Umgangsrecht verboten

Ab wann darf ein Elternteil dem anderen den Umgang mit dem gemeinsamen Kind verbieten?Sie haben beide das gemeinsame Sorge-sowie Umgangsrecht, die Tochter wohnt nur beim Vater und ist oft bei der Mutter?Es bestand bisher eine persönliche Vereinbarung, die versucht wurde einzuhalten. Der Vater geht nun von einer Gefährdung des Kindes aus, die nicht besteht, was kann die Mutter nun tun.Dem Kind ist beid er Mutter nichts passiert, nur der vater stellt sich mögliche Gefahren vor. Sind ein Psychologisches Gutachten und Zeugenaussagen (Mitbewohner) sinnvoll?

Hallo,
die Mutter kann sich an das JA wenden und sich bei einen Anwalt für Familienrecht erkundigen.
Ohne Grund kann das Umgangsrecht sicher nicht verwehrt werden. Grüße

hallo,

gemeinsames sorgerecht ist ja kein problem, vorallem ist es schwer dieses zu bekommen. da müssen schon schlimme dinge vorgefallen sein. aber wenn ich ehrlich bin, halte ich nichts von persönlichen vereinbarungen. das geht immer schief. sieh zu, dass du das ABR bekommst, dammit der umgang fürs kind vernünftigt geregelt ist. ihr müsst an die kleine denken. wie lange soll sie das mitmachen. weiß sie eigentlich noch wo sie hin soll??? ich glaube nicht!!! psychologisches gutachten und zeugenausagen??? für wen??? die ganze sache MUSS von einem rechtsanwalt in die hand genommen werden. nochmal, denkt an das kind!!! die kleine bekommt alles mit und leidet sehr darunter!

gruß vom früchtchen

Hallo
um erlich zu sein kenne ich mich damit nicht wirklich aus,doch ich würde mit dem jugendamt in kontakt tretten und auch ein beratungsgespräch beim anwalt machen.

Also wenn überhaupt ist es nur möglich wenn das Kindeswohl gefährdet ist, Aussagen von Zeugen sind nicht schlecht, aber bestimmen wer nun wann wo und wie das Kind sehen darf, muß das Gericht entscheiden,da muß die Mutter zum Jugendamt und zum Anwalt um eine Klage einzureichen, wenn der Vater sich sturr stellt, eine andere Möglichkeit gibt es nicht. Warum lebt das Kind eigentlich beim Vater? Hat die Mutter eine schlechte Vergangenheit? Das wird alles mit im Prozess einfließen!
LG

Hallo,

das Umgangsrecht einschränken oder gar verbieten ist kaum möglich, es sei denn, es liegt eine Gefährdung des Kindes vor. Das ist eher die große Ausnahme.
So wie ich das verstanden habe, könnte es sich um sogenannte Entfremdungstendenzen handeln. D.h. der betreuende Elternteil versucht das Kind dem umgangsberechtigten Elternteil durch Entfremdung zu entziehen. Hier spielt ofte eine Rolle, Geschichten zu erzählen, die mit der Realität nichts zu tun haben. Das ist eine gefährliche Tendenz!

Wie alt ist euer Kind?
Hatte ihr bereits Gerichtsverfahren? Gab es Kontakte zum Jugendamt?
Wie habt ihr euch einigen können?

Zeugenaussagen sind vor Gericht nicht üblich, schon eher eidesstattliche Versicherungen. Psychologische Gutachten sind extrem kostspielig und bringen in der Sache nicht immer etwas, werden auch meistens erst vom Gericht angeordnet.

Ich empfehle unbedingt über alle Umgangstermine und Telefonate, SMS, Emails, Kontakte zum Vater eine Art Tagebuch zu führen. Nur so kann man später fundiert auf Vorwürfe reagieren. Möglicherweise ist es sinnvoll, das Jugendamt zu kontaktieren, dazu reichen die Infos aber erst einmal nicht.

