Umgangsrecht mit kind

mein lebensgefährte hat eine 3 jährige tochter, leider sieht er diese nur wenn er geschenke zu geburtstag oster und weihnachten vorbei bringt.
das er ihr papa ist weiß die kleine glaube ich auch nicht.
die mutter des kindes hat kurz nach der geburt schon einen neuen mann gehabt der auch bei ihr mit wohnt.
mein lebensgefährte würde seine tochter gerne regelmäßig sehen, traut sich aber nicht so recht aus angst die kleine könnte negativ reagieren…

welche lösung gibt es da?

Hallo,

es fehlen ein paar wichtige Informationen: War ihr Lebensgefährte mit der Kindsmutter verheiratet? Hat er mit der Mutter und dem Kind in einer häuslichen Gemeinschaft zusammengelebt. Wenn ja, wielange?
Hatte er vorher regelmäßigen Kontakt/Umgang mit dem Kind gehabt?

Möglichkeiten: Info und Anfrage beim zuständigen Jugendamt. Nach dem Kindschaftsrecht hat das Kind ein ein Recht auf Umgang mit BEIDEN Elternteilen. Versuch, die Kindsmutter zu einer Mediation zu bewegen. Lehnt sie dieses ab, sind die Möglichkeiten außergerichtlich was zu regeln begrenzt. Aber es zeigt, dass der VAter ein Interesse hatte, eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen. FErner wird der Fall beim Amt Aktenkundig. Und wer zuerst beim Jugendamt vorspricht, hat diese meinst hinter sich. Dann gilt es: Damit sich das Kind nicht weiter entfremdet- was bei kleinen Kindern sehr schnell geschieht- eine Einstweilige VErfügung beim Familiengericht stellen. Es wird kurzfristig terminiert. Nicht ohne Fachanwalt für Familienrecht zum Gericht gehen- Gleichheit der Kräfte- spreche da aus persönlicher Erfahrung. Herbeiführung einer Umgangslösung durch das Gericht. Verweigert sich die Kindsmutter trotz Umgangsregelung würde ich gleich ein sog. Zwangsgeld vom Gericht festsetzen lassen. MAchen aber nicht alle Richter/innen. Kommt auf den Richter an. Sollte die Tür der Mutter bei Abholung des Kindes trotz Umgangsregelung zu sein, Polizei rufen und protokollieren lassen, dass Mutter nicht das Kind wie vereinbart übergeben hat. Klingt hart ja, aber ich habe persönlich erlebt, dass die Anwältin der Gegenseite dann behaupetet hat: Die Mutter hat mit dem Kind zuhause vergeblich auf den Vater gewartet. Der Kindsvater ist total unzuverlässig. Hammer! Recht haben und Recht bekommen sind vor Gericht zwei völlig verschiedene Schuhe.

Viel Glück!

Mfg
R. BArnekow

wie ich lese findet umgang statt, wenn auch wenig, es gibt aber einen,
dann,
das kind ist noch klein, bald kommt die zeit für den kindi, dann wir eh nach dem papa gefragt,
laternenlaufen usw.da gehen papas auch mit, die mutter kann den parter nicht als papa präsentieren, der heisst dan einfach klaus oder hans oder sonstwie.
die praxis zeigt wenn man mit dem jugendamt kommt
verhärten sich die fronten
und
das Amt hat dann eine akte über den fall/ über das kind
meist geht es dann weiter zum gericht
dann ist zwischen den eltern sendepause
und andere bestimmen was gut für das kind ist
diese dritte die bestimmen nach gesetzen
nicht nach emotionen, niemanden ist wirklich an dem wohl des kindes gelegen ausser die eigenen eltern.
ich würde an ihrer stelle , wenn er das kind für ein paar stunden für einen spielplatzausflug bekommen sollte, und das kommt bestimmt,sich raushalten, sprich nicht mit dem vater des kindes und sein kind unterweg sich zeigen oder auch nicht happy family spielen, da sonst die mutter angst bekommen könnte das ihr das kind entfremdet und an einer neuen frau gewöhnt werden könnte.
ich würde das kind so ein mal im monat besuchen mit geschenkchen, wenn es nicht ohne geht, egal, hauptsache das kind bekommt so mit der zeit mit da ist jemand der regelmässig kommt, … und die zeit für sich arbeiten lassen, … kommt auch mal der tag das die mutter vielleicht mal wo hin mus oder will mit dem partner so kann der vater das kind für ein paar stunden nehmen usw. das alles wenn es grösser ist, beginn kindi zeit, und grundschule, und für mädchen ist der papa eh der größte, …
alles gute, gruss

hy ,

also rein rechtlich gesehen hat das kind ein recht auf umgang mit dem leiblichen vater !!!

das einzige was ihr tun könnt --vor dem familiengeicht das regelmässige besuchs-und umgangsrecht einzuklagen … dann wird vom richter die besuchszeiten festgelegt zb jedes 2 wochenende (das ist aber alterabhängig) die mutter muss sich dann an den beschluss halten --tut sie es nicht und verhindert zb die regelmässigen besuche …kann das schon als kindeswohlgefährdung ausgelegt werden …die mutter könnte zu einer geldstrafe verdonnert werden oder es kann ihr im schlimmsten fall das sorgerecht entzogen werden .

für das verfahren braucht ihr keinen anwalt …es reicht wenn ihr einen formlosen antrag bei gericht stellt !!

wenn ihr noch fragen habt …nur zu :smile: lieben gruss nancy

Hallo!

Das Kind ein Recht darauf zu erfahren, wer sein Vater ist. Alles andere ist auf Dauer gesehen unklug und wirkt sich negativ auf die Entwicklung des Kindes aus.

Der Kontakt sollte langsam aufgebaut werden, wenn ihm daran liegt. Ein Recht dazu hat er!

Nette Grüße
Simone

Gerne kann der Vater mich anrufen: 0511 / 416555
Herzliche Grüße
tom todd