Ich weiß das Großeltern ein Umgangsrecht für ihren Enkel bewirken können! Aber welche Vorraussetzungen müssen hierfür gegeben sein? Ich habe mal gehört, dass die Großeltern ihren Enkel vorher regelmäßig gesehen haben müssen um das Umgangsrecht bewilligt zu bekommen da sonst das Kind schaden nehmen könnte!
In unserm Fall drohen die Schwiegereltern damit! Sohn ist ca. zwei Jahre alt. Beim Bruch mit den Schwiegereltern war er 1,5 Jahre alt und hatte sie bis dato vielleicht 3-4mal im Monat gesehen!
Der bruch kam von den Schwiegereltern aus, nicht von uns!!!
Ich habe so Angst das sie das wirklich machen denn wir wollen keinen Kontakt mehr zu ihnen!!
Lieben dank für die Antwort