Hallo Roman,
den gerichtlichen Weg einzuschlagen ist das einzig Richtige was man in diesem Fall tun kann und auch tun muss. Welche Rechte du als Vater hast? Im Kindschaftsrecht steht, dass das Kind ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen hat. Also nicht der Vater hat ein Recht auf sein Kind, sondern das kind hat ein Recht auf den Vater. Danach hat das Kind einige Rechte. Soweit zur Theorie. Die PRaxis sieht dann aber sehr oft anders aus, weil immer noch zuviele Familienrichter/-inn die Mutter als den besseren Elternteil sehen und in ihren Erlassen und Urteilen dann besser stellen. Aber jetzt konkret zu deinem Anliegen:
Eine allgemeine Empfehlung kann es nicht geben, weil jeder Fall im Einzelnen anders ist. Hattest du jemals vorher regelmäßigen Kontakt zum Kind?
Vor Gericht sieht es schlecht aus, wenn der Kindsvater sich 3 Jahre nicht blicken läßt, und ihm dann plötzlich einfällt, doch Interesse am Kind zeigen zu müssen. Aber auch hier hat das Kind das Recht auf Umgang mit dem Vater. Welche Anträge du stellen könntest: Einstweilige Verfügung, wegen Entfremdung des Kindes vom Vater droht. Das kommt dann in Betracht, wenn du vorher Umgangsrecht ausgeübt hast und dieser von der Kindsmutter aprubt abgebrochen wurde. Scheint bei dir aber nicht zu sein. Dann einen Antrag auf „Umgangsrecht“ beim Familiengericht stellen. Natürlich immer mit Hilfe eines Anwaltes für Familienrecht. Alleine ist man da hilflos und wird schnell über den Tisch gezogen. Ich spreche hier aus persönlicher Erfahrung! Die Umgangsvereinbarung sollte beinhalten: Regelung bzgl. abholen vom Kindergarten, Ferienzeiten, Geburtstag des Kindes, Feiertagsregelung an Weihnachten, Ostern und sonstigen Feiertagen oder Familienfeierlichkeiten (Hochzeit, Jübiläen, hohe Geburtstage, Taufen, etc.).
Da unverheiratete Väter seit Oktober 2010 das Recht haben, einen „kostenlosen“ Antrag auf „Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts“ zu stellen, könntest du auch versuchen diesen Antrag zu stellen. Ich habe diesen Antrag vor 8 Wochen gestellt und noch keine Rückmeldung vom Gericht erhalten. Bin ja mal gespannt, wann das weitergeht und vor allem, ob mein Antrag angenommen oder abgelehnt wird. Aber vorher solltest du deine Situation und Möglichkeiten mit einem Anwalt durchsprechen. Dieser stellt dann den/die Anträge für dich. Wichtigste Regel: Immer ruhig und sachlich bleiben !!! Gerade gegenüber der Kindsmutter. Du wirst mit Sicherheit von der Gegenseite provoziert werden, um Dinge zu tun, die dich vor Gericht schlecht dastehen zu lassen. Aber du bleibst immer ruhig und sachlich. Auf Dauer ist das die Beste Strategie. Auch wenn es manchmal sehr schwer fällt.
2. Führe ein Tagebuch, wo du alle Vorkommnisse dokumentierst. z.B. Wann war das erste Gespräch mit der Kindsmutter? Wer war dabei? Wie war der Gesprächsverlauf? Was ist besprochen worden? Notier dir auch alle Äußerungen der Kindsmutter. Dass kann dir später vor Gericht helfen. Denn man vergißt schnell, wann was gewesen ist. Und wenn du dann deine Aufzeichnungen bei Gericht vorlegen kannst, sieht das glaubhafter aus, als wenn man sagt: ich glaube das war so im März letzten Jahres…
Versuch auch über das Jugendamt (meist auch Mütteramt genannt - warum wohl? ) einen Gesprächstermin zu bekommen, wo du dein Anliegen vorträgst. Meist stehen aber die Jugendämter auf der Seite der Mütter (Mütteramt) und die werden dich abblitzen lassen und nur das zulassen, was die Kindsmutter zulassen möchte. Aber dein Fall wird somit beim Jugendamt aktenkundig und du zeigst vor Gericht, dass du alles unternommen hast, um eine außergerichtliche Regelung im Sinne des Kindes zu bekommen. Frag das Jungendamt, ob sie evtl. eine Mediation anbieten. Vater und Mutter müssen dabei nicht zwangsläufig aufeinandertreffen. Die Gespräch würden dann getrennt laufen und das Jugendamt würde den Vermittler darstellen. Probier es aus und mach auch dies aktenkundig. Du mußt immer die Bereitschaft zeigen, alles außergerichtliche zum Wohle deines Kindes versucht zu haben. Eine von der Mutter abgelehnte Mediation kommt auch nicht so gut beim Gericht an. Das zeigt, das Sie nur aus egoistischen Motiven heraus handelt. Hier wird das Kind als Waffe gegen den Vater eingesetzt. Solche Frauen benutzen das Kind als lebendige Krücke für ihr eigenes Leben, was sie nicht im Griff haben.
Hoffe ich konnte dir ein wenig helfen. Wenn Fragen sind, so schreib mich gerne an.
MfG
Ralf