Umgangsrecht Vater ohne Sorgerecht?!

Hallo,

Ich habe eine Tochter 3Jahre aus einer Beziehung vor meiner Ehe. Ihr Vater hat sich von Anfang nur gekümmert wenn er Lust hatte. Schon vor zwei 1/2 Jahren habe ich ihm gesagt das das so nicht geht, ganz oder gar nicht!
Also ist er zum Jugendamt und wir haben dort regeln lassen das er sie alle 2 Woche 1 Stunde in meinem Beisein sehen daarf.
Nun hatte sie vor 1 1/2 Jahren einen Unfall ich habe ihm natürlich Bescheid gegeben und er ist auch da gewesen.
Von da an habe ich ihm zugestanden sie alle zwei Wochen eine Nacht zu haben und dann irgendwann mehr das ganze WE.
Er hat sie zwar abgeholt aber sie dann sofort zu seinen Eltern gebracht. Also hat sie dort geschlafen und er ist am Tag zu ihr. Dann lernte er seine jetzige Frau kennen und siehe dA ER HAT SIE NICHT MEHR ABGEHOLT ALSO HABE ICH alle mit seinen Eltern abgesprochen hat super geklappt. Dann haben sie sich getrennt und er wollte sie wieder abholen. Totales hin und her. Naja ich habe gedacht ok das ist ja hier Papa. Also hab ich es zugelassen. So nun sind sie wieder zusammen und haben auch geheiratet. Nun will er sie nicht mehr zu seinen Eltern bringen sondern sie das ganze We bei ihm behalten. Das will ich nicht!!!
Ich möchte das sie dort übernachtet wie es die ganze Zeit war und er sie besucht. Seine Frau ist phsychisch sehr labil und mir ist da nicht wohl bei. In der zwischenzeit hat sie selbst ein Kind von jemand anderes zur Welt gebracht dem sie den Umgang komplett verweigert und meinte zu mir ich kann das nicht machen denn sie wäre ja auch die Mama von meiner Tochter!!! Meint ihr ich kann es so durchsetzen das sie bei den Grosselter schläft und er sie nur Besucht bei denen??

Danke

hallo nina0911,

eine blöde situation, vor allem, weil kinder in trennungszeiträumen (die trennung von der damaligen und nun ehefrau hat sie ja auch mitbekommen, auch die trennung zu ihren großeltern!)eine sogenannte kontinuität benötigen, um verlustängste zu vermeiden.

dieses hin und her, was dein exmann eurer tochter zumutet, tut ihrer entwicklung bestimmt nicht gut…aber ich denke, „große hilfe“ wirst du beim jugendamt nicht erfahren - er ist eben der vater. da er kein sorgerecht hat, würde ich dennoch die hilfe in anspruch nehmen, vielleicht ersteinmal bei einer erziehungsberatungsstelle. da könnt ihr beide an einen tisch (oder auch in einzelnen terminen!) eure befürchtungen, aber auch vorschläge zur handhabung vortragen!

ich drücke deiner kleinen tochter ganz doll alle daumen, dass es bald eine lösung gibt, mit der alle umgehen können.

dafür viel kraft wünscht

bigmama

Hallo,
ich denke kaum, dass du das durchsetzten kannst. Egal ob er das Sorgerecht hat oder nicht, solange er sich hat nichts zu schulden kommen lassen, hat er das Umgangsrecht. Wie er dieses gestaltet, also ob die kleine Maus bei ihm oder bei Oma und Opa ist, ist eigentlich seine Sache. Ich würde nochmal beim JA vorstellig werden und um ein klärendes Gespräch mit dem kV bitten und ggf. eine neue Regelung schriftlich festhalten. Was die neue zu Dir sagt, sollte dir egal sein ( ich kenne das aus eigener Erfahrung, es ist nicht einfach ), es geht um eure Tochter und nicht um seine neue. Du hast zwei Ohren eins zum rein und eins zum raus grins. Mach dich nicht verrückt, vesuch das mit dem JA zu klären und wenn alle Stricke reissen, dann muss das Familiengericht ran, auch wenn es hart ist.
Viel Glück und Kraft
Burgfee

Hallo,
Die Vater-Kind Beziehung ist extrem wichtig für das Kind, deswegen würde ich auf jeden Fall dafür plädieren, das Kind auch beim Vater übernachten zu lassen, sofern auch der Vater es will, nur so kann man den notwendigen Alltag erleben und ein einigermassen vernünftiges Verhältnis aufbauen und erhalten. Das mag als Mutter ggf. schwer zu akzeptieren sein, aber es geht allein ums Kind, nicht um Dich als Mutter.

