Umgangsrecht des Vaters

sehr geehrtes Mitglied,
ich war gestern mit meiner Freundin und ihrer kleinen beim Jugendamt. dort ging es darum das Umgangsrecht des Vaters zu regeln. dazu wollte die Sachbearbeiterin ein persönliches Gespräch mit der kleinen machen und im anschluss hat sie dann nochmal mit meiner Freundin geredet. im Gespräch mit der kleinen hat sie unter anderen Fragen gestellt was sie sich wünscht usw.(was normal ist denke ich) die kleine sagte das sie mal gerne wieder beim Papa schlafen will (womit wir ja im grunde kein problem damit haben) die Sachbearbeiterin meinte wir sollten auf die wünsche der kleinen eingehen aber feste Termin seien dabei wichtig.
danach fragte meine Freundin wenn wir ein telefongespräch ausmachen und sie dann nicht mit den Papa reden möchte sollen wir Sie dann dazu zwingen. dazu sagte sie: wenn der Termin ausgemacht ist muss er auch eingehalten werden. (was in meinen Augen schon schlimm ist das kind so zusagen dazu zwingen). wir waren vor 14 tagen schonmal zusammen da ohne die kleine und haben uns mit ihr unterhalten dabei hat die Sachbearbeiterin sachen gesagt die mir heute noch zu denken geben. ich habe ihr mal ein fall geschildert wo die kleine beim Papa geschlafen hat er dann vormittag zum Fußballspiel ging und die kleine so zu sagen 40 m weiter auf den Spielplatz geparkt hat nur damit er Fußball spielen kann. dabei fragte ich die Sachbearbeiterin was passiert wäre wenn die kleine dann weg gefangen wäre (heut zu tage nichts neues) dann sagte ich das meine Freundin ja das alleinige Sorgerecht hat und in der verantwortung des kindes steht daruf sagte sie zu mir sobald der Papa die kleine hat er rechtlich auch die verantwortung. entspricht das auch der wahrheit? ist meine Freundin gezwungen die kleine bei den Papa schlafen zu lassen oder reicht es auch nur wenn er sie tagsüber hat?
habe zum späteren Zeitpunkt vllt. noch mehr Fragen.

mfg

Rollstuhlrambo

Hallo,
die geschichte die sie schildern ist erstmal normal. Das Verfahren der Sachbearbeiterin vom JA läuft immer so ab. Auch wenn die KM hier das alleinige Sorgerecht hat, dann hat der KV trotzdem ein Umgangsrecht. Das mit dem zwingen ist so eine Sache. Ich habe den Fall selber mit meinen beiden Jugs gehabt. Erst wollten sie nicht, dann doch, dann wieder nicht. Am Anfang habe ich immer nachgegeben wenn sie nicht wollten, allerdings bin ich davon ausgegangen, das sie wirklich nicht hin wollten. Nach einiger Zeit merkte ich aber, das es eigentlich nur war, weil mein EX und ich uns nicht mehr verstanden haben. Die Frage ist auch, wie alt die Kleine ist. Kinder merken sich Dinge sehr schnell und versuchen es beiden Eltern unbewusst immer recht zu machen. Ich denke man sollte schon auf die Wünsche des Kindes eingehen, allerdings auch ruhig mal etwas Druck machen, da auch der Vater wichtig ist. Das mit dem Spielplatz ist so eine Sache, das das nicht gut war, keine Frage, aber die Dame von JA hat recht, sobald der Vater die Kleine hat, ist er dafür verantwortlich egal wer das Sorgerecht hat. termine und eine geregelte Struktur sind für Kinder gerade in solch einer Situation sehr wichtig und beide Seiten sollten und müssen sich daran halten um dem Kind klar zu machen, das das alles so ok ist. Seine eigenen Wünsche etc. muss man da echt hinten anstellen. Das das nicht einfach ist weiß ich aus eigener Erfahrung. Telefonate halte ich persönlich für Quatsch, aht bei uns überhaupt nicht funktioniert. Versucht es doch erstmal mit Tagsüber sehen und arbeitet euch langsam bis zur Übernahctung vor. Und wenn die Kleine dort schlafen möchte, warum den nicht ???
Es ist eine schwere Situation für euch und ich kann euch sehr gut verstehen, habe ähnliches durch, aber auch wenn es manchmal etwas drastisch erscheint, die Kleine zu zwingen ( natürlich nicht wenn sie weint etc.)versucht mal ihr vorzuleben, das das alles in Ordnung ist und das ihr es auch gut findet wenn sie mal zum Papa geht. Bei uns hat es sich von selber erledigt.
Ich wünsche euch viel Kraft und Glück.
Falls Ihr noch Fragen habt, meldet euch.
Liebe Grüße
Burgfee

Hallo,

Jugendamt ist immer so ne Sache, da dort viel im Ermessen des Bearbeiters liegt - und da spielt natürlich auch immer die persönliche Einstellung des Bearbeiters eine große Rolle.

