Umgangsrecht mit meiner Tochter

die kindesmutter hat jetzt geheiradet, hat der neue vater einfach so das recht meine tochter zu adoptieren ohne meine einwilligung

habe ich immer noch das besuchsrecht oder ändert sich daran was

wie ist das wenn ich meine tochter mit in den urlaub nehmen will, in ein anderes land kann die kindesmutter das ablehnen oder nicht

Hallo,
zu a)
Ohne die Zustimmung des leiblichen Vaters ist die Adoption nicht ohne Weiteres möglich. Der leibliche Elternteil muss in die Adoption einwilligen (§ 1747 ff. BGB). mit der Einschränkung des § 1748 BGB (ERsetzung der Zustimmung durch das Vormundschaftsgericht.

zu b)
Das Besuchsrecht wird durch das Jugendamt / Familiengericht festgelegt.

zu c)
Das hat etwas mit der bei euch bestehenden Sorgerechtsregelung zu tun. Da gibt es auch ein sogenanntes Aufenthaltsbestimmungsrecht. Einfach mal beim zuständigen JA nachfragen.

Hi,

der neue Mann kann das Kind nicht „einfach so“ adoptieren. Eine von vielen Voraussetzungen für eine Adoption ist die Einverständiserklärung beider Elternteile. In schwerwiegenden Einzelfällen kann diese zwar vom Gericht ersetzt werden, aber sicher nicht „einfach so“. Wenn Du bisher dem Kind Unterhalt zahlst und ein Umgangsrecht hast, würde eine Adoption wohl kaum dem Kindeswohl dienen, um in der Sprache des Gesetzgebers zu sprechen.

Sollte jedoch - aus welchen Gründen auch immer - eine Adoption erfolgen, so hättest Du als leiblicher Vater definitiv kein Besuchsrecht mehr und auch keine Unterhaltspflicht. Falls von Adoption die Rede sein sollte, bleib am besten ruhig und sprich mal mit dem Jugendamt, wie die Sache aussieht.

Zu der dritten Frage, ob die Mutter Dir erlauben muss, das Kind (für das Ihr Euch das Sorgerecht teilt) mit in den Urlaub zu nehmen, kann ich Dir leider nichts sagen. Ich nehme an, dass es auch mit dem Alter des Kindes zusammen hängt, den Gründen, warum es bei der Mutter lebt, usw. Auch da wird Dir die Sozialarbeiterin vom Jugendamt sicher weiterhelfen können.

Viele Grüße
Kirsten

hast du auch Sorgerecht oder nur die Mutter?
stehst du als Vater in der Geburtsurkunde?

Wenn zweiteres geht Adoption nur mit Deiner Einwilligung, sonst kann es etwas schwieriger sein, geht aber eigentlich nicht.

Bei Sorgerecht musst du mit zustimmen bei Auslandsurlaub (Aufenthaltverfuegungsrecht), Schulwahl, Medizinische Behandlung… - aber egal ob Dus hast oder nicht, Du darfst nicht ins Ausland reisen mit Eurem Kind ohne die Zustimmung der Mutter.

Am Besuchsrecht aendert sich durch Heirat rechtlich nichts. Rechtlich… Kommt immer aufs Alter des Kindes, Wohnort, Beharrlichkeit des Vaters usw. an

Na ja ich bin kein Anwalt, aber ich sag mal Bestimmungsrecht über den Aufenthaltsort haben normalerweise die Erziehungsberechtigten. Wenn du dies nicht mehr bist oder auch noch nie warst können dir die Mutter bzw. der neue Ehemann, sofern er als Erziehungsberechtigter eingetragen ist eine Mitnahme deines Kindes ins Ausland verbieten. Hast du selbst noch die Erziehungsberechtigung so musst du dich trotzdem mit der Mutter einigen.

Was die Adoption angeht: Das ist ein schwieriges Thema, aber ich könnte mir vorstellen, dass ein Familiengericht zum Wohl des Kindes der Adoption zustimmt, wenn dadurch geregelte Verhältnisse für das Kind geschaffen werden. Da solltest du dich vielleicht mal bei deinem örtlichen Jugendamt erkundigen, ob du da überhaupt was dagegen tun kannst. Ein Umgangsrecht solltest du als leiblicher Vater aber allemal zugesprochen bekommen, es sei denn du hast dich in der Vergangenheit schon so auffällig daneben benommen,dass dir ein Familiengericht dieses Umgangsrecht nimmt. Aber dazu bedarf es auf jeden Fall einer richterlichen Anordnung.

Gruss

Achim