Viele Grüße

Michael

Hallo,

die Mutter sollte sich beim jugendamt melden und um Vermittlung bitten. Der vater müsste seine Anschuldigungen schon beweisen können. So einfach kann er den Umgang nicht einstellen.
Der Weg zum Umgang könnte weiterhin sinnvoll sein, da das Jugendamt meist nicht sehr schnell reagiert.
Die Mutter könnte auf Umgang klagen. Zeugenaussage sind für ein Gerichtsverfahren natürlich sinnvoll, haben allerdings nicht zu großes Gewicht. Ein psychologisches Gutachten kann nur ein Familienrichter anordnen, dafür muss es schon heftige Gründe geben.
Vom gericht wird dann meist ein umgang festgelegt, weigert sich der vater dann, drohen ihm Zwangsgeld oder sogar Zwangshaft. Manche Richter drohen dann sogar mit Sorgerechtsentzug.

mfg, kathatr

Hallo, unser Kind ist 1 Jahr alt, ich war mit ihr, bis sie 8 Monate alt war, vom Jugendamt aus in einer MutterundKindeinrichtung, war überfordert und sie kam dort zur Welt. Wir Eltern entschieden,daß sie danach beim Vater wohnt, aber oft bei mir ist, ich will im Sept. Ausbildung machen.

Hallo!

Bevor ein psychologisches Gutachten erstellt wird dauert! Zeugenaussagen werden eher nicht gewertet. Es bleibt in den meisten Fällen nur der Klageweg. Selbst eine evtl. Oma kann den Umgang einklagen. Inwiefern das Kind gefährdet ist, kann man aussenstehend leider nicht beurteilen. Es stellt sich die Frage, warum das Kind beim Vater lebt und ob es dafür evtl. schon Gründe gab, welche das Umgangsverfahren beeinträchtigen könnten. Beratungsstellen diverser Verbände können da evtl. Auskunft geben. Das Jugendamt kann vermitteln, aber leider auch nicht entscheiden. Hilfe zu suchen, wird vor Gericht und auch beim Jugendamt in der Regel sehr positiv bewertet, da es ausdrückt, daß man an seinen Kinder interessiert ist.

Nette Grüsse
S. Neu

Hallo, also das Umgangsrecht kann eigentlich weder Vater noch Mutter so einfach streichen. Beide haben das Sorgerecht und beide haben das Aufenthaltsbestimmungsrecht, d.h. beide haben das Recht festzulegen, wo das Kind sich aufhalten darf.

Da eines meiner Enkelkinder auch derzeit beim Vater aufwächst und dies im beiderserseitigen Einverständnis der Eltern, kann ich die Situation sehr gut verstehen.
Im Interesse des Kindes sollten Sie versuchen Beide miteinander zu reden und das Leben auf die Reihe zu bekommen.
Was soll das kind denken, wenn die Eltern sich nicht über den Weg trauen? Das Kind sollte glücklich zwischen den Eltern aufwachsen. Es sollte nie das Gefühl bekommen, das es ein schlechteres Elternhaus hat als andere Kinder.

Wenn Sie als Eltern nicht in der Lage sind miteinander zu reden und gemeinsame Entscheidungen zum Wohl des Kindes zu treffen, dann kann es irgendwann dazu kommen, dass ein Gericht einem Elternteil das Sorgerecht wegnimmt.
Wie alt ist das Kind? Ab 7 Jahr könnte auch ein Gericht das Kind anhören, aber wie das von den Gerichten gehandhabt wird ist sehr unterschiedlich.
Fordern Sie den Vater auf, die elterliche Sorge zu teilen und sagen Sie, dass in Ruhe über alle Bedenken geredet werden muss. Gutachten und Zeugen sind erst wichtig, wenn sich die Angelegenheit nur noch mit Anwalt, Jugendamt und Gericht regeln lässt. Aber wie gesagt, die gemeinsame Sorge muss auch gemeinsam möglich sein, sonst bleibt ein Elternteil schnell auf der Strecke.

Ich wünsche Viel Glück und hoffe auf eine friedliche Lösung.
Mit frdl. Grüßen
Eva

