Umgangsrecht unter geschwistern. ich bin 12 jahre alt habe einen halbbruder,der ist ca 4 jahre alt.h

ich bin 12 jahre alt habe einen halbbruder,der ist ca 4 jahre alt.ich habe ihn seit drei jahren nicht gesehen und vermisse ihn trotzdem. habe ich ein recht auf umgang und kontakt, wenn ja, wie setze icj es durdch? danke für antwort

ich bin 12 jahre alt habe einen halbbruder,der ist ca 4 jahre
alt.ich habe ihn seit drei jahren nicht gesehen und vermisse
ihn trotzdem. habe ich ein recht auf umgang und kontakt, wenn
ja, wie setze icj es durdch? danke für antwort

Ich muß dich LEIDER enttäuschen, Victoria, dafür bin ich nicht der richtige Ansprechpartner. Als älterer Mensch mit einiger Lebenserfahrung würde ICH aber sagen:
Nein, ein Umgangsrecht hast du als Halbschwester nicht. Du könntest als 1. Weg versuchen über das Jugendamt etwas zu erreichen. Die könnten dir, wenn überhaupt, zumindest einige Tips geben. Der einfachere Weg wäre natürlich über die Familie deines Halbbruders, doch ich vermute, das hast du schon versucht?
Ich wünsche dir auf jeden Fall ganz viel Glück bei deinen Bemühungen!!!

ich bin 12 jahre alt habe einen halbbruder,der ist ca 4 jahre
alt.ich habe ihn seit drei jahren nicht gesehen und vermisse
ihn trotzdem. habe ich ein recht auf umgang und kontakt, wenn
ja, wie setze icj es durdch? danke für antwort

ich bin der falsche Ansprechpartner. Sorry!

Es tut mir leid, aber da kann ich nicht helfen. Ich weiß nicht, wie ich in diese Kategorie gelangt bin.
Kolbrun

Liebe Viktoria,
ich würde an deiner Stelle erst einmal mit deinen Eltern darüber sprechen, und wenn das nichts bringt würde ich mich vielleicht mal beim zuständigen Jugendamt erkundigen ob es da irgendwelche Regelungen gibt. Ich möchte dir allerdings nicht zu große Hoffnungen machen, denn ich weiß nicht ob es etwas bringt, da er ja nur dein Halbbruder ist. Aber beim Jugendamt nachzufragen ist vielleicht erstmal die einfachste Möglichkeit.
Ich hoffe, dass ich dir helfen konnte.
Liebe Grüße, Anja

Hallo vikoria2010,

ich kann Dir leider keine gesicherte rechtliche Auskunft geben - aber Du kannst folgendes versuchen:

  • Nimm Kontakt zu den Eltern Deines Halbbruders auf und erkläre ihnen deinen Wunsch.
  • Erkundige Dich bei Deinem Jugendamt, ob dort jemand bereit ist Dir zu helfen und zu vermitteln.

Ich drücke Dir die Daumen!

Viele Grüße

Hallo Viktoria,
dazu kann ich Dir keine qualifizierte Antwort geben.
Viel Glück
FanToMas

Guten Tag,
Ich bin 32 Jahre hab auch einen halbbruder von 6 jahren…Da mein vater leider verstorben ist vor 3 jahren möchte ich jetzt gerne wissen ob ich als erwachsene person rechte habe meinen kleinen bruder zu sehen…Ich war immer für ihn da er hat oft bei uns übernachtet und da jetzt die ex von mein verstorbenen vater einen neuen mann hat Verbietet er den Kontagt zwischen mir und mein kleinen bruder…MEINE FRAGE IST: WAS KANN ICH ALS SCHWESTER TUN UM IHN ZU SEHEN BITTE UM ANTWORT BEDANKE MICH IM VORRAUS.

