Umgangsrecht: Soll Kind mitentscheiden?

Ich stecke in einer Zwickmühle. Der Vater meines Sohnes (8 J.) und ich sind seit 7 Jahren getrennt und seit 5 Jahren geschieden.

Der Umgang klappt in der Regel gut, der Vater reist jedes dritte Wochenende mehrere hundert Kilometer, um seinen Sohn zu besuchen. Das rechne ich ihm hoch an. Weihnachten und Ostern haben wir uns bisher immer abgewechselt (sprich: ein Jahr bei dem einen, ein Jahr beim anderen Elternteil).

Dieses Jahr wäre unser Sohn planmäßig eigentlich Ostern beim Vater. Allerdings wünscht er sich sehr, dass er Ostern bei seinen Großeltern verbringen kann (die er nur etwa alle 4 Monate sieht). Ich habe seinem Vater von diesem Wunsch erzählt, allerdings ist seine Haltung in dieser Beziehung in meinen Augen recht egoistisch. Unser Sohn traut sich nicht, selbst mit seinem Vater zu sprechen, da dieser dann „schimpft und traurig ist“.

Wie seht Ihr das? Geht das planmäßige Umgangsrecht und die Interessen des Umgangsberechtigten immer vor die Wünsche des Kindes? Ich finde, dass unser Sohn jetzt in einem Alter ist, wo er selbst mit entscheiden sollte. Eigentlich würde ich mich gerne ganz aus dem Thema heraushalten, da meine persönlichen Interessen für mich hintenan stehen. Allerdings sehe ich mich in der Pflicht zwischen Vater und Sohn zu vermitteln, da mein Sohn mich darum gebeten hat, mit seinem Vater zu reden. Das habe ich zwar schon, und es endete in einem traurig-beleidigten „Menno…“ des Vaters.

Hi

Ich finde, der Junge hat auf jeden Fall das Recht selbst zu entscheiden wo er hinwill an dem Wochenende.

Ich fände aber auch wichtig, dass das in zwei Schritten geht:

a) Rede mit dem Vater, denn der Wunsch scheint ja recht spontan zu sein und evtl. hat der Vater schon etwas geplant

b) Sei dabei, wenn dein Sohn es dem Vater selbst sagt. Aber neutral, setz ihn nicht unter Druck aber lass ihn auch nicht vom Vater unter Druck setzen. Ich denke aber deine Anwesenheit wird schon helfen, dass er seinem Sohn nicht den sterbenden Schwan gibt.

Wenn dann also klar ist, dass der Vater sich nicht umsonst verschuldet :wink: und der Junge dieses Jahr bei den Großeltern sein will, sollte das so in Ordnung gehen. Ich finde es aber auch wichtig, dass das verlorene Wochenende zwischen Vater und Sohn _nachgeholt_ wird, und nicht einfach unter den Tisch fällt. Wenn sie schon wegen der Wohnsituation nicht viel Gelegenheit haben sich zu sehen, sollte man keine verpassen.

lg
Kate

Hallo Kate,

danke für deine schnelle Antwort.

Pläne seitens des Vaters liegen bisher auf keinen Fall vor, den er hatte in seiner Planung Ostern gar nicht „für sich“ eingetragen. Ich habe den Plan heute bekommen und mich laut gewundert, warum er Ostern nicht eingetragen hat, weil er ja dran ist.

Als unser Sohn vorhin mit ihm telefonierte, sprach er seinen Vater darauf an. Da wurde diesem erst bewusst, dass es stimmt, dass er ja dieses Jahr an der Reihe ist.

An irgendwelchen schon gemachten Plänen sollte es seitens des Vaters also nicht scheitern dürfen :wink:

Wer ist hier das Kind?
Hallo Manuela,

„Wer ist hier das Kind?“ war tatsächlich die erste Frage, die mir beim Lesen deines Postings durch den Kopf schoss. Dein Sohn verhält sich in meinen Augen erwachsener als dein Ex-Mann, dessen Reaktion ich nicht unbedingt für egoistisch aber für durch und durch kindisch halte.

Unser Sohn traut sich nicht,
selbst mit seinem Vater zu sprechen, da dieser dann „schimpft
und traurig ist“.