Hallo, da der vater sich beim Jugendamt (wegen eigener Überforderung) gemeldet hat und unsere Tochter sogar in eine Pflegestelle geben wollte-er hat sie da auf den Tisch gesetzt) hat der Sozialpädagoge einen Schock bekommen . Der vater hat dann aber mich verantwortlich gemacht,da er aussagte, unsere Tochter sei bei mir gefährdet und sie könne nicht alleine bei mir sein.Sie geht ab morgen zur Tagesmutetr,m deßhalb wird ihm die Sorge weiter zugetraut. Der vom Jugendamt mußte das mit der Aussage Kindeswohlgefährdung ernst nehmen-und wie ich jetzte rfahren habe, sind die dort sehr empfindlich,was das angeht.Aber es geht gegen jdn, unschuldogen,mich. Es wurde dem Vater recht gegeben. der Sozialpäadagoge hat den Fall aus Überforderung abgegeben und wir sollen beim Sozialpsychologischen Dienst eine Umgangsregelung erarbeiten, dafür bekommt jeder einen Therapeuten. Solange darf ich meine Tochter aber nur begleitet sehen,d .h. mit meinem Bruder, Freunden.
Ich habe schon an RA für familienrecht gedacht u mein Recht auf Umgang einzuklagen u den vater anzuzeigen.
Aber ich will es auch nicht noch schlimmer machen, denn es geht mir nur um meine Tochter.DEm Vater geht es um raxche, hab ich das gefühl, wg, unserer gescheiterten Beziehung. Das psychologische Gutachten wurde mir vom Jugendamt auferlegt. Für mich ist es hart, es macht mich traurig und wütend, aber ich kann nichts machen, ich kann meine tochetr ja nicht entführen und muss warten, bis ich die Lügen und Falschaussagen des Vaters aufdecken kann.

Hallo, unser Kind lebt in gemeinsamer Absprache beim vater, das hatten wir schon kurz nach ihrer geburt entschieden. ich war aus Überforderung in ein Mutter-Kind heim gegangen, wegen der kapputtegehenden und mich belastenden Beziehung davor (der vater zog aus),ich hatte Angst vor der Geburt und konnte mich als Mutter nicht vorstellen. Nach der Einrichtung kam sie zum Vater, da ich meine Ausbildung im Sommer starten will,aber weiterhin mit geteiltem Sorge-und Umgangsrecht. Jetzt belastet mich das Jugendamt aber nachträglich, da ich wegen dieser Überforderungssituation und weil sie mich nicht einschätzen können, dem Vater die Kindeswohlgefährdung eher abnimmt, als wenn das Jugendamt nicht von vornherein daran beteiligt gewesen ist. Sie begleiten uns quasi eit der geburt meiner Tochter und mein Handeln wurde auch in der Einrichtung immer beobachtet und ich stand unetr dem Druck keinen Fehler zu amchen.Jede nicht beachtete Vorsichtsmaßnahme (Kabel runterhänegen gelassen, Spiegel stand kurz ander Wand), also , wo sie sich evtl verletzen könnte,werden mir jetzt vom Vater als Kindesgefährdung vorgeworfen. Eigentlich totaler Quatsch, aber das Jugendamt nimmt diese Bedenken wegen der Vorgeschichte ernst. Weder in der Einrichtung noch bei mir zuhause ist meiner tochter je was passiert.Ich fühle mich unter Druck gesetzt

Hallo,
ich bin mir nicht genau sicher ob das ausreicht. Vielleicht wenden Sie sich an das Jugendamt oder einen Juristen.
Sorry, für die magere Hilfe.

Gruß Y. Wolf

Der Entzug des Umgangsrecht ist gar nicht so leicht. Es müssen gravierende Dinge vorliegen. Ein psychologisches Gutachten und Zeugenaussagen sind auch sehr von Vorteil und dann kommt es noch sehr auf den Richter an. Mir wurde mal gesagt, das ginge nur, wenn das Kind körperlich oder seelische misshandelt wurde oder große Gefahr für das Kind beim anderen Elternteil besteht. Versuchen würde ich es jedoch. LG

Wenn das Jugendamt auf der Seite des Vaters ist, bleibt nur der Gang zum RA. Erstmal alles offenlegen und der sagt dann schon was am besten ist.

Trortdem mit dem SpD Kontakt aufnehmen. Wenn das JA dermaßen beeinflusst ist, wird allerdings nur der Gang zum Gericht übrig bleiben. Gint es keinen Grund, darf ihnen das Umgangsrecht nicht verwehrt werden.

Alles Gute!

Hallo,
Ich habe keine schlechte vergangenheit, sprich- ich habe meine Tochter in der Vergangenheit nicht gefährdet.Aber ich habe psyhotherapie gemacht, mit Probleme aus meienr Kindheit,mit der meine Tochter nichts zu tun hat.
ich überlege, nun tatsächlich beim Gericht eine klage einzurechen und auf einen Umgang mit meiner Tochter zu bestehen, wenn der vater sich weiter stur stellt.
meine Frage an dich, falls du das auch gemacht hast: kannn dem vater vor gericht tatsächlich recht gegeben werden, falls er mcih, wie ers tut, als psychisch nicht in der Lage darstellt? Auch,wenn er keine beweise für eine Kindeswohlgefährdung hat?Reicht bei mir ein Psychologisches Gutachten und Zeugenaussagen meiner Mitbewohnerinnen als Beweis, das ich den Umgang mit meiner Tochter wiederbekomme?
Und muß ich,wenn ich verlieren sollte, die Gerichtskosten fpr den Vater auch tragen???