Meint ihr ich kann es so durchsetzen das sie bei
den Grosselter schläft und er sie nur Besucht bei denen??

Danke

Hallo,
im Grunde mußt Du dich mit der neuen Frau deines Ex gar nicht auseinandersetzen, weil sie überhaupt keine Rechte hat.
Hast Du mal mit deinem Ex darüber geredet warum nicht möchtest, dass die kleine bei ihm übernachtet?
Grundsätzlich würde ich sagen wende dich ans Jugendamt wegen einer Regelung und trage deine Bedenken vor. In wie weit Du damit erfolg hast kann ich nicht sagen, weil ich die genauen Verhältnisse bei dem Ex nicht kenne.
Vielleicht kannst du auch mit seinen Eltern reden, dass die auf ihn Einfluß nehmen können (natürlich nur wenn die der gleichen Meinung sind wie Du).
Wichtig wäre auch wie die kleine dazu steht, würde sie sich bei ihrem Vater wohl fühlen und wie kommt sie mit der neuen aus? Sie ist vielleicht noch ein wenig klein aber trotzdem wissen sie in dem alter schon ob sie gerne wo hingehen oder nicht.
Hoffe ich konnte ein wenig weiterhelfen.
LG
Anja

Das ist schon klar das es ums Kind geht. Aber warum muss ich mich auf alles einlassen. Wenn er keine Lust hat sich zu kümmern muss ich ok sagen und wenn er dann wieder Lust hat muss ich auch ok sagen. Das ist nicht richtig. Meine Bedenken liegen nun mal bei dem Umfeld da er überhaupt kein Wort mit mir redet und nicht reden willl.

Hallo,

ehrlich gesagt bin ich überfragt. Gefühlsmäßig zählt ja leider nicht bei Gericht.

Ich fürchte, daß er sie an den Wochenenden haben darf.

Ich würde alle Bedenken bei Gericht vortragen und eine Umgangspflegschaft anfordern, um zu prüfen, ob er sich tatsächlich kümmert oder ob sie doch bei den Großeltern untergebracht wird.

Du kannst dem Gericht schildern, daß die bisherige Regelung super funktioniert hat und auch die Großeltern, wenn sie mitspielen, können das Umgangsrecht auf diese Weise einfordern.

Nette Grüsse
Simone

Hallo

normalerweise wenn eu das alleinige Sorgerecht hast und das aufenthalsbestimmungs recht.kannst du sagen wo deine Tochter schläft.das problem an der sache ist nur ob der KV sich auch daran hält!
bzw.die groß eltern.
frag beim Jugendamt mal nach die geben dir da auskunft oder bei einem Familienanwalt.
sorry das ich dir sonst nicht helfen kann
lg Maya

Hallo,

grundsätzlich hat das Kind nach dem Kindschaftsrecht einen Anspruch auf Umgang mit dem Kindsvater.
Ferner richtet sich das Familiengericht immer nach dem Wohl des Kindes und nach dem Gewohnheitsprinzip d.h. es wird das befürworten, was das Kind bisher gewohnt war. Hat deine Tochter bisher Wochenenden mit Übernachtungen beim Vater verbracht, wo wird das das Gericht nicht ändern- warum auch? Das Kind ist das so gewohnt und Kinder brauchen feste, wiederkehrende Abläufe. Das hat oberste PRriorität.
Der Kindsvater hat ein Anrecht auf Ausübung des Umgangs mit seinem Kind. Wie und wo er die Zeit mit dem Kind verbringt, ist allein seine Sache. Da spielen persönliche Befindlichkeiten der Kindsmutter keine Rolle. Denn damit sich das Kind lebensfähig und natürlich entwickeln kann ist es notwendig, viele Gesellschaftrollen, Verhaltensweisen etc. kennenzulernen. Und das fundktioniert nicht, wenn Mütter oder Väter den anderen Elternteil versuchen vorschreiben zu wollen, was der andere zu machen hat und was nicht. Natürlich gibt es da GRenzen: Alles was für das Kindeswohl abträglich ist- wie z.B. nachts in der rauchigen Kneipe, Mitternachts durch die Straßen ziehen entspricht nicht dem Wohl des Kindes in dem Alter. Die neue Lebensgefährtin gehört aber dazu. Und diese wird man nicht ausklammern können, denn sie gehört ja nunmal zum Kindsvater wie das Kind. Das wird man akzeptieren müssen.

