Hallo,
es geht um einen Freund von mir, der einen Sohn von 3 Jahren hat (er geht jetzt halbtags in den Kindergarten) und geschieden ist (seit 2 Jahren). Er pflegte immer den Umgang, aber es kommt in den 2 Jahren dauerhaft zu Problemen mit der Ex. Natürlich will sie Geld von ihm (Ehegattenunterhalt - ohne Titel!) weil sie zu faul ist, zu arbeiten. Sie verlangt dieses jetzt bis zum 8 Lj. (Will sich also schön auf die faule Haut legen und wohnt bei ihren Eltern, bezieht Hartz 4).
Die elendigen Streitereien, die nie ein Ende nehmen, gehen auf die Nerven. Genauso hatte sie das Kind beeinflusst, dass es einige Wochen nicht mehr mit ihrem Vater mitwollte.
Dann klappte es wieder, aber das Kind hatte sich (auch schon nach der Trennung) völlig entfremdet. Es besteht keine emotionale Bindung, keine Nähe. Sie nennt ihn zwar Papa, aber wenn sie da ist, will sie immer zu ihrer Mama, ist unruhig und schreit rum. Er kann keine Bindung mehr aufbauen und will mit seinem Verhalten dem Kind nicht schaden.
Neben dem bekommt er Auskunft über nix!!!
Seine neue Beziehung leidet darunter und nicht nur das. Er hat nun psychische Probleme, kann nur schwer ruhig einschlafen und ist fertig mit den Nerven. Er muss das Auto verkaufen und lebt am Existenzminimum.
Nun hat er sich entschieden, den Kontakt komplett abzubrechen
Er will Ruhe in die Sache bringen, seine Freundin auch, denn sie wollen eine neue Familie gründen. Durch den Stress hat sie bereits schon ein Kind verloren.
Es ist nicht mehr davon auszugehen, dass der Umgang mit dem Kind dem Kindeswohl dient. Auch die Streitereien müssen ein Ende haben, das Kind muss das nicht mitbekommen.
Ich betone nochmal: Er hat alles getan und versucht, ist ein toller Vater. Aber er wird ständig hinters „Licht“ geführt.
Da die Tatsache besteht, dass er aufgrund der psychischen Probleme das Kind nicht mehr nehmen kann, ist keine Frage.
(Ich habe mich mit dem Umgangsrecht gut beschäftigt und bin informiert)
Meine Frage nun:
Problem ist nun, dass die Ex meint, das Kind rede oft von ihm und würde sich freuen mitzukommen usw…
Klar das Kind hält es gerade mal 30 Minuten beim Vater aus…
Das Kind ist auch sehr stimmungsschwankend.
Nun:
Hat er Chancen das nun durchzubringen?
Wie kann ihm das Gericht nun glauben, es stünde ja Aussage gegen Aussage.
Die Tatsache FÜR den Vater zu sprechen, dass das Umgangsrecht (zur Zeit) nicht mehr tragbar ist, besteht ja.
Aber wenns Kind sagt: „Ich freu mich“, die Tatsache aber eine ganz andere ist, was soll man da machen?