Umgangsrecht verweigern!

Hallo,

es geht um einen Freund von mir, der einen Sohn von 3 Jahren hat (er geht jetzt halbtags in den Kindergarten) und geschieden ist (seit 2 Jahren). Er pflegte immer den Umgang, aber es kommt in den 2 Jahren dauerhaft zu Problemen mit der Ex. Natürlich will sie Geld von ihm (Ehegattenunterhalt - ohne Titel!) weil sie zu faul ist, zu arbeiten. Sie verlangt dieses jetzt bis zum 8 Lj. (Will sich also schön auf die faule Haut legen und wohnt bei ihren Eltern, bezieht Hartz 4).

Die elendigen Streitereien, die nie ein Ende nehmen, gehen auf die Nerven. Genauso hatte sie das Kind beeinflusst, dass es einige Wochen nicht mehr mit ihrem Vater mitwollte.
Dann klappte es wieder, aber das Kind hatte sich (auch schon nach der Trennung) völlig entfremdet. Es besteht keine emotionale Bindung, keine Nähe. Sie nennt ihn zwar Papa, aber wenn sie da ist, will sie immer zu ihrer Mama, ist unruhig und schreit rum. Er kann keine Bindung mehr aufbauen und will mit seinem Verhalten dem Kind nicht schaden.

Neben dem bekommt er Auskunft über nix!!!

Seine neue Beziehung leidet darunter und nicht nur das. Er hat nun psychische Probleme, kann nur schwer ruhig einschlafen und ist fertig mit den Nerven. Er muss das Auto verkaufen und lebt am Existenzminimum.
Nun hat er sich entschieden, den Kontakt komplett abzubrechen

Er will Ruhe in die Sache bringen, seine Freundin auch, denn sie wollen eine neue Familie gründen. Durch den Stress hat sie bereits schon ein Kind verloren.

Es ist nicht mehr davon auszugehen, dass der Umgang mit dem Kind dem Kindeswohl dient. Auch die Streitereien müssen ein Ende haben, das Kind muss das nicht mitbekommen.

Ich betone nochmal: Er hat alles getan und versucht, ist ein toller Vater. Aber er wird ständig hinters „Licht“ geführt.

Da die Tatsache besteht, dass er aufgrund der psychischen Probleme das Kind nicht mehr nehmen kann, ist keine Frage.

(Ich habe mich mit dem Umgangsrecht gut beschäftigt und bin informiert)

Meine Frage nun:

Problem ist nun, dass die Ex meint, das Kind rede oft von ihm und würde sich freuen mitzukommen usw…
Klar das Kind hält es gerade mal 30 Minuten beim Vater aus…

Das Kind ist auch sehr stimmungsschwankend.

Nun:

Hat er Chancen das nun durchzubringen?
Wie kann ihm das Gericht nun glauben, es stünde ja Aussage gegen Aussage.
Die Tatsache FÜR den Vater zu sprechen, dass das Umgangsrecht (zur Zeit) nicht mehr tragbar ist, besteht ja.
Aber wenns Kind sagt: „Ich freu mich“, die Tatsache aber eine ganz andere ist, was soll man da machen?

Ich kenne die Situation aus eigener Erfahrung, aber ich kämpfe seit nun über 12 Jahren und werde nicht aufgeben, habe nie daran gedacht den Kontakt abzubrechen. War vor Gericht, hatte auch massive gesundheitliche Probleme, lag 5 Tage auf der Intensivstation dem Jenseits näher als dem Diesseits.
Kinder werden älter, und sie werden sich erinnern ob ihr Vater da war oder es wenigstens versucht hat da zu sein für sie, das wird sie prägen, wenn sie mal einen eigene Familie haben. AUch wenn es nur wenig Umgang gibt, ist er wichtig für die Kinder.
Und man sollte auf jeden Fall den Umgang mit den Kindern und Unterhalt für die Ex etc. trennen, das sind zwei total verschiedene Dinge!

hallo,

trennungen sind nie einfach …und bringen meistens schlammschlachten mit sich …schlimmer wird es immer noch wenn neue partner mit ins spiel kommen !

nur sollte man -auch wenn es schwer ist – die eigenen differenzen aussen vor lassen -kinder können nichts dafür wenn eltern sich trennen .

