Umgangsrecht... welche Rechte und Pflichten?

Meine Frage beläuft sich auf das Umgangsrecht.

Ich bin Vater eines 3-jährigen Sohnes. Von der Mutter des Kindes lebe ich schon getrennt bevor mein Sohn das Licht der Welt erblickte. Ich kämpfe nun schon so lange dass mein Sohn alle 2 bis 3 Wochen mal zu mir kann, aber die Mutter des Kindes stellt sich absolut stur. Auch ein Termin mit mittlerweile drei Gesprächen hat keinen Erfolg gebracht.

Nun möchte ich über das Gericht gehen.

Die Frage: Welche Rechte stehen mir zu? Das gesamte Sorgerecht hat die Mutter des Kindes. Ich möchte wissen ob die Mutter des Kindes wirklich entscheiden kann ob sie oder jemand vom Jugendamt immer dabei sein muss.
Zu meiner Person: Ich bin 31 Jahre alt, Single, lebe alleine in meiner Wohnung, bin weder vorbestraft noch geistlich krank. Ich gehe in meine regelmässig Arbeit und zahle den Unterhalt stets pünktlich.

Für eure Antwort danke ich euch von Herzen.

Hallo,
Umgangsrecht steht dir immer zu, wenn alles soweit o.k. ist. Kennt das Kind dich? Ich würde einen Familienanwalt hinzuziehen und mich selber mal beim Jugendamt erkundigen.
Grüße und viel Glück !
Charlotte

1.Jugendamt hab ich schon hinter mir. Leider haben diese angeblichen Diplom-Sozialpädagogen ihren Beruf total verfehlt.

2.Ja, das Kind kennt mich.

Ja, dann bleibt nur ein Anwalt - erkundige dich nach einem guten Familienanwalt. Ich vermute, es gibt welche, die sich vor allem auch Männern in deiner Lage annehmen. Will das Kind den Kontakt ?
Grüße

1.Jugendamt hab ich schon hinter mir. Leider haben diese
angeblichen Diplom-Sozialpädagogen ihren Beruf total verfehlt.

2.Ja, das Kind kennt mich.

Hallo Roman,
du kannst nur über ein Rechtsanwalt das Sorgerecht,Um-
gangsrecht einklagen, wenn Du das Sorgerecht, Umgangs-
recht bekommst dann hast Du die gleichen Rechten und Pflichten, wie die KM. Wenn alles gut geht! Das Du
Dein Sohn alle 14 Tage Sa bis So zu Dir holen kannst. Braucht er bei Dir Spielzeug u. ein Bett.
Gruß Karin

hallo ,

mittlerweiler haben väter nahezu ähnliche rechte am kind wie die mutter …

die mutter kann auch nicht die kontakt zwischen dir und dem sohn unterbinden oder verbieten (das gilt vor gericht schon als kindeswohlgefährdung …den auch ein kind hat rechte zb. das recht auf umgang mit beiden elternteilen …)

stell einen formlosen antrag beim familiengericht auf umgangs und besuchsrecht (das kostet dich nichts) das gericht wird dann den umgang festsetzen — sollte die mutter den umgang weiterhin unterbinden kanst du das dem gericht mitteilen(sofern dann ein beschluss oder ein urteil erlassen wird) dann muss die mutter mit einer geldstrafe oder sogar dem sorgerechtsentzug rechnen …da das dann wie schon erwähnt kindeswohlgefährdung ist …

es spielt auch keine rolle ob du unterhalt zahlst oder nicht …das eine hat mit dem anderen nichts zu tun .

alles gute und lieben gruss nancy …ps verlieren kannst du nicht …auch wenn deine ex mit irgendwelchen geschichten anfängt ,dir etwas unterstellt oder sonstiges …das macht bei richtern keinen eindruck :smile:

Hallo Roman,

den gerichtlichen Weg einzuschlagen ist das einzig Richtige was man in diesem Fall tun kann und auch tun muss. Welche Rechte du als Vater hast? Im Kindschaftsrecht steht, dass das Kind ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen hat. Also nicht der Vater hat ein Recht auf sein Kind, sondern das kind hat ein Recht auf den Vater. Danach hat das Kind einige Rechte. Soweit zur Theorie. Die PRaxis sieht dann aber sehr oft anders aus, weil immer noch zuviele Familienrichter/-inn die Mutter als den besseren Elternteil sehen und in ihren Erlassen und Urteilen dann besser stellen. Aber jetzt konkret zu deinem Anliegen:

