Hallo
Er,geschieden hartz4,hat eine kleine wohnung.-Wohnzimmer,Schlafzimmer,Küche,Diele und Bad.Alle 14 tage und zur hälfte in den jeweiligen ferien,hat er seine kinder bei sich,eine tochter zwei söhne.Hat er Anspruch auf eine grössere wohnung?
Hallo
Er,geschieden hartz4,hat eine kleine wohnung.-Wohnzimmer,Schlafzimmer,Küche,Diele und Bad.Alle 14 tage und zur hälfte in den jeweiligen ferien,hat er seine kinder bei sich,eine tochter zwei söhne.Hat er Anspruch auf eine grössere wohnung?
keine Ahnung!
Sorry, ich kann da leider gar nicht weiterhelfen.
Anspruch auf eine grössere wohnung hast du im prinzip nicht …da die kinder ja nicht dauerhaft bei dir leben …wenn du allerdings eine grössere wohnung findest die in etwa einen ähnlichen mietpreis hat …ist das kein problem …
natürlich müsstest du dann bei der arge/jobcenter gründe nennen warum ein umzug nötig ist !
das gute bei dir ist das du neben den beiden söhnen noch eine tochter hast (ab einem gewissen alter ist es nicht mehr vertretbar das die söhne sich ein zimmer mit der schwester teilen …hättest du nur die beiden jungs …kann die arge darauf bestehen ,das es dir für die kurzen zeiträume auch zuzumuten ist das du auf dem sofa im wohnzimmer übernachtest!
Also schau dich nach ner grösseren wohnung um die bezahlbar ist …und wenn nötig kannst du auch kleine notlügen erfinden die wohnen in der jetzigen wohngegend für dich unmöglich macht (streit mit den nachbarn zb.wäre ein grund )
viel erfolg gruss nancy
Hallo und sorry, ich denke nicht, kenne mich aber mit diesem Thema nicht aus. Nette Grüsse Simone
Hallo,
kann die Frage nicht zu 100% beantworten.
Aber ich meine gehört zu haben, dass man in diesem Fall einen Anspruch auf eine größere Wohnung hat. Gerade bei drei Kindern und dann noch ein Mädchen dabei, kann man wohl nicht erwarten, dass alle 4 PErsonen in einem Zimmer schlafen. Würde mich beim Amt erkundigen, sofern kein anderer RAtgeber genaueres darüber zu berichten weiß.
Viele Glück!
Ralf
Hallo,
normalerweise schon. Ein einzelnes kleines Kind kann im Reisebett oder auf der Couch schlafen. Bei größeren und/oder mehreren Kindern ist das ja nicht möglich.
Gute Informationen findet man im Forum von www.tacheles-sozialhilfe.de
Zwei Urteile, wo grob ersichtlich ist, dass der Wohnraum bei getrenntlebenden Eltern größer (teurer) sein kann, als wenn man kein Umgangsrecht hat, habe ich auf die Schnelle gefunden.
http://www.sozialgericht-bremen.de/sixcms/media.php/… und http://www.tacheles-sozialhilfe.de/forum/thread.asp?..
Es dürfte aber noch viel mehr solche Urteile geben.
Gruß
Er,geschieden hartz4,hat eine kleine
wohnung.-Wohnzimmer,Schlafzimmer,Küche,Diele und Bad.Alle 14
tage und zur hälfte in den jeweiligen ferien,hat er seine
kinder bei sich,eine tochter zwei söhne.Hat er Anspruch auf
eine grössere wohnung?
Hallo ich denke schon das man da eine Chance hat, ich würde einfach mal nachfragen
Hallo aus Hamburg,
immer wieder beklagen sich (vor allem umgangsberechtigte Väter) darüber, dass sie zwar den Kindesunterhalt für ihre Kinder an die geschiedene Ehefrau zahlen müssen, selbst aber nur noch in sehr beengten Wohnverhältnissen mit dem Existenzminimum versuchen müssen zu überleben.
Jeder vernünftig denkender Mensch müsste einsehen, dass die Kinder für die regelmäßigen Besuche meim Kindesvater ebenso Anspruch auf ein angenehmes Umfeld und ggf. sogar ein Kinderzimmer haben sollten. Leider sieht die Realität anders aus. Bislang kenne ich keinen Fall, bei dem ein Vater den erhöhten Bedarf in nenneswerter Höhe hätte einklagen können.
Die meisten Väter sind schon froh, wenn sie die Kinder überhaupt sehen können und setzen ihren Lebensstandard auf „Hartz V oder VI“, damit sie den Besuch der Kinder ermöglichen können. Ich betreue einige Väter, die während des Monats Leergut sammeln, damit sie 1 Mal im Monat mit ihren Kindern etwas unternehmen können bzw. die Fahrtkosten zum Wohnort der Kinder bestreiten können.
Theoretisch könnte der Mehraufwand durchaus als erhöhter Mehrbedarf bei der ARGE beantragt werden, doch bislang sind mir erfolgreiche Anträge nicht bekannt.
Hinsichtlich der Wohnung, welche einem Hartz IV Empfänger rechtlich zusteht, kann ich dir keine Hoffnungen machen. Hier kommt es allein darauf an, wo die Kinder momentan ihren Lebensmittelpunkt haben. Für die Besuche beim Vater wird die ARGE eine größere Wohnung auf keinen Fall genehmigen.
Ich möchte dir nicht erzählen, dass es eine einfache Lösung gibt, dazu bin ich zu lange im „Geschäft“. Aber nach sehr, sehr vielen Beratungsfällen zum Thema Scheidung, Trennung, Sorge- und Umgangsrecht, gilt es jetzt, die Phase der Depression endgültig zu überwinden. Eine Arbeitsstelle muss her, egal was es sein sollte. Mit einem regelmäßigen Einkommen, selbst wenn es gering sein sollte, kann der Vater die Wohnung wechseln und damit selbst seine Lebenssituation bestimmen.
Das ist der einzige Weg, für ihn selbst und seine Kinder. Er muss sein Leben jetzt wieder in den Griff bekommen, er hat keine andere Wahl. Für die Kinder lohnt es sich doch!
Wenn du weitere Fragen hast, melde dich gern wieder bei mir.
Alles Gute aus Hamburg
Steve-HH