Guten Tag,
Ich bin 32 Jahre hab auch einen halbbruder von 6 jahren…Da mein vater leider verstorben ist vor 3 jahren möchte ich jetzt gerne wissen ob ich als erwachsene person rechte habe meinen kleinen bruder zu sehen…Ich war immer für ihn da er hat oft bei uns übernachtet und da jetzt die ex von mein verstorbenen vater einen neuen mann hat Verbietet er den Kontagt zwischen mir und mein kleinen bruder…MEINE FRAGE IST: WAS KANN ICH ALS SCHWESTER TUN UM IHN ZU SEHEN BITTE UM ANTWORT BEDANKE MICH IM VORRAUS…

hallo,
ich bin die mutter und habe mit meiner tochter diese frage veröffentlicht. leider haben wir bisher noch keine exakte auskunft erhalten. zufallig habe ich heute mit dem jugendamt darüber gesprochen, die sozialarbeiterin kam zu mir nach hause.
ich habe sie gefragt, ob meine tochter ein umgangsrecht zum halbbruder hat. eine klare antwort darauf habe ich nicht erhalten, traurig aber wahr.
trotzdem bin ich mir sicher, das es dieses recht gibt, besonders auch in eurem fall. es tut einem kind nicht gut, wenn der kontakt abbricht, finde auch wichtig, wenn erwachsene geschwister sich um jüngere geschwister sorgen bzw mitkümmern. ich rate euch, das jugendamt darauf anzusprechen und den fall zu schildern, leider muss man sich oftmals sein recht erkämpfen, obwohl jedem die gleichen rechte zustehen sollten. sobald ich mehr weiss, melde ich mich wieder, drücke euch die daumen. und nur nicht unterkriegen lassen. VIEL GLÜCK UND BIS BALD :smile:

Hallo victoria

Ich bedanke mich erstmal für ihre antwort ich werde mich mal drüm kümmern das jugendamt zu erreichen wenn ich da was erfahren habe kann ich ihnen auch bescheid sagen.
Ich bin der meinumg das man als schwester rechte hat wie sie schon sagten man muss für seine rechte kämpfen.
Meld michd ann wenn ich mehr weiss
Mfg Bianca

Guten Morgen,
danke vorab für weiteren Austausch.
Hatte damals schon versucht, mich im Internet schlau zu machen, bezüglich Umgangsrecht. Habe leider nicht gewissen Gesetzestext gefunden. Bei mir zuhause liegt aber irgendwo eine Umgangsrechtbroschüre, dort habe ich vor Jahren gelesen, was rechtlich möglich ist
(denke nicht, dass sich etwas daran geändert hat).
Vieles wird dort erläutert, auch Umgangsrecht für Großeltern, Tanten, etc.
Werde dieses Heft suchen u. melde mich sobald ich mehr weiß. VIEL GLÜCK und bis bald,
Viktoria

hallo bianca32,

HOT NEWS, es folgt eine seite die uns „die rechte“ erklärt:
http://kinderklau.blogspot.com/2009/10/medikamentenv…

kurzer auszug aus dem angebot:
Geschwistertrennung zum „Wohle des Kindes“???
Sollten sich Geschwister kennen lernen, wenn sie fremd untergebracht sind? …
viele liebe gruesse, und viel GLÜCK WEITERHIN,
viktoria

ich bin 12 jahre alt habe einen halbbruder,der ist ca 4 jahre
alt.ich habe ihn seit drei jahren nicht gesehen und vermisse
ihn trotzdem. habe ich ein recht auf umgang und kontakt, wenn
ja, wie setze icj es durdch? danke für antwort

Dazu kann ich dir leider keine konkrete Antwort geben. In diesem Fall würde ich mich an Amtsgericht wenden oder besser vielleicht noch an das Jugendamt. Hier wird dir mit Sicherheit geholfen.
Liebe Grüße
Marion Rechmann

Hallo Viktoria2010, das weiß ich leider auch nicht. Da Du minderjährig bist, solltes Du das über die Erwachsenen (Eltern) klären. Sollte doch wohl möglich sein, dass Ihr Kontakt habt! Viel Glück Lady108

Da kann ich leider nicht weiterhelfen. Sprich doch mit deinen Eltern.

ich bin 12 jahre alt habe einen halbbruder,der ist ca 4 jahre
alt.ich habe ihn seit drei jahren nicht gesehen und vermisse
ihn trotzdem. habe ich ein recht auf umgang und kontakt, wenn
ja, wie setze icj es durdch? danke für antwort