Umgangsrecht Kinder in den Ferien

Die Eltern eines 3,5 Jahre alten Jungen sind getrennt, haben aber das gemeinsame Sorgerecht.
Der Vater bekommt das Kind alle 2 Wochenenden Samstagmorgends bis Sonntagabends, in den Ferien sollte die Betreuungszeit hälftig geteilt werden.
Im Kindergarten des Kindes liegt ein Schreiben des Jugendamtes vor, dass der Vater das Kind nur an Wochenenden haben darf und somit nicht in den Kindergarten bringen oder abholen darf. Dieser hat im Sommer 3 Wochen geschlossen.
Jetzt hat der Vater 3 Monate Semesterferien (er ist noch Student) und schlägt 2 Wochen vor, die er das Kind bei sich haben möchte. Diese zwei Wochen stimmern allerdings nicht mit den Schließtagen des Kindergarten überein.
Die Mutter hat den Termin abgelehnt und die Sc hließtage genannt, über die der Vater das Kind ahben kann.

Dieser lehnt aber entschieden ab und fordert diese zwei Wochen, da er sonst keine Zeit hätte.

Der Mutter ist es wichtig, dass der Junge in den Kindergarten geht und nicht ohne Grund davon fernbleibt und schon gar nicht 2 Wochen.

Was ist in diesem Fall rechtens?

o.t.
sorry, kein rechtlicher rat.
aber im interesse eures sohnes: reißt euch mal zusammen und löst solche kinkerlitzchen-probleme nicht juristisch und schon gar nicht auf dem rücken des kindes.

ihr habt das gemeinsame sorgerecht, damit ihr es auch ausübt! fangt doch mal damit an, dem kind vorzuleben, was kompromissbereitschaft heißt. eure vertragliches regelwerk, wer wann wo das kind bekommt, lässt nicht den eindruck aufkommen, das sorgerecht würde gemeinsam ausgeübt. im gegenteil.

ann

Hallo,

Im Kindergarten des Kindes liegt ein Schreiben des Jugendamtes
vor, dass der Vater das Kind nur an Wochenenden haben darf und
somit nicht in den Kindergarten bringen oder abholen darf.
Dieser hat im Sommer 3 Wochen geschlossen.

Und das bestimmt ein Jugendamt? Aufgrund welcher rechtlicher Basis?

Dieses Jugendamt überzieht seine Kompetenzen ganz gewaltig, wenn der Schriftsatz hier richtig wiedergegen worden ist. Ob ein Elternteil etwas darf oder nicht entscheidet, wenn die Eltern nicht selber dazu in der Lage sind, Gerichte und keine Jugendämter.

Jetzt hat der Vater 3 Monate Semesterferien (er ist noch
Student) und schlägt 2 Wochen vor, die er das Kind bei sich
haben möchte. Diese zwei Wochen stimmern allerdings nicht mit
den Schließtagen des Kindergarten überein.
Die Mutter hat den Termin abgelehnt und die Schließtage
genannt, über die der Vater das Kind ahben kann.

Dieser lehnt aber entschieden ab und fordert diese zwei
Wochen, da er sonst keine Zeit hätte.

Ann hat es ja schon ähnliches geschrieben und diese Eltern sollten bedenken, dass sie die Eltern sind und sich nicht wie Kindergartenkinder benehmen sollten.

Über das WARUM der Vater diese Zeit das Kind haben will, fehlt jede Information.
Sollte es sein, dass er in dieser Zeit etwas (z. B. eine Reise oder Besuch bei Verwandten) kostengünstig mit dem Kind unternehmen kann, finde ich die Ablehnungsgründe der Mutter sehr fadenscheinig.

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Der Mutter ist es wichtig, dass der Junge in den Kindergarten
geht und nicht ohne Grund davon fernbleibt und schon gar nicht 2 Wochen.

Das Kind ist noch lange nicht im Vorschulalter. Es wird nichts versäumen, wenn es zwei Wochen mal nicht im Kindergarten ist.

Was ist in diesem Fall rechtens?

Rechtens ist, dass Eltern Rücksicht nehmen müssen auf die Möglichkeiten des anderen Elternteiles. Also wenn ein Elternteil z. B. nur in der Zeit von X bis Y Urlaub bekommt oder in dieser Zeit das Kind nicht selber betreuen oder eben ein besonderes Reiseangebot wahrnehmen kann, dann hat dieser Elternteil eben den Vorrang.

Moralisch richtig ist, dass Eltern bedenken sollten, dass sie Eltern für ein Kind bleiben auch wenn sie als Paar getrennt sind. Ein Kind braucht beide Eltern und keine Streithähne.

Gruß
Ingrid