Guten Tag,habe da eine Frage bezüglich des Umgangsrechtes.Mei Sohn ist 4 Jahre alt und mein Exmann hat Ihn in der Regel alle 14 Tage von Freitag Abend bis Sonntag Abend.Das ging auch ne zeitlang ganz gut. Seit kurzem will er das Kind nicht mehr zurückbringen, da er der Meinung ist das die Mutter auch einen Fahrtweg machen müßte (50km hin+50 zurück).Wenn ich den Kleinen nicht abhole sagt er zu mir: dann bleibt er halt hier!Für Weihnachten hatten wir ausgemacht das er 2 Tage bei Ihm bleibt und ich Ihn dann am 26. wieder abholen kann.Nach Anfrage eben wurde mir gesagt sie seien Morgen nicht zu Hause und ich könne Ihn nicht vor 15 Uhr abholen!Er fragt mich nicht ob er sich an seinen Kinderwochenenden was vornehmen kann. Auf Anfrage von mir wann er den Kleinen zB.am 1.1.2010 abholen will bekomme ich die Antwort. Garnicht, da habe ich was anderes vor.Er macht was er will u.hällt sich an nichts was ausgemacht wurde!!!Was habe ich da für Möglichkeiten?Jugendamt hat nicht funktioniert, da er nur mit einer bestimmten weibl.Angestellten reden möchte.Mit dem Herrn vom Jugendamt möchte er nicht reden.Ach ja, noch was… Unterhalt bekomme ich keinen, da er mal wieder arbeitslos ist.Kann ein Anwalt das Umgangsrecht regeln oder geht das nur über das Gericht? Danke für die Antworten…
Hallo Knutzi!
Soweit ich das lesen kann, habt ihr das Besuchsrecht aussergerichtlich geregelt.
Ich persönlich finde es immer sehr schade, wenn Väter sich soviel rausnehmen, tun was sie wollen, aber von den Müttern immer vollen Einsatz erwarten!
Informiere Dich bei einem Anwalt, der kann Dir ganz genau erklären, was Du tun kannst!
Ich denke, der KV ist genuaos wie die Mutter verpflichtet, das Kind zu holen, bzw zu bringen!
50km sind schon ne ganze Ecke, aber versuche ihm doch vorzuschlagen, das Du ihm Euren Sohn am Freitag bringst und er bringt ihn am Sonntag zurück.
Versuche mit ihm darüber zu reden, wenn er dazu nicht bereit ist, dann wende Dich ans JA, die sind VERPFLICHTET dazu, dem Kindeswohl entsprechend mit Dir und dem KV eine vernünftige Lösung zu finden.
Schreibe Dir in Zukunft auch genau auf, wenn er Euren Sohn nicht holt, bzw sich nicht an Abmachungen hält (ein tipp von meinem sachbearbeiter beim JA) Das kann für Dich dann positiv ausgehen, da er dem Jungen somit Schadet!
Und das Umgangsrecht kann nur der Richter regeln, das geht leider nicht nur über den Anwalt!
Ich hoffe, ich konnte Dir etwas weiterhelfen und wünsche noch schöne Weihnachtstage!
Bei weiteren Fragen stehe ich Dir gerne zur Verfügung!
MFG
Inken
hallo,
es ist leider nicht so einfach. ich bin in der gleichen situation, nämlich in der eines vaters! vor gericht haben wir die abmachung getroffen, von donnerstags bis sonntags bei mir(der mutter). mein ex-mann hat leider das aufenthaltsbestimmungsrecht und jede woche gibt es irgendwelchen ärger. jugendamt ist in solch einer situation reine zeitverschwendung. trotzallem sollte der kontakt zum jugendamt nicht abgebrochen werden. sie sollten alles wissen. ist später mal gut, wenn es mal wieder vor gericht geht. und das umgangsrecht kann nur vor gericht entschieden werden. es wäre nicht nötig, wenn sich die eltern einig sind. und leider kannst du auch nichts dagegen machen, wenn dei ex-mann das kind nicht abholt.
ich kann nur eines sagen: ab zum anwalt und das recht zügig.
Hallo Knutzi,
erst einmal ( trotz allem) ein schönes Weihnachtsfest.
Tut mir leid, das ich mich erst jetzt bei Dir melde.
Am günstigsten wäre es natürlich, es würde Absprachen geben, die auch von beiden Elternteilen eingehalten werden. Da das Vertrauen sonst auf der Strecke bleibt und es für das Kind auch nicht gut ist. Wenn Absprachen unter euch nicht möglich sind, dann wäre vielleicht eine Absprache mit dem Jugendamt denkbar, wenn beide damit einverstanden sind. Inwieweit die Frau vom Jugendamt acuh für dich als ansprechpartnerin o.k. ist, weiß ich nicht. Aber Absprachen ( schriftl.) dort wären auch denkbar.Sollte dies aber auc nicht gehen, dann kann dies auch über die Anwälte versucht werden zu klären, aber auch dies geht nur, wenn sich an die Absprachen gehalten wird. In der Regel, so kenne ich es, arbeten die Anwälte für die Eltern, aber wenn keine Einigung möglich ist, dann kommt das Jugendamt ins Spiel. Sollte dies auch nichts erreichen, dann geht es weiter zum Familiengericht. Günstig wäre aber schon eine gewisse Zusammenarbeit mit dem Jugendamt, da dies dem Familiengericht zuarbeitet. Warum hält der Kindssvater sich nicht an die Absprachen? Hat das Familiengericht schn einen Beschluß bezüglich des Umgangsrechts verfaßt?In der Regel ist der Vater verpflichtet, das Kind abzuholen UND auch wieder zu bringen. Es sei denn, es ist etwas anderes zwischen euch vereinbart worden. Wie sollst Du dein Wochenende planen, wenn er sich plötzlich wieder eine andere Umgangsregelung ausdenkt und Dich vor vollendete Tatsachen stellt. Das ist zu kompliziert. Denkbar wäre auch, das das Kind nicht zum Umgang geht, wenn er sich nicht an die Absprachen hält. Lt. Gericht:„Umgang ist nur möglich, wenn beide( Eltern) sich abgesprochen haben und beide mit der Regelung einverstanden sind“. Nicht einer bestimmt den Umgang und den Ablauf, sondern die Eltern zusammen.