Und das wichtigste ist: Immer gelassen bleiben und seine persönlichen Ansprüche auch mal hinter denen des Kindes anstellen. Immerhin ist deine Tochter evtl. sehr gerne bei ihrem Vater. Sind die Kinder klein, sind sie vielleicht steuer und manipulierbar- aber man sollte sein Kind nicht manipulieren und zum anderen sind ältere Kinder nur noch bedingt steuerbar. Und auch deine Tochter wird sehr schnell älter. Und dann könnte sie dir evtl. Vorwürfe machen, warum du sie nicht zu ihrem Vater gelassen hast. Das ist immer ein zweischneidiges Schwert.

Ich hoffe ich konnte weiterhelfen.

Viele Grüße
Ralf

hallo nina0911,

das ist ja ein totales durcheinander!!!
denke hierbei bitte an deine tochter!!! was soll die kleine denn noch alles mitmachen??? ich würde ihm den kontakt völlig untersagen, zumal er kein sorgerecht hat und er sich in der vergangenheit auch nicht richtig um die kleine gekümmert hat. das wird sich mit sicherheit nicht ändern. vorallem aber lass seine eltern aus der ganzen sache raus. mit denen hast du ja eigentlich nichts mehr zu tun. dein ex hat nun eine neue beziehung mit einem anderen kind, welches auch nicht von ihm ist.
das gibt nur reibereien.
das ganze hin und her ist für deine kleine tochter nicht tragbar!!!

wenn du einen tag frei brauchst, dann gebe deine tochter lieber zu deinen eltern!!!

viele grüsse
vom
früchtchen

Sie ist nie bei ih über Nacht nur bei den Großeltern, er hat sie nur am Tag und das will er ändern. Ich will seine Frau auch gar nicht ausklammern, nur will ich auch nicht das meine Tochter ihre Zusammenbrüche mit bekommt.

Hallo Nina 0911,
wenn du das alleinige Sorgerecht hast,kann dir dein Ex gar nichts,denn DU alleine bestimmst was gut für dein Kind ist.So lange du dir nichts zu schulden kommen läßt bleibt das auch so.Das heißt in deinem Fall:wenn dein Ex gegen Kindeswohl verstösst, hat er wenn du nicht willst auch keine Handhabe,er kann gegen dein alleiniges Sorgerecht nicht angehen.

Alles Gute für deine Entscheidung,wie immer sie auch ausfallen mag

Hallo,

wie ich eben gelesen habe ist dies wirklich ein hin und her, Tatsache ist das der KV ein Umgangsrecht hat und dies so wie ich las auch nutzt, natürlich habe die Großeltern auch eine Art vom Umgangsrecht. Da Sie als Mutter das alleinige Sorgerecht haben, besitzen Sie auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Dies besagt auch das sie im gewissen Maßen den verbleib sprich(übernachtung Ihres Kindes ) verfügen. Wenn Sie noch weitere Fragen haben wenden Sie sich bitte einmal an das Jugendamt oder an einen Anwalt für Familienrecht um noch mehr Auskunft zu bekommen.

Hallo,

eine Regelung, dass der Vater das Kind im Beisein der Mutter sehen darf ist ungünstig. Beide - Vater und Kind - können nicht wirklich eine Beziehung aufbauen. Hier hat das Jugendamt etwas gemacht, was von Psychologen und auch von den meisten Richtern nicht gut geheißen wird.

Für das jetzige Umgangsrecht ist es so, dass der umgangsberechtigte Elternteil bestimmt wie das Kind versorgt wird.

Hierzu ein Ausschnitt aus dem dazugehörenden § 1687 BGB: „…Solange sich das Kind mit Einwilligung dieses Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung bei dem anderen Elternteil aufhält, hat dieser die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten der tatsächlichen Betreuung. § 1629 Abs. 1 Satz 4 und § 1684 Abs. 2 Satz 1 gelten entsprechend…“

Der § 1687a BGB sagt dann aus, dass ein Elternteil ohne Sorgerecht das gleiche Recht hat.

Man müsste nachweisen können, dass die neue Ehefrau des Vaters dem Kind Schaden zufügt. Dieser Nachweis wird mit vagen Aussagen, dass die Frau psychisch labil ist, nicht gelingen.

Was der betreuende Elternteil will, spielt laut Gesetz keine Rolle. Kind und getrenntlebender Elternteil haben ein Anrecht auf Umgang und die Umgangszeit gestalten die Beiden nach eigenen Ermessen.

Gruß