Hi,
der neue Mann kann das Kind nicht „einfach so“ adoptieren. Eine von vielen Voraussetzungen für eine Adoption ist die Einverständiserklärung beider Elternteile. In schwerwiegenden Einzelfällen kann diese zwar vom Gericht ersetzt werden, aber sicher nicht „einfach so“. Wenn Du bisher dem Kind Unterhalt zahlst und ein Umgangsrecht hast, würde eine Adoption wohl kaum dem Kindeswohl dienen, um in der Sprache des Gesetzgebers zu sprechen.
Sollte jedoch - aus welchen Gründen auch immer - eine Adoption erfolgen, so hättest Du als leiblicher Vater definitiv kein Besuchsrecht mehr und auch keine Unterhaltspflicht. Falls von Adoption die Rede sein sollte, bleib am besten ruhig und sprich mal mit dem Jugendamt, wie die Sache aussieht.
Zu der dritten Frage, ob die Mutter Dir erlauben muss, das Kind (für das Ihr Euch das Sorgerecht teilt) mit in den Urlaub zu nehmen, kann ich Dir leider nichts sagen. Ich nehme an, dass es auch mit dem Alter des Kindes zusammen hängt, den Gründen, warum es bei der Mutter lebt, usw. Auch da wird Dir die Sozialarbeiterin vom Jugendamt sicher weiterhelfen können.
Viele Grüße
Kirsten