das kind ist 3 …es ist also völlig normal das das kind abweisend ist und quengelt … das ist die sogenannte fremdelphase und wenn er jetzt erst in den kindergarten gekommen ist ist alles noch viel „schlimmer“ fürs kind (viele neue leute ,neue regeln usw)
da hilft nur eins " durchhalten" den kontakt gänzlich abbrechen ist der falsche weg und dient nicht dem kindeswohl.

wenn der kumpel sich so unsicher ist oder einfach nur ärger mit der ex aus dem weg gehen will …oder das gefühl hat er könne keine bindung mehr aufbauen … dann kann ich das verstehen aber das ist käse …

du schreibst er sei ein toller vater …dann sollte er auch seiner verantwortung als vater gerecht werden!

er hat die möglichkeit sich beim jugendamt hilfe zu holen zb. in form von begleitetem umgang …das heist bei den besuchterminen ist immer eine mitarbeiterin vom jugendamt oder der ambulanten familienhilfe dabei …dies dient nicht der kontrolle oder so …sondern ermöglicht einen umgang ohne streitereien mit der kindesmutter .

unterhaltszahlungen haben nichts mit dem umgangsrecht zu tun das sind 2 paar schuhe …und er ist auch nicht verpflichtet ehegattenunterhalt zu zahlen (es kommt nämlich darauf an wie lange die beiden verheiratet waren --und ohne titel geht eh nix !

es kann natürlich sein das das jobcenter „unterhalt“ verlangt für die frau und fürs kind …das ist aber standard das die das überprüfen das gehört zum antragsverfahren dazu (du schriebst ja das die ex hartz 4 bezieht ) …

(lach und auf die faule haut legen kann sie sich auch nicht …das kind ist jetzt 3 und geht in den kindergarten ,das heist die ex muss jetzt auch die eingliederungsvereinbarungen unterschreiben -alle 3 monate …das heist das amt geht ihr jetzt richtig schön auf den pinsel …damit sie sich bewirbt usw (bewerbungen muss sie nachweisen -tut sie es nicht wird ihr die leistung gestrichen )

eines noch …ich weis ja nicht ob dein kumpel unterhalt fürs kind bezahlt weil du schriebst das er am existensminimum lebt … VORSICHT : wenn die ex hartz4 bezieht kann sie vom jobcenter gezwungen werden unterhaltsvorschussleistungen beim jugendamt zu beantragen … diesen vorschuss fordert das jugendamt vom vater zurück (meistens erst nach ein paar jahren ) da kommt ne ganz schöne summe zusammen und das jugendamt ist auch recht schnell mit kontopfändungen !

sollte er noch fragen haben könnt ihr mich jederzeit anschreiben …ich antworte umgehend …lieben gruss nancy

