Umgangsrecht: Kann Kindsmutter dem Kindsvater vorschreiben, wie die Umgangszeit/Besuchszeit genutzt wird?

Hallo zusammen,

ich hätte eine kurze Frage zum Thema Besuchszeit/Umgangszeit beim Umgangsrecht.

Aktuelle Situation: Die Kindsmutter hat das alleinige Sorgerecht, der Kindsvater hat das Umgangsrecht. Vereinbart wurde zwischen KM und KV, dass der Vater das Kind (unter 12 Monate) 2-mal im Monat für je 3h stehen darf.

(Allgemeine) Frage: Gibt es so etwas wie „Störung der Umgangszeit“ im
Umgangsrecht? Ist der Kindsvater verpflichtet, während der
Besuchszeit/Umgangszeit Sachen/Probleme mit der Kindsmutter hinsichtlich
des Kindes zu erörtern/diskutieren oder kann er dies auch während
dieser 3h ablehnen, mit dem Verweis darauf, dass die
Besuchszeit/Umgangszeit zur Stärkung und Aufrechterhaltung der Bindung
zwischen Kindsvater und Kind dient und die Kindsmutter durchaus die
Möglichkeit hat zwischen den 14 Tagen „Pause“ sich mit ihrem Anliegen an
den Kindsvater zu wenden?

Kann mir hier jemand weiterhelfen? Im Idealfall mit Paragrafen und/oder
(einem) Aktenzeichen von einem Gerichtsurteil(en)? VIELEN DANK für die
Antworten schon einmal im Voraus!

Anmerkung: Der Hintergrund der Frage ist, dass das Verhältnis
zwischen Kindsmutter und Kindsvater angespannt ist und ein Verfahren zu
einem späteren Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden kann. Somit soll
von vornherein vermieten werden, dass durch ein jetziges
(Fehl-)Verhalten, später dem Kindsvater durch Gericht/Jugendamt negativ ausgelegt wird.

Die Mutter versucht den Vater während seiner Besuchszeit vom Kind fernzuhalten und dem kann der Vater dadurch entgegenwirken, dass er mit der Argumentation in der er hier schreibt, dies ablehnt.
Dem Vater wäre anzuraten nicht nur das Umgags- sondern das geteilte Sorgerecht bei Gericht zu beantragen und gleichzeitig die Besuchszeiten gerichtlich erhöhen zu lassen.
Wie soll denn in 3 Stunden alle 14 Tage eine wirkliche Bindung zum Kind aufgebaut werden, noch dazu wenn die Mutter ihn dauernd wegen irgendwelcher Probleme oder Nichtprobleme wegen des Kindes ihn davon abhält sein Umgangsrecht vollkommen auszuüben. amses90

Hallo,
offenbar besteht noch Gesprächsbedarf zwischen den Elternteilen. Dazu sind Familienberatungsstellen zuständig. Natürlich kann man ein Fass aufmachen und zu Gericht rennen. Das Gericht hört sich beide Seiten an, erweitert das Umgangsrecht evtl. und verweist die Eltern??? An die Familienberatungsstelle…
Der Weg über das Gericht verhärtet vermutlich die Streitereien zwischen den Elternteilen. Vielleicht finden die Getrennten dennoch eine Einigkeit, neutrale Hilfe zum Wohle des Kindes und im Sinne der Elternteile in Anspruch zu nehmen…
LG, Mao

Auch wenn sich zwei Menschen trennen, bleiben sie Eltern der gemeinsamen Kindern, und sollten dies nie vergessen! D.h. vollkommen egal, bei wem das Sorgerecht in welchem Umfang besteht, sollte für beide Elternteile das Wohl der gemeinsamen Kinder immer im Vordergrund stehen. Kinder sind kein geeigneter Gegenstand für Machtspielchen!

Es gehört zu den normalsten Dingen der Welt, dass Eltern sich über 1001 Sachen in Bezug auf ihre Kinder austauschen, und auch zusammenlebende Familien/Eltern richten sich normalerweise keine zusätzlichen „Sprechstunden“ ein, sondern sehen zu, wie sie diese Klärungen im Alltag bei Gelegenheit herbei führen. Insoweit halte ich es für vollkommen angemessen, dass es auch anlässlich der Umgangszeit zu einem entsprechenden - angemessenen - Austausch kommt, und sollte man sehr vorsichtig damit sein, dies grundsätzlich abzulehnen. Das dürfte nicht nur lebensfremd sein, sondern dürfte auch bei Gericht und Jugendamt nicht gut ankommen. Gerade dann, wenn man den Kontakt zum Kind gerne intensivieren würde.

Auf der anderen Seite steht, dass man natürlich auch die Umgangszeit absichtlich mit solchen Themen so vollpacken kann, dass diese damit vollkommen entwertet wird, und muss und sollte sich dies nicht gefallen lassen.

