Umgangsrecht, gemeinsames Sorgerecht

Hallo miteinander,

ich habe folgendes Problem. Ich (27 Jahre) habe mit meiner Exfreundin (23 Jahre) eine Tochter (2 Jahre). Meine Exfreundin verbietet mir seit einem Jahr komlett den Umgang mit der kleinen. Da mir meine Tochter fehlt und ich für sie da sein möchte, dachte ich mir mein Umgangsrecht beim Gericht einzuklagen.

Mein Problem ist jetzt aber das ich Arbeitslos bin. Aufgund eines Autounfalles in meiner Kindheit, kann ich meinen jetztigen Job nicht mehr ausüben. Dazu kommt noch das ich Schulden habe und Vorbestraft bin (Sachbeschädigung).

Meine Frage ist jetzt, habe ich vor Gericht überhaupt eine Chance mein Umgangsrecht durch zu bekommen wenn ich denen erzähle wie meine Umstände sind?

Dazu kommt noch das meine Exfreundin Drogen nimmt und ich angst habe das sie einen schlechten Einfluss auf die kleine hat.

Und wie sieht das denn mit dem gemeinsamen Sorgerecht aus.

Danke für das interesse

Owen

hallo owen

sorry das ich mich jetz erst melde …

  1. was den drogenmissbrauch deiner ex angeht…wenn du beweise oder zeugen hast ,melde das dem jugendamt ,damit eine überprüfung stattfindet (den wer unter drogen steht kann sich ´nicht ordungsgemäss um ein kind kümmern!

  2. du kannst ohne weiteres das umgangsrecht beantragen ,es spielt auch keine rolle ob du arbeitslos bist ,schulden hast oder vorbestraft bist ! wenn deine ex diese günde beim gericht vorbringt um die den umgang zu untersagen …tut der richter das als private schlammschlacht ab und schenkt den keine beachtung!

das einzige was für den richter wichtig ist ist das wohl des kindes …zb.das ein regelmässiger und unbezwungener umgang mit beiden eltern ermöglicht wird !

sollte die mutter quer schlagen und den umgang mit fadenscheinigen ausreden unterbinden …wird der richter besuchzeiten „beschliessen“ sollte deine ex sich nicht daran halten …kann es sein das deine ex zu einer geldbusse belegt wird oder sogar das sorgerecht entzogen bekommt!

was deine persönliche situation betrifft …das ist scheissegal --sorry und spielt keine rolle …

du musst nur einen antrag auf umgangsrecht stellen und du wirst es bekommen …väter sind nämlich mittlerweile besser gestellt wie früher was das angeht …

also mach dir keine sorgen …(ps …selbst wenn du keinen unterhalt zahlst /zahlen würdes ,dann ist das auch kein grund dir das umgangsrecht zu verwehren)

wichtig ist das das kind vertrauen zu dir aufbaut,weiss wer ihr papa ist und das die kleene sich auf dich verlassen kann!

ich hoffe ich konnte dir helfen…alles gute und liebe grüsse nancy

Hallo,

also ob Verheiratet oder nicht, das Sorgerecht zu 50% besitzen beide Elternteile.
Wenn die Kleine noch so jung ist, entfremdet sie sich sehr schnell vom Vater d.h. sie vergißt ihn sehr schnell.
Deshalb ist hier Eile geboten. Das mit der Arbeitslosigkeit hat absolut nichts mit dem Recht auf Umgang zu tun. Würde man das komplette Sorgerecht beantragen, weil die Mutter nicht in dr LAge ist, die Elterliche Sorge zum Wohle des Kindes auszuüben (wegen Drogen, Alkohol, Vernachlässigung des Kindes, körperliche Gewalt gegen das Kind etc) dann würde man schon fragen, von welchen Geld das Kind unterhalten werden soll. Schließlich kosten Kinder ja nun Geld. Würde mir einen Fach-Anwalt für Familienrecht nehmen und Prozesskostenhilfe beantragen. Bekommt man als Arbeitsloser sofort vom Gericht bewilligt. Als nächstes würde ich dann eine einstweilige VErfügung beim Familiengericht beantragen, sonst dauert es zu lange, bis man einen VErhandlungstermin bekommt. Das Kind entfremdet sich sonst weiter. Das die Ex Drogen nimmt würde ich ruhig vor Gericht vorbringen, nur man sollte schon stichhaltige Beweise haben.