Hallo, Michael
ich möchte doch nochmal genauer antworten und es wäre nett, wenn du mir die Fragen beantworten kannst.
Ich habe keine schlechte vergangenheit, sprich- ich habe meine Tochter in der Vergangenheit nicht gefährdet.Aber ich habe psyhotherapie gemacht, mit Problemen aus meiner Kindheit,mit der meine Tochter nichts zu tun hat.
ich überlege, nun tatsächlich beim Gericht eine klage einzurechen und auf einen Umgang mit meiner Tochter zu bestehen, wenn der vater sich weiter stur stellt.
meine Fragen an dich: kannn dem vater vor gericht tatsächlich recht gegeben werden, falls er mich, wie ers tut, als psychisch nicht in der Lage darstellt? Auch,wenn er keine beweise für eine Kindeswohlgefährdung hat?Reicht bei mir ein Psychologisches Gutachten und Zeugenaussagen meiner Mitbewohnerinnen als Beweis, das ich den Umgang mit meiner Tochter wiederbekomme?
Ich habe am Dienstag einen termin bei einer Psychiaterin wg. des Gutachtens, meine Mitbewonerinnen würden eine Stellungnahme zur Unterstützung schreiben.
Und muß ich,wenn ich verlieren sollte, die Gerichtskosten für den Vater auch tragen???

Danke für das Mutmachen. ich überlege jetzt tatsächlich zum Gericht zu gehen und den umgang mit meiner Tochter einzuklagen. Der Vater hat keinerlei Beweise und ich hätte bis dahin eine psychologisches Gutachten/Attest und Zeugenaussagen meiner Mitbewohnerinnen.
Termin beim PsD ist gemacht, sollte sich der vater aber weiter stur stellen und auf meine umgangsvorschläge nicht eingehen muß ich ihn verklagen.
Wieviel Chance siehst du, daß mit recht gegeben wird???Und-muß ich die Gerichtskosten des vaters tragen, falls nicht?MfG

Hallo,

also wie gesagt, wenn keine Gründe vorliegen, wird das Gericht ihre Klage auch nicht ablehnen. Aus meiner Erfahrung sage ich, dass es meist eh kein Urteil gibt, sondern sich die Parteien einigen und der Umgang dann vom Gericht protokolliert wird (gilt dann genauso wie ein Urteil). Wenn jetzt das Kind natürlich sagt, dass es selbst keinen Umgang will, werden vielleicht 3 4 Termine für einen begleiteten Umgang vereinbart aber normalerweise ist das ein Selbstläufer.

Wenn du Klage einreichst, zahlt trägt erstmal jeder seine Kosten. Wenn es ein Urteil gibt, zahlt der der Verliert alles, auch die Kosten vom anderen (Anwalt und Gerichtskosten). Wenn ihr euch einigt oder einen Vergleich schließt, trägt jeder die Kosten seines Anwalts und jeder die Hälfte der Gerichtskosten. Verlieren kannst du eigentlich auf keinen Fall, wenn du sagst, der Vater hat keinen Grund und schon gar keine Beweise den Umgang zu verbieten.

Vielleicht kannst du Prozesskostenhilfe beantragen. Dann zahlst du erstmal gar nichts. Kommt halt auf den Verdienst an.

Viel Glück.

Ab wann darf ein Elternteil dem anderen den Umgang mit dem
gemeinsamen Kind verbieten?Sie haben beide das gemeinsame
Sorge-sowie Umgangsrecht, die Tochter wohnt nur beim Vater und
ist oft bei der Mutter?Es bestand bisher eine persönliche
Vereinbarung, die versucht wurde einzuhalten. Der Vater geht
nun von einer Gefährdung des Kindes aus, die nicht besteht,

Ja aussagen andere Leute könnte hilfreich sein.nur was vor Gericht verboten sind Band(Tonaufnahmen).
Den Umgang kann man verbieten lassen, wenn Alkohol,Drogen oder Mishandlung des Kindes besteht.