Guten Tag,
es geht um eine Tochter (11) für die einer vor knapp 2 Jahren unterhaltspflichtig wurde, im gleichen Zuge hat er auch das halbe sorgerecht bekommen. Mit der Mutter war er nie verheiratet und das Kind ist während ihrer ehe entstanden.
die Mutter hat noch drei andere Kinder 21,20 und 12 Jahre die beiden großen sind außer haus und der 12 jährige lebt bei seinen Vater. Nun möchte die 21 Jährige Umgangsrecht mit seiner Tochter haben, zwischen ihr und der Mutter ist seid drei Jahren funkstille. Die Tochter (21) ist eng mit der Familie des Exmanns befreundet, die der Mutter nicht gut gesonnen sind. er habe nun Angst das dass Kleine zum Spielball wird. Die 21 jährige hat gleich im ersten Telefonat über ihre Mutter hergezogen und angedroht das umgangsrecht einzuklagen. Muss er den Kontakt zulassen. Gruß Carsten
Hallo!
Die 21-jährige kann vielleicht über die gemeinsame Mutter herziehen, aber nicht vor dem 12-jährigen Kind. Wenn die Große sich anständig aufführt, kann man ihr den Umgang mit ihrer Halbschwester - mit der sie ja wohl jahrelang zusammengelebt hat - schwerlich verwehren. Wie sie das mit dem Besuchen allerdings logistisch organisiert, ist allein ihr Problem.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1685.html
Gruß
smalbop
Hallo, es zählt doch das wohl des kindes, er will doch nur vermeiden das dass kind mit der exfamilie zusammen konnt. die mögen sich nicht und das ist noch nett ausgedrückt. es werden keine redliche absichten vermutet. gruß carsten
Hallo, es zählt doch das wohl des kindes, er will doch nur
vermeiden das dass kind mit der exfamilie zusammen konnt. die
mögen sich nicht und das ist noch nett ausgedrückt. es werden
keine redliche absichten vermutet. gruß carsten
Hallo,
bei einer 12-jährigen kann man davon ausgehen, dass sie, sollte es zu einem Prozess kommen, vom Richter gefragt werden wird, wie sie zu ihrer Halbschwester steht (nur um die geht es ja) und ob sie den Kontakt haben will. Sofern der Richter den Eindruck gewinnt, dass der Kontakt mit dem Kindeswohl nicht zu vereinbaren ist, wird er die Klage der Halbschwester abweisen. Falls nicht, wirst du dich damit abfinden müssen, dass andere Familienangehörige andere Gefühle und Bindungen als du haben. Du magst das Thema also durchaus anders sehen als die anderen Beteiligten!
Gruß
smalbop
Danke für deine antworten hab es auch so vermutet.