Umgangsrecht- Mutter lebt in der Schweiz

Hallo Forumsmitglieder…
Mein Bruder war hier in Deutschl. verheiratet. Aus dieser Ehe entstanden 2 Kinder. ( das zweite ist leider nicht von ihm lt. Test)
Seine Ex ist mit den Kindern in die Schweiz gezogen zu ihrem Neuen (hat mittlerweile ein Kind mit dem Neuen) . Mehrere Gerichtsverhandlungen hier in Deutschl. fanden statt zwecks Umgang. Sie wollte das die Kinder keinen Kontakt zu ihm haben. Er bekam Recht und sollte die kinder (beide!) regelmäßig bekommen und in den Ferien jeweils die Hälfte der Ferien. Doch sie hat sich da nie dran gehalten, hat Briefe geschrieben wann er sie sehen könnte, ABER er muß dazu schon in die Schweiz kommen! Da die Schweiz kein EU Land ist, können ihm die deutschen Gerichte und Anwälte nicht mehr helfen…er will doch nur endlich nach mehr als 2 Jahren seine Kinder wieder sehen. In die Schweiz fahren ist finanziell nicht möglich, genauso wenig wie ein Schweizer Anwalt beauftragen. Was kann er denn noch tun???
Danke fürs lesen.

Hallo,

es tut mir leid, ich kenne mich mit den Rechten, wenn es über Drittländer oder sonstiges Ausland geht, nicht aus.

Wenn die Anwälte schon sagen, dass sie ratlos sind… ganz schön traurig!

Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht einklagen? … ich weiß es nicht, hätte nicht gedacht, dass es so einfach geht, dem KV die Kinder zu entziehen… hammer!

VlG
Simone

Hallo,
ist echt ne blöde Situation für deinen Bruder. Leider denke ich, wenn es ihm nicht möglich ist, in die CShweiz zu fahren oder dort einen Anwalt zu beauftragen, wird er seine Kinde rnicht mehr sehen können, mir fällt auf jeden Fall nixein, was er machen könnte, ausser auf eine Reise in die Schweiz sparen. Hört sich blöde an, ich weiss, aber es ist echt das einzige was mir einfällt.
Gruß Jen

Hallo Nancy,

bei dieser Anfrage kann ich dir leider keine Ratschläge geben. Umgangsrecht im Ausland ist leider nicht mein Thema. Bitte deinen Bruder sich an einen Anwalt für Familienrecht zu wenden. Vielleicht kann ihm da weiter geholfen werden.

Schade ich hätte gern geholfen…

Hallo sorry wenn alles nicht mehr geht,schalt die medien ein.vieleicht bekommt er dann die hilfe die er benötigt!
lg Maya

Hallo
Wenn sie verheiratet waren haben beide das Sorgerecht
für die 2 Kinder, wenn der KV das Sorgerecht für beide
Kinder hat, darf die KM nicht ohne Zustimmung des KV
die beiden Kinder mitnehmen.
Gruß Karin

hallo. Danke für die Antworten. Leider hat mein Bruder dem Umzug in die Schweiz zugestimmt.

Tja, leider kann ich Ihnen da auch nicht helfen. -ist schon traurig. Die Mutter möchte Ihren Kinder sicherlich das Beste wünschen. Wer weiß was der Vater getan hat? Auf jeden Fall ist es nicht gut für die Kinder wenn sie ihren eigenen Vater nicht mehr sehen. Der Vater könnte natürlich in die Schweiz wandern.

Guten Tag,
Hallo ,
ein Deutscher kann zivilrechtlich nicht in die Schweiz einklagen, wobei ein/e Deutscher nach Deutschland zivilrechtlich einklagen kann. Ich bin in der selben Situation gewesen und bin ordentlich ins Fettnäpfchen getreten nachdem ich meine Ex Freundin unter Druck gesetzt habe die mittlerweile auch in der Schweiz lebt und ihr gedroht habe Ihr keinen Unterhalt mehr zu zahlen wenn ich unsere Tochter nicht mehr sehen kann so wie ich es möchte. Hat sie sich an das Deutsche Familiengericht gewendet und der Unterhalt wurde sogar an die Schweizer Verhältnisse angepasst. Sie hat mir den Umgang zwar nicht verweigert aber ich wollte nicht regelmäßig in die Schweiz fahren das war mir zu blöd. Jetzt haben meine Tochter und ich regelmäßig telefonisch Kontakt was auch gut funktioniert. Ab und an wenn ich Zeit habe fahre ich Sie besuchen und wenn Sie in der Stadt ist treffen wir uns auch ab und an. Ich kann dir bzw deinem Bruder nur Raten einen Weg zu finden um mir der Mutter einig zu werden. Wenn Sie sich kooperativ zeigt und den Umgang nicht verbietet bin ich mir sicher das das finanziell auch machbar sein wird. Vorsicht vor Schweizer Anwälten die handeln immer zu gunsten Ihrer Schweizer Bürger, auch wenn du einen schweizer Anwalt aus Deutschland angagieren würdest, so wie ich es 2011 getan habe.

Gruß Jochen

Sehr geehrter wer-weiss-was – Nutzer

Ich bin heute Morgen nach langer Zeit wieder mal bei wer-weiss-was.de eingeloggt. Dabei musste ich feststellen, dass über 30 Expertenanfragen warten von mir beantwortet zu werden.
Eine dieser Anfragen ist auch von Ihnen.
Das Problem dabei ist/war, dass ich einen längeren Spitalsaufenthalt hinter mir habe und in dieser Zeit alles andere etwas vernachlässigt habe.
Da einige dieser Anfragen schon vor sehr langer Zeit gestellt wurden, vermute ich dass sich einige davon bereits erledigt haben bzw. von anderen Mitgliedern erfolgreich beantwortet worden sind. Wer-weiss-was bittet mich dennoch all diese Fragen zu beantworten.
Deshalb sende dieses Email an alle Mitglieder denen ich bislang nicht geantwortet habe. Sollte Ihr Problem noch nicht gelöst bzw. Ihre Frage noch nicht beantwortet sein, bitte ich Sie mir Ihr Anliegen erneut per Email zu senden: [email protected] .
Ich bitte Sie um Entschuldigung für diese bedauerliche Situation und verbleibe mit freundlichem Gruß

Michael Gaber