Hallo Owen,

Umgangsrecht heißt, daß du eine gewisse Zeit mit deiner Tochter verbringen möchtest und nicht, daß du beantragst, die Sorge für das Kind zu übernehmen. Deine Arbeitslosigkeit dürfte in diesem Fall unbedeutend sein. Vorbestraft, keine Ahnung, ehrlich gesagt. Allerdings geht es ja nicht um einen Schaden an einer Person. Bin allerdings kein Fachmann bei solchen Umständen. Dennoch denke ich, daß all dies bei echtem Interesse keine Gefährdung des Kindeswohls darstellt und ein Kind immer das Recht auf beide Elternteile hat.

Gemeinsames Sorgerecht wird nach dem neuesten Beschluß individuell geprüft, soweit ich weiß. Dazu wird dir wahrscheinlich nur ein Anwalt genaueres sagen können.

Du kannst ein unverbindliches Gespräch mit einem Fachanwalt führen, der auch einen Antrag auf Prozeßkostenhilfe stellen kann, wenn dir die finanziellen Mittel für eine Klage fehlen. Die Rechte der Männer werden zur Zeit deutlich gestärkt, also solltest du es auf jeden Fall versuchen.

Viel Erfolg!
Simone

Hallo,

unbedingt möglich umgehend musst du dich um die Sache kümmern!!! Warum hast du ein Jahr gewartet? Das wird dich auch das Gericht fragen. Die Verfahren beim Familiengericht sind nicht so teuer, zudem bekommst du Prozesskostenhilfe (PKH). Ein entsprechender Fachanwalt für Familienrecht kann dich vertreten. Vorher unbedingt mit dem zuständigen Jugendamt Kontakt aufnehmen.
Bezüglich deiner Lebensgeschichte: Fehler kann jeder einmal machen. Schwierigkeiten sind eher normal, die Frage ist nur, wie bist du damit umgegangen und was machst du nun. Hast du die Schwierigkeiten sozusagen verarbeitet und bist einen Schritt weiter. Arbeitslos sein ist kein Makel und wird im Umgangsverfahren kaum eine Rolle spielen. Eher: Kannst du dich um dein Kind kümmern? Ist deine Wohnung entsprechend eingerichtet? Kannst du die Bedürfnisse deines Kindes erkennen und darauf reagieren?
Deine Chancen vor Gericht sind dann gut, wenn du deine Verantwortung als Vater erkennst und wahrnehmen willst. Deine Tochter braucht dich! Das wird auch das Gericht so sehen. Überlege dir auch, was für einen Umgang du beantragen willst. Welche Zeiten, welchen Abstand, Geburtstage, Feiertage usw. Hier ein guter link: http://www.trennungsfaq.de/
Sorgerecht wird eher schwierig. Ich würde unbedingt erst einmal Umgang herstellen. Ohne Umgang geht eigentlich gar nichts.

Soweit erst einmal
Viel Kraft

Michael

Hallo,

ich würde mich da einfach mit einem Anwalt besprechen, da diesr genau weiß, wie man an die Sache herangehen kann und oft Hilfestellungen geben kann. Vor Gericht brauchst du ihn dann sowieso.
LG

Hallo Owen,
als erstes mal möchte ich dir sagen: Jedes Kind hat ein Recht auf sein Vater und umgekehrt auch,egal wie es wirtschaftlich um einen steht.
Aber ein kleiner Tip von mir wende dich nicht direkt an das Gericht sondern versuche zuerst den Weg über das Jugendamt.Du findest da meistens Qualifiziertes Personal und das erweckt auch ein bißchen den Eindruck der Reife.

hallo owen,

was du schreibst hört sich nicht so gut an, aber ich denke mal, dass du heute vernünftiger bist.