Grundsätzlich bin ich auch dafür, dass der Kontakt zum Vater erhalten bleibt aber wenn dabei das Wohl des Kindes gefährdet ist sieht die Sache anders aus.

Aus meiner eigenen Erfahrung kann ich sagen, dass die ich mein Kind nie dazu gezwungen hätte etwas zu tun das es nicht will. Mein Sohn hat sich im Alter von drei Jahren strickt geweigert mit seinem Vater mitzugehen. Aber Gott sei Dank hat der Vater nicht darauf bestanden sondern hat eben dann hier bei uns mit ihm gespielt. Und wie alt ist sie denn? Evtl. könnt ihr frühzeitig mit ihr reden, dass der Papa heute extra wegen ihr anruft oder so was.

Wie steht denn der Vater der Kleinen dazu? Habt ihr schon mal mit ihm gesproch wegen der Sache mit dem „parken“ auf dem Spielplatz?

Grundsätzlich würde ich sagen, wenn gerichtlich nichts geregelt ist, ist es Absrpachesache wie und wo ihr das Umgangsrecht regelt. Z.B. wenn er zum Fußball spielen will muss er die Kleine halt vorher wieder abliefern oder so. Ich würde wirklich versuchen klare Regeln zu vereinbaren besonders in den Bereichen die euch wichtig sind.

Viele Grüße
phoenix

Hallo
Bitte zwingt die Kleine nicht mit dem Papa am
Telefon zusprechen auch wenn der Termin ausgemacht ist.
Der Vater hat rechtlich auch die verantwortung wenn
er die Kleine bei Ihm ist
Gruß Karin

sorry damit kenne ich mich nicht aus.
event.einen Familienanwalt um rat fragen

hallo rollstuhlrambo,

was du da schreibst ist ja grauenhaft!!!

kinder sollte man auf gar keinen fall zwingen. wenn die kleine bei ihrem papa schlafen möchte, ist es ok, aber so nicht. vorallem nicht dann, wenn der vater die kleine alleine auf dem spielplatz läßt. soetwas nennt man verletztung der aufsichtspflicht!!! darüber sollten sich die damen und herren vom jugendamt mal gedanken machen. und außerdem, wenn deine freundin das alleinige sorgerecht hat, ist es doch noch viel einfacher…wenn der nächste besuch beim vater ansteht, ist die kleine eben mal krank…man, lasst euch was einfallen…kinder werden nun mal sehr oft krank!!! wenn du weißt was ich meine.

und wenn das auch nicht mehr hilft, dann müßt unbedingt einen anwalt einschalten und dem vater den umgang mit der tochter entziehen.

viele grüße und viel erfolg.
vom
früchtchen

Hallochen,

Danke für die Anfrage.
Der Fall der hier geschildert wird ist noch sehr Milde… Der KV sofern er als Vater annerkannt ist hat das Umgangsrecht was er wahrnehmen kann aber nicht muss. Wenn das Kind bei dem Vater ist und so hat er die Aufsichtspflicht und somit auch die Verantwortung zu tragen , wenn dem Kind etwas passieren sollte… Bei besuchen mit Ubernachtung gehen Jugentämter meist vom Alter und auch nach Wünschen der Kinder aus. Dem KV steht auch wenn es keine weiteren Probleme gibt eine Übernachtung des Kindes zu. Festsetzen einer Besuchsregelung dürfen die Kindseltern selber nur in bestimmten Fällen ( Streit der Kindseltern miteinander) wird die Regelung auch mal vom Amt getroffen. Da heißt es dann häufig alle 14 Tage von Freitag bis Sonntag.Ist ein Termin erst mal festgelegt sollte er auch eingehalten werden. Denn die Beteiligten haben ein Recht aufeinander… Wenn das Kind einmal nicht möchte sollte es dennoch den Termin wahrnehmen, denn die Regelmäßigkeit ist sehr wichtig für das heranwachsen der Kinder.( Struktur des Tages) Wenn allerdings die Kinder immer wieder ihr Veto bei dem Besuch einreichen, dann einmal bitte den Fall genauer beobachten und mit dem Kindsvater darüber reden.

Ich hoffe ich konnte etwas helfen…