Hallo,

wenn der Mann mit der Kindsmutter verheiratet war, dann hat er doch automatisch 50% des Sorgerechts. Außerdem gab es doch am Anfang wie sie schreiben regelmäßigen Umgang. Ich persönlich kann nur davon abraten, den Umgang zum Kind vollständig abzubrechen. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass solche Streitereien um Kinder / Umgangsrecht etc. neue Beziehungen so stark belaten könne, dass sie evtl. daran zerbrechen. Daher sollte die neue PArtnerin nicht nur Verständis dafür aufbringen, sondern ihren PArtner auch ermutigen und nach Kräften unterstützen, statt auch noch auf ihn einzuhauen und ihn mit Vorwürfen etc. zu überziehen.
Ist der Kontakt einmal abgerissen bzw. der Umgang gerichtlich ausgesetzt, bekommt man ihn nicht so einfach wieder, wenn es denn einen dann in den Sinn kommt. Denn dann ist das Kind vollständig entfremdet. Dann muss man lange vor GEricht um Umgang kämpfen und bekommt ihn nicht tagelang oder sogar mit Übernachtung. Das ist dann vorbei. Dann gibt es nur noch stundenweise Kontakt- wenn man Pech hat sogar begleitet von einen Mitarbeiter des Jugendamtes. Ob das wirklich gewollt ist?? Später macht man sich Vorwürfe, das falsche getan zu haben. Meiner Meinung nach hat man hier viel zu lange ausgehalten und gewartet. Man hätte viel früher eine Einigung (bezgl. Umgangsregelung)durch dass Jugendamt oder wenn das nicht geht gerichtlich durch das Famileingericht herbeiführen müssen. Nach dem Kindschaftsrecht hat das Kind ein Recht auf regelmäßigen Umgang mit beiden Elternteilen. Sollte die Mutter dies immer vereiteln aus Gründen von persönlichen BEfindlichkeiten, gehört ihr von einem Familienrichter mal gehörig auf die Finger gehauen. Ich würde als erstes beim Jugendamt vorstellig werden. Somit wird der Fall schonmal aktenkundig und das Jugendamt handelt immer im Interesse des Kindes. Somit wird es den regelmäßigen Kontakt zum Vater unterstützen. Verweigert sich die Kindsmutter, wird das für sie negativ gewertet. Bei einer evtl späteren Gerichtsverhandlung wird der Richter diese VErweigerungshaltung der Mutter nicht dulden und entsprechend für den Vater urteilen. Auch die völlige Verweigerungshaltung was die Kommunikation angeht ist nicht akzeptabel. Auch hier ist die Mutter verpflichtet mit dem Vater zu kommunizieren was die Belange des Kindes angehen. Wenn keine Geld für Gereichtskosten da sind, kann eine Antrag auf PRozesskotenhilfe beim GEricht gestellt werden.
Gerade für Jungs ist der Umgang mit dem Vater (Vaterrolle- Männerbild) sehr wichtig wie Psychologen heute wissen. Der Junge wird sich sonst nicht normal entwickeln. Und welcher liebende Vater möchte das? Ich würde für meine Kind einstehen und kämpfen und nicht den Kopf mutlos und resigniert in den Sand stecken. Es ist sein Kind und es wird immer sein Kind bleiben. Zahlen soll und muss er ja dafür, dann hat er auch das Recht auf Umgang. Wenn er den Jungen liebt, soll er sich nicht scheuen, den von mir beschriebenen WEg zu gehen. Die Flucht mit der neuen PArtnerin, einfach eine neue Familie zu gründen, halte ich für keine so gute Idee. Was ist, wenn diese Beziehung auch zerbricht? Wieder weglaufen und das Kind aufgeben? Ich würde als erstes die alte Baustelle erstmal sanieren und klären. Und zwar im Sinne seines Sohnes. Ich habe auch lange um meinen Sohn gekämpft. Es hat mich verdammt viel Nerven, schlafelose Nächte, Geld und auch eine Bezeihung gekostet. Doch heute weiß ich, dass es das alles wert war. Die Beziehung zu meinem Sohn (jetzt 11 Jahre), ist so stark und gut, da kommt kein anderer dazwischen oder gescheige kann sie zerstören. Es hat sich gelohnt, es war aber auch ein langer, harter und steiniger Weg. Ich wünsche dem Vater die Kraft und den Mut, für die Rechte seines Kindes zu kämpfen. Es ist im Grunde seine moralische Verpflichtung dies zu tun, weil sein Sohn zu klein ist um für seine Rechte einzustehen. Daher muss der Vater das hier für seinen Sohn übernehmen. Wenn er dies geschaft hat, kann er mit recht stolz auf sich un sein kind sein. Ich wünsche ihm, das seine neue PArtnerin ihn darin mit aller Kraft unterstütz. Ansonsten wäre es nicht die richtige Partnerin für ihn in meinen Augen. Alles Gute- und viel ERfolg !!

Ralf Barnekow

Hallo!

Es tut mir leid, dazu will ich gar keine Meinung haben, denn mir scheint nicht das Wohl des Kindes im Vordergrund zu stehen. Irgendwann wird es wissen wollen wo es herkommt, wer Papa ist und warum dieser plötzlich nicht mehr da war. Ich denke eine gute Mediation oder Zusammenarbeit mit Beratungsstellen oder Jugendamt wäre der richtige Weg.

