Umgangsrecht / Klage Familiengericht

Hallo,
mal angenommen, ein getrennt lebendes unverheiratetes Paar hat ein gemeinsames Kind, kein gemeinsames Sorgerecht.

Es gibt immer wieder Streitereien um das Umgangsrecht mit dem Vater. Nach unzähligen Diskussionen, Vermittlungsversuchen des Jugendamtes usw. und nun der Aussage der Mutter: Ich habe einen Job angeboten bekommen, der 400 km entfernt ist, möchte der Vater ein Gericht über den Umfang des Umgangs entscheiden lassen, in der Hoffnung, dass dieses Urteil verbindlich ist und nicht ständig Umgangstermine durch die Mutter abgesagt oder verschoben werden können.

Die Fragen lauten nun:
Mit welchen Rechtsanwalts- und Gerichtskosten wäre zu rechnen?

Ginge das auch ohne Anwalt?

In welchen Gesetzen könnte man sich vorab schlaulesen?

Danke schon mal für Eure Hilfe!

Grüße
Didi

Hallo,

also zu Deiner ersten Frage: das mit den Gerichtskosten/Anwaltskosten ist immmer etwas unterschiedlich, es gibt aber im Gericht eine Beratungsstelle für solche Angelegenheiten.(kostenlos)

Zweite Frage: Es geht in diesem Falle ohne Anwalt. Anwaltszwang besteht erst ab dem Landgericht. Hier wäre das Amtsgericht zuständig.

Dritte Frage: Nachlesen kannst Du über das Umgangsrecht etc. im BGB.

Grüße

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Hallo!

Zum Umgangsrecht guckst Du unter

http://www.ehescheidung24.de/scheidung_stichworte/um…

[http://www.rechtsanwalt-eschle.de/Familienrecht/Sorg…](http://www.rechtsanwalt-eschle.de/Familienrecht/Sorgerecht Umgangsrecht/sorgerecht umgangsrecht.html)

Gruß, Franz

Danke!Aber neue Frage
Hallo Roeschen,

Zweite Frage: Es geht in diesem Falle ohne Anwalt.
Anwaltszwang besteht erst ab dem Landgericht. Hier wäre das
Amtsgericht zuständig.

Das wäre toll in dem fiktiven Fall, da der Vater ja auch keine schmutzige Wäsche waschen will, sondern nur eine feste Regelung will für die Zukunft. Könnte man das auch über eine Beratungsstelle beim Amtsgericht erfahren, wie das überhaupt funktioniert?

Wäre das überhaupt empfehlenswert, oder könnte Vater dabei viel falsch machen?

Dritte Frage: Nachlesen kannst Du über das Umgangsrecht etc.
im BGB.

Kennst Du auch die entsprechenden §§? Dann bräuchte ich nicht das ganze Familienrecht durchlesen…

Vielen Dank auf jeden Fall für die schnelle Hilfe!

Grüße
Didi

Hallo Didi,

ich bin zwar nicht Roeschen, will Dir aber mal schnell versuchen zu helfen.

Der Paragraf ist §1684 BGB.

Noch ein Hinweis: auch wenn man sich noch so bemüht, die schmutzige Wäsche versteckt zu halten, als Betroffener merkt man nicht immer gleich, dass man sie doch aus dem Wäschekorb geholt hat.

Also wenn irgend möglich, den Antrag von jemanden gegenlesen lassen, der neutral und auch geübt in solchen Sachen ist. Im Antrag sollten bestimmte Formalien eingehalten sein. Beispiel, von wann bis wann (incl. Uhrzeit) die Umgangszeiten sind, wo die Kinder abgeholt und wohin zurückgebracht werden.

Wie die bisherige Umgangsregelung bzw. Betreuung des Kindes geregelt war usw.
Ersatzregelung, wenn aus bestimmten Gründen mal der Umgang ausfällt …

Dann sollte der Vater schon bevor das Gericht wirklich tätig wird, das Jugendamt eingeschaltet haben. Der Richter holt das Jugendamt sowieso dazu und geschieht das erst durch dem Richter geht viel Zeit verloren.

Hat sich der Vater schon Gedanken darüber gemacht, ob es nicht eine Einigung mit der Mutter geben kann, die außerhalb vom Gericht und Jugendamt - z. B. bei einer Mediation - zustande kommen könnte? Wäre einer gerichtlichen Lösung vorzuziehen.

Im Internet gibt es verschiedene Foren die sich auf die Umgangs- und Sorgerechtsproblematik und ähnliche Schwierigkeiten im Falle der Trennung „spezialisiert“ haben. Ich will hier mal zwei solche Foren nennen. An einen großen bundesweiten Väterverein ist das Forum www.vafk.de/forum angeschlossen. Bekannt ist auch www.vatersein.de

Beim VAfK hilft man, wenn es in der Region des Vaters eine Ortsgruppe gibt, auch in dem man dem Vater als Beistand zur Seite steht und ihn, wenn er es möchte, zu Gerichten usw. begleitet.

Die Rechtsberatungsstelle beim Amtsgericht stellt einen Beratungsschein aus, wenn der Vater knapp an finanziellen Mitteln ist. Mit diesem Beratungsschein kann man kostengünstig Beratung bei einem Rechtsanwalt einholen.
Auch kann man beim Rechtspfleger in der Beratungsstelle, sein Anlagen (Antrag, Widerspruch usw.) zu Protokoll geben. Das Letztere wird der fiktive Vater aber erst mal so nicht wollen.

Gruß
Ingrid

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Hallo Didi,

Noch ein Hinweis: auch wenn man sich noch so bemüht, die
schmutzige Wäsche versteckt zu halten, als Betroffener merkt
man nicht immer gleich, dass man sie doch aus dem Wäschekorb
geholt hat.

Jau, das stimmt, man muss sehr aufpassen, was man wie sagt. Passiert dem fiktiven Vater leider immer wieder mal, ohne es zu wollen.

Dann sollte der Vater schon bevor das Gericht wirklich tätig
wird, das Jugendamt eingeschaltet haben.

Die hätten die fiktiven Eltern beim letzten Vermittlungsgespräch rausgeworfen: Ihnen können wir nicht helfen, gehen Sie besser vor Gericht.

Beim letzten Anruf beim JuAmt hätten die gesagt: Wir dürfen keine Rechtsberatung geben, aber würden dem fiktiven Vater auf jeden Fall raten, das Umgangsrecht vom Gericht klären zu lassen.

Hat sich der Vater schon Gedanken darüber gemacht, ob es nicht
eine Einigung mit der Mutter geben kann, die außerhalb vom
Gericht und Jugendamt - z. B. bei einer Mediation - zustande
kommen könnte? Wäre einer gerichtlichen Lösung vorzuziehen.

Der fiktive Vater dachte, der Vermittlungsversuch vom JuAmt sei eine Art Mediation.

Aber auf alle Fälle vielen Dank!

Grüße
Didi