Umgangsrecht und Recht der Mutter

Der Umgang des Kindesvaters ist für meine Kinder (7 und 4) nicht gut und ich möchte nicht das sie mit ihm zu diesen Leuten gehen. Was sind meine Rechte? Vielen Dank schon mal für eure Antworten.

Hallo,

ich bin jetzt leider kein Experte bei Rechtsfragen.

Da ich selber 4 Kinder habe (8,16,20 und 22) kann ich nur eigene Erfahrungen weitergeben:

Kinder sind selten aufzuhalten, wenn sie sich Freunde ausgesucht haben, mit denen man nicht einverstanden ist.
Gut ist es allenfalls zu erklären, was nicht in Ordnung ist und warum man nicht möchte, daß sie sich zu oft sehen. Vergleiche aufzeigen, was wie bei anderen Familien ist und welche Konsequenzen sich aus Verhaltensmustern ergeben.
Hinterfragen, warum jemand z.B. viele Geschenke verteilt.Ob damit ein Zweck verbunden ist?
Meist haben Kinder schon ein Gespür dafür, wenn etwas nicht ganz stimmt.

Vielleicht hilft auch ein Gespräch unter 4 Augen mit dem Vater und einfach eine Bitte mit Erklärung, warum Sie den Umgang vermeiden wollen.

Alles Gute!
Regina

Der Umgang des Kindesvaters ist für meine Kinder (7 und 4)
nicht gut und ich möchte nicht das sie mit ihm zu diesen
Leuten gehen. Was sind meine Rechte? Vielen Dank schon mal für
eure Antworten.

Der Umgang des Kindesvaters ist für meine Kinder (7 und 4)
nicht gut und ich möchte nicht das sie mit ihm zu diesen
Leuten gehen. Was sind meine Rechte? Vielen Dank schon mal für
eure Antworten.

Hallo Yvi,
ich kann Dir nur raten, Dich sofort an eine Anwältin für Familienrecht zu wenden. Wenn Du Hartz4-Empfängerin bist oder wenig verdienst füllt die Anwältin einen „Antrag auf Gerichtskostenbeihilfe“(so heißt das)mit Dir aus, dann mußt Du weder für die Beratung, noch für Schreiben von der Anwältin etwas bezahlen. Außerdem würde ich beim allgemeinen sozialem Dienst vom Jugendamt anrufen, und Deine Bedenken zu Protokoll nehmen lassen.
Das Kindeswohl steht immer im Vordergrung und wenn Du dieses gefährdet siehst, weil der Vater die Kinder mit zweifelhaften Leuten zusammenbringt, kriegst Du das in der Regel durch.
Viel Glück und lege am Besten gleich los!
Belisa

Liebe YVI 24,

der Vater (eigentlich die Kinder) haben ein Recht am Umgang mit dem Vater. Wenn du aber Zweifel an der Art der Betreuung durch den Vater hast, kannst du auf betreuten Umgang bestehen, d.h. es ist eine andere Person (meist Sozialarbeiterin oder Psychologin) dabei. Das wäre ein erster Schritt. Das musst du aber rechtlich durchsetzen.

Am besten du wendest du dich an eine Beratungsstelle vor Ort, solche Beratungsangebote sind in aller Regel kostenlos. Adressen erfährst du z.B. beim Verband alleinerziehender Mütter und Väter unter http://www.vamv.de

Erfahrungsberichte und Austausch mit anderen Alleinerziehenden findest du hier
http://die-alleinerziehenden.de

Alles Gute
BT

da kann ich leider nicht weiterhelfen, jemand anderes?
lg
Sabinett

Der Umgang des Kindesvaters ist für meine Kinder (7 und 4)
nicht gut und ich möchte nicht das sie mit ihm zu diesen
Leuten gehen. Was sind meine Rechte? Vielen Dank schon mal für
eure Antworten.

Der Umgang des Kindesvaters ist für meine Kinder (7 und 4)
nicht gut und ich möchte nicht das sie mit ihm zu diesen
Leuten gehen. Was sind meine Rechte? Vielen Dank schon mal für
eure Antworten.

Hallo ,
leider kann ich nicht weiterhelfen,empfehle aber eventuell eine Familienberatung bei der awo oder einer Familienbildungsstätte oder das Jugendamt aufzusuchen.
Viele Grüße
Angie