ich glaube, sobald du die vaterschaft anerkannt hast, hast du in jedemfall das recht deine tochter zusehen. egal, ob du arbeitslos bist oder du mal straffällig warst. und ich glaube auch nicht, dass sich das gericht dafür interessiert. viel schlimmer ist, dass deine ex immer noch drogen nimmt. dies würde ich als erstes mal dem jugendamt mitteilen, damit dieses aufmerksam wird. desweiteren würde ich einen anwalt zurate ziehen. du bist arbeitslos und bekommst prozeßkostenhilfe.

viele grüsse und viel glück
vom
früchtchen

Das Umgangsrecht kann Ihnen gar nicht verboten werden, sofern es mit der Gesundheit und dem Wohlergehen Ihrer Tochter vereinbar ist.
Es kann lediglich - unberechtigter und illegaler Weise - von der Kindsmutter entzogen werden… dann müssen Sie von der rechtlichen Seite agieren, wobei Ihre Situation und die Vergangenheit nur gering bis wenig gewertet wird…
Ich würde Ihnen empfehlen einen Anwalt einzuschalten, bzw. beim zuständigen Amtsgericht den Rechtspfleger oder die Rechtspflegestelle zu kontaktieren… die können sicher auch weiterhelfen!
Auch ist die Drogenthematik nicht unrelevant und sollte von Ihrer Seite angesprochen werden…
Ob sich beim gemeinsamen Sorgerecht was machen lässt - ist ggw. nicht genau zu sagen - da ja vom Bundesverfassungsgericht eine Änderung der ggw. Rechtslage gefordert wird.

Hallo Owen
Du hast ein recht auf Umgang und auch die Pflicht dazu; wenn die Mutter das- grundlos - unterbindet, dann solltest Du auf jeden Fall vor Gericht gehen.
Viel Erfolg.

Hallo,

ich habe folgendes Problem. Ich (27 Jahre) habe mit meiner
Exfreundin (23 Jahre) eine Tochter (2 Jahre). Meine Exfreundin
verbietet mir seit einem Jahr komlett den Umgang mit der
kleinen.

Mit welcher Begründung verbietet sie den Umgang?

Da mir meine Tochter fehlt und ich für sie da sein
möchte, dachte ich mir mein Umgangsrecht beim Gericht
einzuklagen.

Dein Töchterchen hat auch ein Recht auf Umgang mit dem Papa, nicht nur der Papa auf Umgang mit dem Kind.

Bevor Du zum Gericht gehst, solltest Du einen Termin beim Jugendamt (am Wohnort des Kindes) und zwar beim „Allgemeinen Sozialen Dienst“ machen und dort um Vermittlung bitten.

Das Gericht wird auf jeden Fall das Jugendamt einschalten. Wenn Du vor der Mutter dort bist, kann sie im Vorfeld nicht nur schlechtes über Dich erzählen und Du bist nicht von Anfang an in der Verteidigungsposition, sondern greifst an.

Erst wenn mit Hilfe des Jugendamtes der Umgang nicht zustande kommt, zum Gericht.

Mein Problem ist jetzt aber das ich Arbeitslos bin.

Dann geh mal mit Deinen Einkommensunterlagen und auch Ausgaben (wie Miete usw.) zum für Dich zuständigen Amtsgericht. Dort lässt Du Dir von einem Rechtspfleger einen Beratungsschein geben. Mit diesem und 10 oder 20 Euro kannst Du zu einem Anwalt Deiner Wahl gehen und er wird Dich beraten.

Das ist noch keine Klage. Suche einen Anwalt der auch auf Prozesskostenhilfe arbeitet und der bei Gericht für Dich diesen Antrag stellt.

Sollte es zu einem gerichtlichen Verfahren kommen, zahlt dann der Staat - wenn die Prozesskostenhilfe - auch PKH genannt - genehmigt wird, Deine Prozesskosten.

Bei Umgangsverfahren besteht nicht die Gefahr, dass man die gegnerischen Anwaltskosten (falls man verliert) übernehmen muss. Im Regelfall muss man nur seine eigenen Kosten selber bezahlen bzw. durch die PKH bezahlen lassen.

