Umgangsrecht muss ich als mutter zahlen

Sehr geeehrte Damen und Herren,

ich habe folgende Frage.
meine Kinder und ich ziehen in unserer alte Heimatstadt zurück, unser jetziger wohnsitz ist 250 km davon entfernt.Der Vater unserer gemeinsamen Kinder hat gesagt das ich verpflichtet bin Ihm finanziell zu unterstützen wenn Er unsere Kinder besuchen möchte und das ich Ihm auf der Hälfte der Strecke entgegenkommen fahren muss mit unseren Kinderm.
Meine Frage hat er damit Recht?
Ich danke Ihnen im vorraus für Ihre Antwort.
mit freundl.Gruss peg11

hallo peg,

da du ihn finanziel unterstützen musst stimmt nicht!

das du ihm auf halber strecke entgegekommen musst ,stimmt unter bestimmten umständen …

ihr solltet euch zusammen setzen und eine gemeinsame lösung finden zb ,das ihr euch abwechselt mit den kinder holen und bringen …solltet ihr keine einigung hinbekommen bleibt euch nichts anderes übrig als den umgang und die ausführung übers gericht zu regeln !

vor allem steht beim richter das wohl des kindes im vordergrund und das die kinder einen ungezwungenen umgang mit beiden eltern haben können !
du musst den richter allerdings erklären warum du umziehen musst!

…das sind aber einzelfall entscheidungen .

Alles gute und liebe grüss nancy

Hallo,

pauschal kann das, wie sovieles im Famileinrecht nicht beantwortet werden.

Die Richter werden in diesem Fall folgendes fragen bzw. feststellen zur Urteilsfindung:

  1. Wer entfernt sich vom bisherigen Wohnsitz der Kinder?
  2. Welcher der Elternteile ist finanziell besser gestellt?
    ISt der Vater finanziell schlecheter gestellt und zieht die Mutter mit den Kindern weiter weg, so gibt es genug Urteile, die belegen, dass die Frau in diesem Falle sich an den Fahrtkosten des Mannes beteiligen muss, damit der Umgang zum VAter aufrecht erhalten werden kann. einmal abgesehen davon wäre es ja auch nicht ganz fair, dass derjenige, der nichts für den Wegzug kann, auch noch dafür finanziell aufkommen muss. Dann könnten ja alle Mütter ihren Ex doppelt bestrafen.
  3. Man wird die Beweggründe des Umzuges hinterfragen. Ist es, um eine Berufstätigkeit aufzunehmen oder „nur so“?
  4. Besteht eine gerichtliche Umgangsregelung? Denn diese darf nicht einfach durch Umzug außer Kraft gesetzt weden.

Ich hoffe ich konnte weiterhelfen.

Gruss
pitt120899

hallo peg11,

genau weiß ich es nicht, habe aber im bekanntenkreis einen ähnlichen fall. und bei denen ist es so, dass sie sich auf der hälfte der strecke treffen. was allerdings das finanzielle angeht, es kommt drauf an. geht er arbeiten? wenn ja, brauchst du ihn sicherlich keinen unterhalt zahlen. ist er arbeitslos und ihr beide seid noch verheiratet bzw. noch nicht geschieden, dann sieht es etwas anders aus. ich sollte auch mal unterhalt an meinen noch-ehemann zahlen, habe mich allerdings geweigert. hier ist es besser, einen anwalt zu rate zuziehen.

viele grüße
vom
früchtchen

Nach meinem Wissen ist dem nicht so…

Hallo!

Nein, ganz sicher nicht! Wer das Umgangsrecht ausübt hat auch alle damit verbunden Kosten und Fahrten zu übernehmen. Alles andere wäre ein Entgegenkommen, wozu der andere Elternteil nicht verpflichtet ist.

Nette Grüsse
Simone

>Meine Frage hat er damit Recht?

(Leider) nein, meine Ex ist auch 350km von mir entfernt
mit den kids, sie kommt mir keinen cm entgegen, ich
fahre je Umgangswochenende 1400km, und darf bei ihr
nicht einmal aufs Klo.
Wenn Eltern wirklich fair im Sinne der Kinder
miteinander umgehen, wäre es durchaus wünschenswert,
wenn man sich entgegen käme, es gibt diese Fälle. Aber
nur auf sein Recht pochen hilft den Kindern am
wenigsten.

Sehr geeehrte Damen und Herren,

ich habe folgende Frage.
meine Kinder und ich ziehen in unserer alte

Heimatstadt

zurück, unser jetziger wohnsitz ist 250 km davon

entfernt.Der

Vater unserer gemeinsamen Kinder hat gesagt das ich
verpflichtet bin Ihm finanziell zu unterstützen wenn

Er unsere

Kinder besuchen möchte und das ich Ihm auf der Hälfte

der

Strecke entgegenkommen fahren muss mit unseren

Kinderm.

Meine Frage hat er damit Recht?
Ich danke Ihnen im vorraus für Ihre Antwort.
mit freundl.Gruss peg11

Hallo,

wenn er das gemeinsame Sorgerecht und das ABR hat, kann er den Umzug gänzlich verhindern. Wenn er bei Gericht eine Klage einreicht, wird manchmal auch bei Gericht der Umzug der Kinder untersagt - auch ohne gemeinsames Sorgerecht und ABR.

Das Gericht entscheidet, ob der Umzug für die Kinder wichtig ist und wo ihre sozialen Kontakte liegen.

Wenn man schon so weit weg fährt und die KInder aus ihrem sozialen Umfeld wegnimmt und ihren Umgang zum Vater behindert, sollte man nämlich mindestens die Kosten tragen.

Gruß