Da aber in diesem Fall die erhebliche Gefahr besteht, dass dies bei den beteiligten Stellen „falsch ankommen“ könnte (s.o.) müsste man hier sehr differenziert und konkret in den Schilderungen werden, und müsste insbesondere in den Vordergrund stellen, dass man sich entsprechenden Themen nicht grundsätzlich verweigern will (auch nicht während des Umgangs), jedoch gerade angesichts der Tatsache, dass man hierfür auch sonst jederzeit gerne zur Verfügung stehen würde, ein angemessenes Verhältnis in der Nutzung der Umgangszeit erwartet. Und dies sollte man dann selbstverständlich auch tatsächlich so leben, damit man sich dann nicht ins Unrecht setzt, und die Sache unter dem Strich nach hinten los geht. D.h. wenn man dann anbietet, für Thema X statt jetzt sofort in der Umgangszeit zur Verfügung zu stehen, sich zwei Tage später zu treffen/telefonieren, dann sollte dies auch eingehalten werden. Denn es ist umgekehrt der Mutter auch nicht zuzumuten, dann ständig hinter dem Vater hinterher laufen zu müssen!

Vielen Dank für die Antwort!

Ich persönlich sehe mich als Gesprächsbereit, nur ist die Mutter in meinen Augen eher ein wenig gesprächsresistent. Die Kindsmutter betrachtet unsere Tochter als ihr „Eigentum“ für das sie die Entscheidungshoheit hat. Ich als Kindsvater werde dann immer vor vollendete Tatsachen gestellt. Um es an zwei Beispielen zu verdeutlichen: 1.) Als es um die Erstausstattung ging, durfte ich nie mitreden oder etwas bezahlen. Nach der Meinung der Kindsmutter wollte sie mir im nachhinein nichts schuldig sein. Kurz vor der Geburt wurde mir dann eine Rechnung von „nur“ 6000,- Euro präsentiert (den Kinderwagen für 1000 Euro hatten ihre Eltern bezahlt, sodass summa sumarun eine Summe von 7000 Euro für die Erstausstattung ausgegeben wurde) mit der Bitte dass mich nun doch daran beteiligen soll.
Beispiel 2) Die Kindsmutter teilte mir beim letzten Treffen mit, dass sie im Juni 2 Wochen Urlaub unternimmt und meine Umganszeit entsprechend angepasst werden würde. Nun, ansich kein Ding mit dem Urlaub. Mir gehts aber hier schon wieder um die Art un Weise, wie ich schon wieder vor vollendete Tatsachen gestellt. Ob ich in der Zeit irgendwas geplant habe oder dergleichen ist vollkommen egal. Ein bspw. „hey, wir haben im Juni zwei Wochen Urlaub geplant, ich würde gern die Umgangszeit dort entsprechend anpassen; ist das okay für dich?“ bekommt sie nicht hin. Die Kindsmutter entscheidet und ich habe zu springen. Mag sein, dass es dem einen oder anderen sehr kleinlich erscheint, aber es war (vom Verhalten der Kindsmutter ist die Rede) in der Schwangerschaft so und nun geht es nach der Geburt so weiter. Für mich persönlich heißt Vater sein Teamwork mit der Mutter, umso das bestmöglichste GEMEINSAM für das Kind herauszuholen. Wenn einer von beiden durch die Handlungsweisen permanent das Gefühl hat übervorteilt zu werden und ausnahmslos vor vollendete Tatsachen gestellt wird, dann dürfte es in meinen Augen schwierig werden über Kommunikation zu einem Konsenz zu kommen…

Andere Meinung? Dann schreib sie mir! Ich feue mich über jeden weiteren Input… :wink:

LG Mr. Justus

Hallo,
der finanzielle Teil müsste eigentlich mit Deiner Unterhaltspflicht geregelt sein. Zahlst Du regelmäßig? Was Du darüber hinaus beisteuern möchtest, liegt in Deinem Ermessen. Vielleicht am besten per Überweisung mit Angabe des Verwendungszwecks.
Dann wurmt Dich möglicherweise immer noch ihre Art, aber damit musst Du halt klarkommen.
Es ist doch gut, dass die KM Dir so rechtzeitig Bescheid gegeben hat, dass sie im Juni für zwei Wochen mit dem Kind wegfährt! So hast Du ausreichend Zeit umzuplanen.
Also plane halt, ruf sie an und teile ihr Deine Vorschläge mit. Bitte sie darum, Dich am nächsten Tag diesbezüglich zurückzurufen, damit sie es mit ihren evtl. (Arzt)-Terminen abgleichen kann.
Viel Glück!
Mao