Umgangsrecht mit den Kinder

Hallo,
ich lebe seit einem Jahr getrennt von meiner Frau, unsere Kinder sind 2,5 und 5 Jahre alt. Sie hat beim Auszug die Kinder mit an ihren neuen Wohnort genommen (ca. 500km entfernt).
Im vergangenen halben Jahr kommt sie gar nicht mehr mit den Kindern zu mir, ich kann es beruflich nur einrichten, die Kinder ca. alle 4 Wochen am neuen Wohnort meiner Frau zu sehen. Am neuen Wohnort meiner Frau leben auch meine Eltern, bei denen ich , wenn ich dort bin, auch übernachte. Die Kinder dürften erst ein einziges Mal dort übernachten.
Nun war die Option, dass ich die Kinder für eine Woche an meinem Wohnort in den Ferien habe, was meine Frau aber immer weiter auf nunmehr 4 Tage verkürzt.
Darf sie das? Darf sie bestimmen, was ich mit den Kindern unternehme? Kann ich darauf bestehen, dass sie mir die beiden für eine Woche überlässt? Vielen Dank für die Hilfe!

Hallo,
ich kann dir nur sagen´´KÄMPFEN´´
Was meinst du,was wir alles durch haben.Unser Sohn wurde vor fast 2 Jahren von seiner Frau verlassen.Sie hat selbst uns als Großeltern die Kinder entzogen,heute kommt das Kind ein mal die Woche zu uns.
Unser Sohn selber hat auch gekämpft und alles durchgesetzt was er wollte.
Deine Frau darf erst einmal gar nichts bestimmen,ihr habt denke ich beide,Aufenthaltsbestimmungs-und Sorgerecht.
Hast du dem zugestimmt,das sie so weit von dir ziehen darf?
Geh zum Anwalt,ein Schuß vor dem Buk setzt Grenzen.
Du hast das Recht die Kinder jede Ferien zu sehen.
Sie kann dir auch die Kinder mal bringen,es gibt vom Gesetz keine Hol- und Bringpflicht.
Falls du noch etwas wissen möchtest,frage ruhig.Wenn ich helfen kann,werde ich helfen.
MfG

Hallo Ursula,

vielen Dank für Deine Zeilen.

Ich habe mich heute morgen mit dem zuständigen Jugendamt in Verbindung gesetzt. Meine Anwältin, die sich um das Scheidungsverfahren kümmert, ist derzeit in Urlaub - ich bleibe da aber am Ball.

Das Jugemdamt wird mit ihr Kontakt aufnehmen. Die zuständige sagte auch, dass dies im Moment nicht nachvollziehbar ist. Mal gucken, was die Zukunft bringt. Ich werde die Sachverhalte auch in einem Brief an das Jugendmat zusammenfassen.

Meine Eltern werden sich nun auch kurzfristig an das Jugendamt wenden, damit sie die Kinder sehen.

Kämpfen - ja, das werde ich!

Gruß Marc.

Hallo Marc,
na das klingt doch jetzt schon zuversichtlicher.
Wir haben Umgangsrecht für unsere Enkeltochter verlangt,es gibt auch Seiten im Internet,z.B verweiste Großeltern,dort kann man sich auch Ratschläge holen.
Bleibe am Ball,Väter sind nicht nur zum Kindergelderpressen da.
Mußt du wenigstens keinen Unterhalt für deine Ex zahlen?
Das hat unseren Sohn ja auch noch getroffen,auch diese Zahlung haben wir nach einem Jahr eingestellt.
Männer sind in diesem Staat arm dran.
Habe auch zum Bundeskanzleramt geschrieben.
Da wundert man sich,das Väter ihre Kinder entführen und oftmals sich und die Kinder töten.
Es hat niemand das Recht ein Menschenleben auszulöschen,aber die wahren Mörder sind die,die diese Gesetze erlassen.
Alles Gute,Marc!

Hallo,

das habe ich meinen Eltern nunmehr auch geraten.

Unterhalt muss ich sowohl für die Kinder als auch für meine Ex-Frau zahlen - derzeit. Das Scheidungsverfahren ist aber eingeleitet. Somit wird der Erpressungsfaktor wahrscheinlich zukünftig geringer.
Der Kampf hat nunmehr begonnen. Ich hoffe nur, dass meine Ex-Frau nicht auf dem Rücken der Kinder das ganze ausfechtet.

Gruß, Marc.

Hallo Marc,
so wird es kommen,sie wird es auf den Rücken der Kinder austragen.Du mußt damit rechnen,das sie dich bei den Kindern als schlechter Vater hin stellt.
Versuche,so viel wie möglich Kontakt zu den Kindern zu halten.Telefoniert miteinander.Weiß in dem Alter ist es sehr schwierg.
Sie wird versuchen dir das Sorgerecht zu entziehen,laß dich auf nichts ein.
Darf ich fragen,ob sie wegen einem anderen Mann gegangen ist?
Unsere Schwiegertochter hatte schon 1 Jahr einen anderen Partner.Nach dem Ablauf des Trennungsjahres,hast du das Recht die Zahlung für die Kindesmutter einzustellen.
Dann entscheidet leider der Richter ,ob du zahlen mußt oder nicht.
Wir haben unseren Sohn nur immer bestärkt sich nichts anzutun und der Ex noch die Witwenrente zukommen läßt.
Kopf hoch,es geht wirklich weiter.
Auch wenn man im Moment keinen Ausweg sieht.
Viele Grüße

Hallo,
nein, sie hat (glaube ich) keinen neuen Partner. Ich habe im März jemanden kennengelernt, sie wohnt aber nicht bei mir.
Sie ist nach eigenen Angaben gegangen, da sie mit der Stadt nicht zurecht kam. Sie lebt jetzt in einem Haus, dass ihre Mutter gekauft hat.
Die Zahlungen muss ich bis zum vollen 3. Lebensjahr laut Anwältin aufrechterhalten, danach wird sich das wohl ändern… Ich werde es dort auch ggf. auf eine Klage draufankommen lassen.
Gruß, Marc.

Hallo,

sie darf nach § 1687 BGB nicht bestimmen, was Du während der Umgangszeit mit den Kindern machst.

Wenn sie die ausgemachten Ferien kürzt, bei Gericht auf Regelung des gesamten Umganges - auch für die Ferien, Feiertage usw. - klagen.

Gruß