Gruß
Simone Neu

Hallo Steffi,

Hat er Chancen das nun durchzubringen?
Wie kann ihm das Gericht nun glauben, es stünde ja Aussage
gegen Aussage.
Die Tatsache FÜR den Vater zu sprechen, dass das Umgangsrecht
(zur Zeit) nicht mehr tragbar ist, besteht ja.
Aber wenns Kind sagt: „Ich freu mich“, die Tatsache aber eine
ganz andere ist, was soll man da machen?

niemand kann einen Vater zum Umgang zwingen. Einzig zum Unterhalt ist er verpflichtet.

Hallo

vorerst bedanke ich mich für die Antwort!

Die Sache, dass das Amt ihr nun auf den Pinsel gehen wird, war mir noch nicht klar.

Klar ist, dass sie verpflichtet ist, eine Arbeit auszuführen während das Kind in den Kindergarten geht
Das Problem, sie meint, trotz redlicher Bemühungen angeblich in ihrem Beruf nichts zu finden. Dieses heißt für mich nicht, dass sie deswegen nicht arbeiten kann. Deswegen finde ich legt sie sich auf die faule Haut.

Er bezahlt KindesUnterhalt, dies macht er auch gerne, bezahlt teils Kindergarten. Lediglich der nacheheliche Unterhalt ist ungerecht. Bis zum 8 Lebensjahr festzusetzen, auch wenn er arbeitslos wird, ist nicht tragbar. Er will die Zahlung einstellen, denn einen Titel gibt es nicht.also kann auch keiner vollstrecken.

Zu der Sache, er ist ein guter Vater, das ist wahrlich so.Nur leider geht das seit 2 Jahren so, dass das Kind nur fremdelt. Auch wenn es keine BesuchsUnterbrechung gab. Zeitlich ist es auch nicht möglich das kind öfters zu nehmen.

Leider finde ich es allgemein schade, dass die Lage der Väter völlig missachtet werden.
Denn eine psychische Erkrankung ist keinesfalls spaßig.Wie soll da das Wohl des Kindes noch gewährleistet sein? Zumal er schon selbst damit kommt, weil er dem Kind nicht schaden will.

Und findest du nicht auch, dass die Ex verpflichtet ist, erst keinen Streit zu verursachen damit es gar nicht erst so weit kommt?

Viele grüße

Hallo
Die Situation scheint recht komplex zu sein.
Bin bis Donnerstag verreist, ab Freitag Mittag unter
0511/416555 erreichbar.

guten morgen ,

doch das ist tatsächlich so das das amt ihr auf den pinsel geht …je nach dem was in der eingliederungsvereinbarung steht (die sie ebenfalls unterschreiben muss … sonst bekommt sie ebenfalls kein geld mehr vom jobcenter) kann das amt sie verpflichten bis zu 20 bewerbungen und mehr im monat abzuschicken … sie müsste dann alles nachweisen :smile: und theoretisch muss sie auch jeden job annehmen der ihr angeboten wird … auch hinter dem argument das sie ein kind hat welches nur halbe tage betreut wird im kindergarten kann sie sich nicht verstecken …den es gibt die möglichkeit übers jugendamt eine tagesmutter zufinden und bezahlt zu bekommen …selbst wenn das jugendamt eine tagesmutter nicht bezahlen würde übernimmt das jobcenter betreuungskosten bis zu 140€ !!

WISO BEZAHLT DER VATER DEN KINDERGARTEN???
Elternbeiträge für Kindergarten können vom Jugendamt übernommen werden und zwar komplett …sollte das kind mittagessen im kindergarten würd das in höhe von 20€ vom jobcenter übernommen (auf antrag) …und die 5€ frühstücksgeld im monat (bei uns im kindergarten war es zumindest so ) kann die mutter auch selbst aufbringen …dafür bekommt sie schliesslich geld vom jobcenter fürs kind ,unterhalt und kindergeld ) .

ehelicher unterhalt? wer hat den den festgesetzt bis zum 8 lebensjahr? wie schon erwähnt so einfach ist das nicht …er sollte nichts mehr zahlen ausser dem kindesunterhalt …den es gibt den sogenannten selbstbehalt … (also einen gewissen betrag den er auf jeden fall behalten kann ,wenn er arbeitet sind das 950€ an die keiner ran kann und die auch nicht gepfändet werden dürfen …alles was über die 950€ geht muss als kindesunterhalt geleistet werden zb : verdienst 1250€ monatlich abzüglich des selbstbehaltes sind 300 € kindesunterhalt zu zahlen (abgerechnet werden davon anteilig kindergeld und kinderfreibeträge bleiben um die 250 € zu zahlender unterhalt ) (das ist keine genaue rechnung sondern dient nur als beispiel .

