Hallo,
es gibt kein Gesetz und, soweit ich weiß, auch keine Rechtsprechung die einem Umgangsberechtigten verpflichten für die vier bis sechs Übernachtungen im Monat, ein Bett für das Kind vorzuhalten.
Folgender Sachverhalt:
Vater und Mutter sind seit 4 Jahren geschieden und leben
jeweils in einem eigenen Haushalt. Sorgerecht und
Aufenthaltsbestimmungsrecht liegen bei der Mutter, das
Sorgerecht üben beide aus.
Widerspricht sich etwas. Sorgerecht liegt bei der Mutter und sie üben es gleichzeitig gemeinsam aus?
Aufenthaltsbestimmungsrecht: hat ein Richter definitiv in einem Beschluss oder Urteil festgelegt, dass die Mutter das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht hat? WEnn nein, habt ihr das gemeinsame ABR, das Kind hat dann seinen Lebensmittelpunkt bei der Mutter.
Bisher ist der Umgang zu
allseitiger Zufriedenheit geregelt gewesen.
Ohne Übernachtung ist in Zufriedenheit? Naja…
Nun möchte der Kindesvater, dass das gemeinsame Kind
regelmäßig bei ihm übernachtet.
Übernachtungen hätte es im Interesse und zum Wohle des Kindes schon längst geben müssen.
Er kann jedoch dem Kind kein
eigenes Bett bieten
Wie soll denn das Bett aussehen? Himmel drüber und Blümchen drum rum? Bettwäsche mit Disney-Motiven? Ironie aus…
und gibt an, dass das Kind (5 Jahre alt,
schläft seit über 4 Jahren im eigenen Bett,
Ist hier wohl schon einiges schief gelaufen. Kinder können sofort im eigenen Bettchen oder Körbchen schlafen.
seit 1,5 Jahren im
eigenen Zimmer)
und wenn es die räumlichen Verhältnisse hergeben, schläft es auch sofort im eigenen Zimmer.
so gerne mit bei ihm im Bett schläft und so
gerne mit ihm kuschelt.
Warum auch nicht? Meine Enkelkinder (3, 5, 7, 9 Jahre), die jeder schon von Anfang an im eigenen Zimmer schlafen, kommen immer gerne zu mir zum Kuscheln, wenn sie bei mir übernachten. Übrigens auch bei mir ist soviel Schlafraum vorhanden, dass auch hier jedes Kind in einem eigenen Bett und höchstens zwei Kinder in einem Zimmer schlafen müssten.
Opa wird jedesmal überredet, sich in einem anderen Zimmer schlafen zu legen, damit die kleinen Motten mit Oma kuscheln können.
Der „Seltenheitsfaktor“ veranlasst wohl, dass die Kinder hier sich lieber die Betten und Zimmer - auch mit der Oma - teilen wollen.
Ob das so stimmt oder nicht sei dahin
gestellt.
Warum nicht?
Hat dazu jemand bereits konkrete Erfahrungen gemacht?
Hab ich oben aus eigenem Erleben geschildert.
Bitte keine Mutmaßungen! Ich habe schon einige Zeit erfolglos
im Internet nach Gerichtsurteilen und nach Kriterien zur
Übernachtung bei Jugendämtern gesucht.
Gibt es nicht. Da ja die Mütter selten bereit sind, auf Teile vom Unterhalt zu verzichten, damit der Vater die Investitionen für ein extra und dann noch ausgestattetes Zimmer aufbringen kann.
Komisch ist auch, dass die gleichen Mütter, die schreien, dass der Vater seine Wohnung mit noch einem extra Bett zustopfen muss bzw. dass er eine größere (teuere) Wohnung mieten muss, diese Vorgaben vergessen, wenn sie mit den Kindern in Urlaub fahren oder bei Verwandten übernachten.
Muss dem Kind ein eigenes Bett zur Verfügung stehen?
NEIN!
Muss die Mutter im Zweifelsfall auch damit leben wenn der
Kindesvater angibt, dass er für die Besuchszeit sein Bett zur
Verfügung stellt?
Die Mutter muss ja nicht in dem Bett schlafen, sondern das Kind. Dem Kind gefällt es wohl.
Die Mutter kann ja ein Luftbett - z. B. http://www.ebay.de/itm/Luftbett-Double-Pumpe-Luftmat… kaufen und es dem Vater spendieren, wenn sie meint, dass es nicht ohne extra Bett geht.
Generell: weder für die Gerichte noch für den Gesetzgeber ist ein extra Bett für ein so kleines Kind ein Thema. Aus meiner Erfahrung heraus, ist das nur ein Thema für Mütter, die nach vorgeschobenen Gründen suchen, warum ein Übernachtungsumgang nicht stattfinden kann.
Gruß