Hallo,
es tut mir Leid, aber ich kann erst jetzt antworten.
Wenn er dauerhaft den Umgang zwischen dir und deiner Tochter vereitelt, musst du sogar einen Antrag bei Gericht stellen. Ansonsten könnte dir das auch als Desinteresse ausgelegt werden. Also nicht zu lange zögern.
Ich würde dir in dem Fall auch unbedingt empfehlen, dich an einen Fachanwalt für Familienrecht zu wenden. Kurz zu den Kosten: Mit Sicherheit wirst du Prozesskostenhilfe bekommen, d.h. es entstehen dir keine Kosten. Im übrigen gibt es keine „Gewinner“ oder „Verlierer“. Über die Kosten entscheidet das Gericht. Das Gericht kann auf Kosten auch verzichten. Anwälte finanzieren sich über Prozesskostenhilfe (PKH).
Er wird mit Sicherheit versuchen, über deine psychischen Schwierigkeiten Punkte zu machen. Letztendlich ist die Frage, kannst du mit eurer Tochter umgehen oder nicht. Ist sie bei dir gefährdet? So wie du das schreibst, sehe ich da keine Argumente für ihn. Einen Umgangsausschluss gibt es nur äußerst selten. Meistens in den Fällen, wo sich die eigenen Kinder gegen einen wenden oder wo eine massive Kindeswohlgefährdung besteht (Drogen, Alkohol, Gewalt).
Ich würde mir nicht so viele Sorgen machen. Im Sinne deiner Tochter ist es wichtig, dass du Umgang hast und deiner Verantwortung als Mutter nachkommst. Das wird vom Gericht positiv bewertet und fördert die Entwicklung deiner Tochter. Ich würde auch mit dem Jugendamt Kontakt aufnehmen. Die sind auch wichtig, weil sie gehört werden und an der Verhandlung teilnehmen.
Ich hoffe, meine Antwort hilft dir weiter.
Grüße
Michael