So, ich hoffe, ich konnte Dir etwas helfen. Wichtig ist es, irgendwie mit dem Kindsvater eine verbindliche Regelung zu treffen!. Ich drücke Dir die Daumen.
Alles Liebe- viel Kraft und Mut.
Liebe Grüße,M.
Sohn ist 4 Jahre alt und mein Exmann hat Ihn in der Regel alle
14 Tage von Freitag Abend bis Sonntag Abend.Das ging auch ne
zeitlang ganz gut. Seit kurzem will er das Kind nicht mehr
zurückbringen, da er der Meinung ist das die Mutter auch einen
Fahrtweg machen müßte (50km hin+50 zurück).Wenn ich den
Kleinen nicht abhole sagt er zu mir: dann bleibt er halt
hier!Für Weihnachten hatten wir ausgemacht das er 2 Tage bei
Ihm bleibt und ich Ihn dann am 26. wieder abholen kann.Nach
Anfrage eben wurde mir gesagt sie seien Morgen nicht zu Hause
und ich könne Ihn nicht vor 15 Uhr abholen!Er fragt mich nicht
ob er sich an seinen Kinderwochenenden was vornehmen kann. Auf
Anfrage von mir wann er den Kleinen zB.am 1.1.2010 abholen
will bekomme ich die Antwort. Garnicht, da habe ich was
anderes vor.Er macht was er will u.hällt sich an nichts was
ausgemacht wurde!!!Was habe ich da für Möglichkeiten?Jugendamt
hat nicht funktioniert, da er nur mit einer bestimmten
weibl.Angestellten reden möchte.Mit dem Herrn vom Jugendamt
möchte er nicht reden.Ach ja, noch was… Unterhalt bekomme
ich keinen, da er mal wieder arbeitslos ist.Kann ein Anwalt
das Umgangsrecht regeln oder geht das nur über das Gericht?
Danke für die Antworten…
Hallo Knutzi
Da der kleine bei dir lebt,hast du das Aufenthaltbestimmungsrecht und er muss ihn dir zu abgemachten Zeiten wieder bringen.Wenn es nicht funktioniert geht das ,glaub ich auch mit einem Anwalt und dann über das Gericht,eine Regel zu finden + Jugendamt.Geht das nicht würde ich ihm das kind gar nicht mehr geben so lange er sich nicht an Absprachen hält.
Wenn die Fahrtwege zwischen den Eltern zu weit auseinander liegen muss man es sich teilen also
50-50.
Zum Unterhalt: Zahlt er nicht kannst du einen Antrag auf Unterhaltvorschuss(UVG) beim Jugendamt stellen. Das muss dein Ex dann,wenn er zahlungsfähig ist, zurückzahlen.
Ich hoffe ich konnte dir etwas helfen. Stehen noch fragen offen, dann einfach wieder nachfragen.
Lg Sabine P.
Guten Tag,
lies einfach mal die Entscheidung des OLG Hamm (OLG Hamm, 11 WF 66/03) Pflichten des Umgangsberechtigten. Ganz kurz: Holen und bringen gehört dazu!
Guten Tag,habe da eine Frage bezüglich des Umgangsrechtes.Mei
Sohn ist 4 Jahre alt und mein Exmann hat Ihn in der Regel alle
14 Tage von Freitag Abend bis Sonntag Abend.
Guten Tag,
lies einfach mal die Entscheidung des OLG Hamm (OLG Hamm, 11 WF 66/03) Pflichten des Umgangsberechtigten. Ganz kurz: Holen und bringen gehört dazu!
Wenn der Vater der Meinung ist, daß Kind holen zu können, wann er will (oder auch nicht) teile ihm mit, daß Du ihm zum Wohle des Kindes den Umgang verweigerst.
Er wird klagen und dann erklären müssen, was er unter „zum wohle des Kindes versteht“ Kinder brauchen Regelmäßigkeit. Du brauchst aber bei Gericht möglicherweise einen Anwalt Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe gibt es dafür allerdings fast immer!
Wichtig ist nur immer: ZUM WOHLE DES KINDES!
Guten Tag,
lies einfach mal die Entscheidung des OLG Hamm (OLG Hamm, 11 WF 66/03) Pflichten des Umgangsberechtigten. Ganz kurz: Holen und bringen gehört dazu!