unterhaltszahlungen kann er auch bei der steuererklärung geltend machen -dann gibt es zumindest einen kleinen teil zurück .

was ich damit sagen wollte ist das kindesunterhalt immer vorrang hat und da ich davon ausgehe das dein kumpel keine 10.000 € im monat verdient kann die ex mal die augen schliessen und sehen woher sie ihren unterhalt bekommt …und wie schon erwähnt es kommt auch immer darauf an wie lange die ehe gedauert hat !! er soll diesbezüglich die zahlung einstellen

beide eltern sind dazu verpflichtet einen zwanglosen und ruhigen umgang mit dem kind zu ermöglichen …man weiss ja auch nicht was sie dem kind alles so einimpft …den wenn die fremdelphase sooooo lange dauert ist das doch ungewöhnlich !!

ich habe keinen zweifel daran das er ein guter vater ist … und mal unter uns „augenzwinker“ weiber können derartige miststücke sein …da ziehen die kerle meist den kürzeren … gerade wenn dein kumpel dabei ist sich eine eigene neue familie aufzubauen plagt sich die ex mit eifersucht ab.

natürlich sollte der kontakt zum kind nicht abbrechen aber was psychische erkrankungen angeht damit ist wirklich nicht zu spassen …er sollte sich hilfe holen und erstmal wieder auf die beine kommen .

und es spricht auch nichts dagegen wenn er für die zeit der genesung den kontakt komplett abbricht zur ex … und wenn er irgenwann einmal die nötige stärke und kraft gefunden hat um sich wieder ums kind zu kümmern …wäre es vielleicht auch eine variante mit der ex und dem kind zu einer familienberatung zu gehen um dort einen ordentlichen umgang miteinander zu lernen …dann sollte ihm aber auch nicht seine neue partnerin im weg stehen sondern ihm den rücken stärken …es geht schliesslich ums kind !!

lieben gruss nancy

Hallo

jetzt bin ich aufgebracht, da man ihm gesagt hat, die KindergartenKosten hätte er zur Hälfte zu tragen. . . Diese belaufen sich auf insgesamt 90 Euro, also heißt, er drückt weitere 45 Euro an die ab.

Ich werde ihm sagen, dass er auch das
einstellen soll! Das zeigt mal wieder, dass sie ihn ausnehmen will

Das mit dem Unterhalt,darauf besteht sie durch Anwalt, wie bei so vielem.
Sie waren 4 Jahre verheiratet. Das mit den Unterhalt ist sehr bekannt was Eigenbedarf aufgeht. Aber das ist nichts, wenn man Miete bezahle muss und Versicherung und dann noch ein Auto hat. Da bleibt für Essen nichts mehr übrig. Deswegen verkauft er nun sein Auto. . .

Ja die fremdelphase dauert sehr lang und natürlich versucht sie alles um ihm zu schaden.
Nur was soll man machen? Wie soll mein Kumpel beweisen, dass das Kind nur nach Mama will,es also Grad mal 30 Minuten bei Papa aushält? Vor allem wenn die Ex behauptet es würde sich immer freuen usw. . . ? Da steht es Aussage gegen Aussage

Du hast wohl recht, er braucht wirklich Genesung. Denn er kann sich gedanklich und psychisch nicht mehr auf das Kind einlassen. Vielleicht würde es dem Kind noch mehr schaden, als gleich den kontakt zu brechen

Weist du, wie lange es sich nun hinziehen wird bis es vor Gericht geht? Zumal ich denke, dass die Argumente, die für die Lage des Vaters sprechen, treffend sein müssen. Denn seine Gesundheit geht jetzt vor

Liebe grüße und danke.

Hallo,

auf keinen Fall soll der Vater aufgeben. Vielleicht macht der kleine Junge ja überall Zirkus, wenn er mal ohne Mama wo ist.