Aufgund
eines Autounfalles in meiner Kindheit, kann ich meinen
jetztigen Job nicht mehr ausüben. Dazu kommt noch das ich
Schulden habe und Vorbestraft bin (Sachbeschädigung).

Das hat erst mal gar nix mit dem Umgang des Kindes mit dem Vater zu tun.

Meine Frage ist jetzt, habe ich vor Gericht überhaupt eine
Chance mein Umgangsrecht durch zu bekommen wenn ich denen
erzähle wie meine Umstände sind?

Du hast sehr gute Chancen, ein Umgangsrecht zu bekommen. Vermutlich wird es am Anfang unter Begleitung einer neutralen Stelle (Jugendamt, Kinderschutzbund o. ä.) stattfinden, bis das Kind Vertrauen zu Dir gefasst hat.

Ausführliche Tipps und weitere betroffene Väter findest Du im Forum www.carookee.com/forum/elternforum

Dazu kommt noch das meine Exfreundin Drogen nimmt und ich
angst habe das sie einen schlechten Einfluss auf die kleine
hat.

Ob Du da etwas unternehmen kannst, hängt auch davon ab, ob Du das gemeinsame Sorgerecht hast.

Nicht vorschnell bei Gericht etwas behaupten, was Du vielleicht nicht beweisen kannst. Die Mutter „schlecht machen“, kommt bei den meisten Richtern sehr schlecht an.

Und wie sieht das denn mit dem gemeinsamen Sorgerecht aus.

Hierüber gibt es neuerdings ein neues Urteil unseres höchsten Deutschen Gerichtes. Aber auch hier findest Du Hilfe in dem anderen von mir genannten Forum.

Gruß
Ingrid

hallo Owen
deine chancen sind super gut… du kannst ja nichts dafür das du arbeitslos bist , es ist ja auch immer im intresse des kindes, das es regelmässig ihren vater sieht.
wende dich am besten auch ans jugendamt,schildere deinen fall und deine befürchtungen. Man wird dir da weiter helfen,
lg sumsesum

Hallo, das ist eine gute Frage, aber ich denke man muß versuchen an das Umgangsrecht zu kommen
Das gemeinsame Sorgerecht muß beantragt werden. Denk an das gemeinsame Kind

hallo und ersteinmal
entschuldigung das ich mich mit meiner antwort verspätet habe.
auch wenn es sich bei deiner tochter um ein uneheliches kind handelt
und deine ex freundin automatisch das alleinige s.r. hat, so hast du , sofern du die vaterschaft anerkannt hast , das recht als vater das kind zu sehen.
gehe doch einfach zu ihr hin und sage ihr das du eure gemeinsame tochter sehen willst.
wenn sie dich wegschickt , schreibe ihr das du die gemeinsamme tochter für min.eine halbe stunde sehen willst und das an ein mal in der woche.
zum wohle eurer tochter , möchtest du das jugendamt, nach möglichkeit raushalten, das liegt aber an ihr der mutter, ob sie diese Vereinbarung annimmt.
sollte sie sich weigern, so tut es dir sehr leid, dann aber wirst du wohl oder übelich über einen antrag beim familiengericht den umgang regeln lassen, dann ist da ja automatisch mit einbezogen, und diese fertigen eine akte über sie an.
auch wenn deine ex bedenken gegen dich vorbringt
,diese muss Sie nachweisen, auch wenn es so aussehen sollte das dir nur ein eingeschränkter umgang zusteht, so steht dir umgang zu. und vor allem, dem kind steht ein umgang mit beiden elternteilen zu.
an deiner stelle würde ich regelmäßig nach dem kind schauen , wenn die mutter drogen nimmt, damit du sicher bist das es ihm auch wirklich gut geht.
wenn das ja dahinterkommt das die mutter drogen nimmt,
ist das kind sher schnell weg , in eine pflegefamile, heißt aber nicht das du dann sorgerecht bekommt, das geschieht in der regel Nie, es wird den vätern nur suggeriert.
so , soviel von mir. viel glück.