Es ist deine Aufgabe, die Geschichte mit seinem Vater zu klären, wobei ich keinesfalls sage, dass Junior nicht in der Lage sei, seinen Standpunkt bzw. seinen Wunsch zu äußern. Wie wäre es, wenn er einen Brief an seinen Papa schreibt und darin aufzählt, warum er Ostern so gerne bei Oma & Opa verbringen würde? Vielleicht lässt sich ein Kompromiss finden (Himmelfahrt aka Vatertag, Pfingsten, ein außerplanmäßiges Wochenende, was-weiss-ich).

Wie seht Ihr das? Geht das planmäßige Umgangsrecht und die
Interessen des Umgangsberechtigten immer vor die Wünsche des
Kindes?

Da bringst du etwas durcheinander: nicht der Vater (die Mutter), sondern das Kind geht vor! Punktum.

Ich finde, dass unser Sohn jetzt in einem Alter ist,
wo er selbst mit entscheiden sollte.

Richtig.

Eigentlich würde ich mich
gerne ganz aus dem Thema heraushalten,

Und deinen Sohn allein in die Schlacht schicken? Das kannst du nicht!

Das
habe ich zwar schon, und es endete in einem
traurig-beleidigten „Menno…“ des Vaters.

Jetzt fehlt nur noch, dass er trotzig mit dem Fuß aufstampft. *eyesroll* Ich sehe die Theorie „Männer werden nur sechs Jahre alt, danach wachsen sie nur noch“ wieder einmal auf das Wunderschönste bestätigt…

Grüße
Renee

Hallo,

Sei dabei, wenn dein Sohn es dem Vater selbst sagt.

Ich denke, es ist nicht die Aufgabe eines 8-Jährigen, das mit dem Vater zu klären. Es wurde bereits deutlich, dass das Kind Angst vor emotionalem Druck hat und diesen umgehen möchte. Dieses Anliegen halte ich für eine Jungen in diesem Alter für völlig legitim.

Wenn es deswegen eine Auseinandersetzung geben sollte, dann hat die zwischen den Eltern stattzufinden - und NUR zwischen diesen. Kinder entwickeln sehr schnell das Gefühl, verantwortlich für Missstimmungen der Eltern zu sein - und so etwas sollte man nach meiner Überzeugung unbedingt vermeiden.

An die UP:
Natürlich hat dein Sohn das Recht, bei seinen Großeltern zu sein. Er hat sich mit dieser Bitte an dich gewandt, und ich denke, es ist dein Job, das in seinem Sinn mit dem Vater zu klären. OHNE, dass der Junge das mitkriegt.

Schöne Grüße,
Jule

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Hallo Manuela,

„Wer ist hier das Kind?“ war tatsächlich die erste Frage, die
mir beim Lesen deines Postings durch den Kopf schoss. Dein
Sohn verhält sich in meinen Augen erwachsener als dein
Ex-Mann, dessen Reaktion ich nicht unbedingt für egoistisch
aber für durch und durch kindisch halte.

Das sehe ich ganz genauso.

Wie seht Ihr das? Geht das planmäßige Umgangsrecht und die
Interessen des Umgangsberechtigten immer vor die Wünsche des
Kindes?

Da bringst du etwas durcheinander: nicht der Vater (die
Mutter), sondern das Kind geht vor! Punktum.

Ebenfalls ganz meiner Meinung. Ich habe die Frage bewusst möglichst „neutral“ formuliert, da Müttern ja gerne unterstellt wird, dass sie den Vätern das Umgangsrecht erschweren.

In erster Linie zählen für mich die Interessen unseres Sohnes.

Jetzt fehlt nur noch, dass er trotzig mit dem Fuß aufstampft.
*eyesroll* Ich sehe die Theorie „Männer werden nur sechs Jahre
alt, danach wachsen sie nur noch“ wieder einmal auf das
Wunderschönste bestätigt…

Dem ist nichts hinzuzufügen. Leider ist es ihm egal, wenn man versucht ihm bewusst zu machen, wie kindisch er sich benimmt.

Generell finde ich Euren Vorschlag, dem Vater eine Alternative vorzuschlagen, sehr gut. Mal sehen, was sich da machen lässt.