehen Mutter Anna ggf noch zur Verfügung?
Was für Anregungen diesbezüglich seht ihr noch?

Danke im Voraus für alle fundierten oder inspirierenden Beiträge in diesem schwierigen Thema.

Gruß,
LeoLo

Hi!
Und wer genau missbraucht nun, bzw soll missbrauchen? Oma Dora oder jemand, der zu Besuch bei der Oma ist während der Umgangstage? Wieso kann der Vater das Kind nicht schützen, wenn er doch zum Zweck des Umgangs sich ebenfalls bei Oma Dora aufhält?
Fragen über Fragen!
Renate

Hallo

Wer das Kind mißbraucht, kann von Oma Dora nicht gesagt werden. Anhand von ihr gemachter Beobachtungen behauptet sie diesen Umstand nur. Oma und Vater können wir ausschließen. Der zwischendurch nicht offiziell erhobene Vorwurf, die Mutter mißbrauche die Tochter sexuell, wird vom Vater kategorisch als unsinnig ausgeschlossen. Insofern bleibt Oma Dora unterm Strich nur bei dem pauschalen Vorwurf und kann dabei nicht fundiert einen oder mehrere Täter benennen.

Gruß,
LeoLo

Hallo,

unhaltbare Mißbrauchsvorwürfe „ins Blaue hinein“ sind oft schädlicher als man sich vorstellen kann und grenzen selber an Mißbrauch. Hier werden der/die angebliche „Mißbraucher“ und das angebliche Opfer unheimlich schwer belastet.

Dass die Mutter Anna hier den Kontakt des Kindes zur Oma Dora unterbinden will, halte ich für legitim. Wer will schon mit solchen an den Haaren herbeigezogenen Vorwürfen laufend konfrontiert werden. Mißbrauch mit dem Mißbrauch ist zwar recht groß in Mode, aber moralisch sehr verwerflich. Vor allen Dingen, da bei echtem Mißbrauch nicht weder den Anzeigenden noch den Opfern mehr geglaubt wird.

Papa Cäsar sollte das von sich aus schnellstens, im Interesse des Kindes, selber in die Tat umsetzen. Nicht die Bequemlichkeit für den Umgangskontakt soll hier entscheidend sein, sondern, ob das Kind für etwas untersucht und therapiert werden soll, das nicht stattgefunden hat.

Mutter Anna hat gute Chancen, bei Gericht einen Umgang mit der Oma Berta unterbinden zu lassen.

Sollte Papa Cäsar weiter entfernt von seiner Tochter wohnen, findet er vielleicht bei http://www.betten-fuer-eltern.de etwas Passendes.

Gruß
Ingrid

3 Like