Viele Kleinkinder sind so auf die Betreuungsperson fixiert, dass sie ohne diese Verlassensängste und entsprechendes Verhalten haben. Das muss nicht der Papa sein, das kann bei Großeltern sein oder bei einer Bekannten der Mutter. Sobald - manchmal auch nach kurzer Zeit - die Betreuungsperson (in Eurem Fall die Mutter) weg ist, beginnt das große Geschrei.

Kindergärtnerinnen können davon ein langes Lied singen. Mit der Zeit ändert sich das aber.

Wenn sich der Vater als toller Vater sieht, wird er diesem Umstand entsprechend Rechnung tragen und seinen Sohn weiter soviel wie möglich kontaktieren.

Gruß

Hallo,

nein, leider ist das Kind nur bei ihm so. Der Junge ist intelligent, hat schnell sprechen gelernt und ist überhaupt nicht Menschenscheu. Ganz im Gegenteil.

Da es seit 2 Jahren so ist und sich nicht ändert, dazu noch der Stress den die Alte wohl als Genugtuung sieht. . Da schockiert es mich immer wieder, wie die gesundheitliche und psychische Lage des Vaters völlig missachtet wird.

Da kann selbst der beste Vater das Wohl des Kindes nicht mehr garantieren. Da muss nun mal langsam ein Ende auftreten, und das scheint nur so zu funktionieren.

so weit ich weis,
also wenn er geschieden ist , dann ist i.d.R der ehegatten und kindesunterhalt gerichtlich geregelt,
er muss nur das zahlen was im beschluß steht
nicht das was die ex frau so nachträglich will
dann, zuerst kommt das kind,
es ist wichtiger regelmäßig und pünktlich den kindesunterhalt zu zahlen,
dadurch zeigt er das er sich um sein kind
durch diese finanzielle zuwendung kümmert,
das ist wichtig falls die mutter irgednwann im laufe der jahre gerichteln will.
er kann sich beim familienfachanwalt erkundigen
ob und wie er den ehegattenunterhalt kürzen kann
da ansosnten sein bestehen seiner neuen familie gefährdet ist ,
und der mutter eine teilzeitstelle zuzumuten ist da das kind bereits in den kindi geht.
das sie bereits bei der rente entgeldpunkte bekommt für die dauer der ehe, das ist ja dann auch geld wert.

vielleicht kann er per anwalt sagen lassen das
wenn kein umgang dann kein kindesunterhalt
der staat wird dem vater zustimmen weil er darauf bdacht ist das der vater selbst für das kind sorgt und keine kosten auf den staat bleiben,
das wäre aber ein erzuwungener umgang
das könnte sich auf das kind negativ auswirken
das kind ist noch zu klein.
ich denke das es gut ist das der vater das kind in ruhe lässt, ersteinmal,
nun wer hat das sorgercht,? haben sie es gemeinsamm, dann kann er zu kindi gehe und sich erkundigen wann es ausfüge gibt und sagen das er dabei sein möchte,
usw.
wenn sie das alleinige sorgerecht hat
kann er das gemeinsamme beantragen in dem er vorträgt das er sich immer um sein kind gekümmert hat
emotional und finanziell und ach weiterhin am leben des kindes teilhaben will.
wichtig ist für das kind das es mit bekommt
auch wenn es ein mal die woche ist das da jemand da ist
der kommt, er kommt , er ist da, ob das kind mit will oder nicht, egal, halbe stunde spielplatz statt ein ganzes wochenende , egal, hauptsache das kind sieht ihn,
und die zeit für sich arbeiten lassen,
auch wenn es nur 10minuten sind, die rgelmäßigkeit zählt.
das kind wird älter und will den papa sehen
laternenlaufen im kindi, da gehen die papas mit
und für mädchen ist der papa die nummer eins.
geduld, …geduld.
dann, ein kind hat am gericht
Nichts verloren, und mann wird dem was ein kind sagt oder gesagt hat nicht viel beimessen,
zur mutter wird es vielleicht sagen das es nicht zum papa will und zum papa , wenn er kommt dan freu es sich
und will zum pappa, es ist eben ein kind und sollte nicht überfordert werden.meine meinung, entscheidet selbst.
alles gute.