Hallo Didi,
ich bin zwar nicht Roeschen, will Dir aber mal schnell versuchen zu helfen.
Der Paragraf ist §1684 BGB.
Noch ein Hinweis: auch wenn man sich noch so bemüht, die schmutzige Wäsche versteckt zu halten, als Betroffener merkt man nicht immer gleich, dass man sie doch aus dem Wäschekorb geholt hat.
Also wenn irgend möglich, den Antrag von jemanden gegenlesen lassen, der neutral und auch geübt in solchen Sachen ist. Im Antrag sollten bestimmte Formalien eingehalten sein. Beispiel, von wann bis wann (incl. Uhrzeit) die Umgangszeiten sind, wo die Kinder abgeholt und wohin zurückgebracht werden.
Wie die bisherige Umgangsregelung bzw. Betreuung des Kindes geregelt war usw.
Ersatzregelung, wenn aus bestimmten Gründen mal der Umgang ausfällt …
Dann sollte der Vater schon bevor das Gericht wirklich tätig wird, das Jugendamt eingeschaltet haben. Der Richter holt das Jugendamt sowieso dazu und geschieht das erst durch dem Richter geht viel Zeit verloren.
Hat sich der Vater schon Gedanken darüber gemacht, ob es nicht eine Einigung mit der Mutter geben kann, die außerhalb vom Gericht und Jugendamt - z. B. bei einer Mediation - zustande kommen könnte? Wäre einer gerichtlichen Lösung vorzuziehen.
Im Internet gibt es verschiedene Foren die sich auf die Umgangs- und Sorgerechtsproblematik und ähnliche Schwierigkeiten im Falle der Trennung „spezialisiert“ haben. Ich will hier mal zwei solche Foren nennen. An einen großen bundesweiten Väterverein ist das Forum www.vafk.de/forum angeschlossen. Bekannt ist auch www.vatersein.de
Beim VAfK hilft man, wenn es in der Region des Vaters eine Ortsgruppe gibt, auch in dem man dem Vater als Beistand zur Seite steht und ihn, wenn er es möchte, zu Gerichten usw. begleitet.
Die Rechtsberatungsstelle beim Amtsgericht stellt einen Beratungsschein aus, wenn der Vater knapp an finanziellen Mitteln ist. Mit diesem Beratungsschein kann man kostengünstig Beratung bei einem Rechtsanwalt einholen.
Auch kann man beim Rechtspfleger in der Beratungsstelle, sein Anlagen (Antrag, Widerspruch usw.) zu Protokoll geben. Das Letztere wird der fiktive Vater aber erst mal so nicht wollen.
Gruß
Ingrid
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