Hallo,
ich habe folgendes Problem. Ich (27 Jahre) habe mit meiner
Exfreundin (23 Jahre) eine Tochter (2 Jahre). Meine Exfreundin
verbietet mir seit einem Jahr komlett den Umgang mit der
kleinen.
Mit welcher Begründung verbietet sie den Umgang?
Da mir meine Tochter fehlt und ich für sie da sein
möchte, dachte ich mir mein Umgangsrecht beim Gericht
einzuklagen.
Dein Töchterchen hat auch ein Recht auf Umgang mit dem Papa, nicht nur der Papa auf Umgang mit dem Kind.
Bevor Du zum Gericht gehst, solltest Du einen Termin beim Jugendamt (am Wohnort des Kindes) und zwar beim „Allgemeinen Sozialen Dienst“ machen und dort um Vermittlung bitten.
Das Gericht wird auf jeden Fall das Jugendamt einschalten. Wenn Du vor der Mutter dort bist, kann sie im Vorfeld nicht nur schlechtes über Dich erzählen und Du bist nicht von Anfang an in der Verteidigungsposition, sondern greifst an.
Erst wenn mit Hilfe des Jugendamtes der Umgang nicht zustande kommt, zum Gericht.
Mein Problem ist jetzt aber das ich Arbeitslos bin.
Dann geh mal mit Deinen Einkommensunterlagen und auch Ausgaben (wie Miete usw.) zum für Dich zuständigen Amtsgericht. Dort lässt Du Dir von einem Rechtspfleger einen Beratungsschein geben. Mit diesem und 10 oder 20 Euro kannst Du zu einem Anwalt Deiner Wahl gehen und er wird Dich beraten.
Das ist noch keine Klage. Suche einen Anwalt der auch auf Prozesskostenhilfe arbeitet und der bei Gericht für Dich diesen Antrag stellt.
Sollte es zu einem gerichtlichen Verfahren kommen, zahlt dann der Staat - wenn die Prozesskostenhilfe - auch PKH genannt - genehmigt wird, Deine Prozesskosten.
Bei Umgangsverfahren besteht nicht die Gefahr, dass man die gegnerischen Anwaltskosten (falls man verliert) übernehmen muss. Im Regelfall muss man nur seine eigenen Kosten selber bezahlen bzw. durch die PKH bezahlen lassen.
Aufgund
eines Autounfalles in meiner Kindheit, kann ich meinen
jetztigen Job nicht mehr ausüben. Dazu kommt noch das ich
Schulden habe und Vorbestraft bin (Sachbeschädigung).
Das hat erst mal gar nix mit dem Umgang des Kindes mit dem Vater zu tun.
Meine Frage ist jetzt, habe ich vor Gericht überhaupt eine
Chance mein Umgangsrecht durch zu bekommen wenn ich denen
erzähle wie meine Umstände sind?
Du hast sehr gute Chancen, ein Umgangsrecht zu bekommen. Vermutlich wird es am Anfang unter Begleitung einer neutralen Stelle (Jugendamt, Kinderschutzbund o. ä.) stattfinden, bis das Kind Vertrauen zu Dir gefasst hat.
Ausführliche Tipps und weitere betroffene Väter findest Du im Forum www.carookee.com/forum/elternforum
Dazu kommt noch das meine Exfreundin Drogen nimmt und ich
angst habe das sie einen schlechten Einfluss auf die kleine
hat.
Ob Du da etwas unternehmen kannst, hängt auch davon ab, ob Du das gemeinsame Sorgerecht hast.
Nicht vorschnell bei Gericht etwas behaupten, was Du vielleicht nicht beweisen kannst. Die Mutter „schlecht machen“, kommt bei den meisten Richtern sehr schlecht an.
Und wie sieht das denn mit dem gemeinsamen Sorgerecht aus.
Hierüber gibt es neuerdings ein neues Urteil unseres höchsten Deutschen Gerichtes. Aber auch hier findest Du Hilfe in dem anderen von mir genannten Forum.
Gruß
Ingrid