Eine allgemeine Empfehlung kann es nicht geben, weil jeder Fall im Einzelnen anders ist. Hattest du jemals vorher regelmäßigen Kontakt zum Kind?
Vor Gericht sieht es schlecht aus, wenn der Kindsvater sich 3 Jahre nicht blicken läßt, und ihm dann plötzlich einfällt, doch Interesse am Kind zeigen zu müssen. Aber auch hier hat das Kind das Recht auf Umgang mit dem Vater. Welche Anträge du stellen könntest: Einstweilige Verfügung, wegen Entfremdung des Kindes vom Vater droht. Das kommt dann in Betracht, wenn du vorher Umgangsrecht ausgeübt hast und dieser von der Kindsmutter aprubt abgebrochen wurde. Scheint bei dir aber nicht zu sein. Dann einen Antrag auf „Umgangsrecht“ beim Familiengericht stellen. Natürlich immer mit Hilfe eines Anwaltes für Familienrecht. Alleine ist man da hilflos und wird schnell über den Tisch gezogen. Ich spreche hier aus persönlicher Erfahrung! Die Umgangsvereinbarung sollte beinhalten: Regelung bzgl. abholen vom Kindergarten, Ferienzeiten, Geburtstag des Kindes, Feiertagsregelung an Weihnachten, Ostern und sonstigen Feiertagen oder Familienfeierlichkeiten (Hochzeit, Jübiläen, hohe Geburtstage, Taufen, etc.).
Da unverheiratete Väter seit Oktober 2010 das Recht haben, einen „kostenlosen“ Antrag auf „Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts“ zu stellen, könntest du auch versuchen diesen Antrag zu stellen. Ich habe diesen Antrag vor 8 Wochen gestellt und noch keine Rückmeldung vom Gericht erhalten. Bin ja mal gespannt, wann das weitergeht und vor allem, ob mein Antrag angenommen oder abgelehnt wird. Aber vorher solltest du deine Situation und Möglichkeiten mit einem Anwalt durchsprechen. Dieser stellt dann den/die Anträge für dich. Wichtigste Regel: Immer ruhig und sachlich bleiben !!! Gerade gegenüber der Kindsmutter. Du wirst mit Sicherheit von der Gegenseite provoziert werden, um Dinge zu tun, die dich vor Gericht schlecht dastehen zu lassen. Aber du bleibst immer ruhig und sachlich. Auf Dauer ist das die Beste Strategie. Auch wenn es manchmal sehr schwer fällt.
2. Führe ein Tagebuch, wo du alle Vorkommnisse dokumentierst. z.B. Wann war das erste Gespräch mit der Kindsmutter? Wer war dabei? Wie war der Gesprächsverlauf? Was ist besprochen worden? Notier dir auch alle Äußerungen der Kindsmutter. Dass kann dir später vor Gericht helfen. Denn man vergißt schnell, wann was gewesen ist. Und wenn du dann deine Aufzeichnungen bei Gericht vorlegen kannst, sieht das glaubhafter aus, als wenn man sagt: ich glaube das war so im März letzten Jahres…
Versuch auch über das Jugendamt (meist auch Mütteramt genannt - warum wohl? ) einen Gesprächstermin zu bekommen, wo du dein Anliegen vorträgst. Meist stehen aber die Jugendämter auf der Seite der Mütter (Mütteramt) und die werden dich abblitzen lassen und nur das zulassen, was die Kindsmutter zulassen möchte. Aber dein Fall wird somit beim Jugendamt aktenkundig und du zeigst vor Gericht, dass du alles unternommen hast, um eine außergerichtliche Regelung im Sinne des Kindes zu bekommen. Frag das Jungendamt, ob sie evtl. eine Mediation anbieten. Vater und Mutter müssen dabei nicht zwangsläufig aufeinandertreffen. Die Gespräch würden dann getrennt laufen und das Jugendamt würde den Vermittler darstellen. Probier es aus und mach auch dies aktenkundig. Du mußt immer die Bereitschaft zeigen, alles außergerichtliche zum Wohle deines Kindes versucht zu haben. Eine von der Mutter abgelehnte Mediation kommt auch nicht so gut beim Gericht an. Das zeigt, das Sie nur aus egoistischen Motiven heraus handelt. Hier wird das Kind als Waffe gegen den Vater eingesetzt. Solche Frauen benutzen das Kind als lebendige Krücke für ihr eigenes Leben, was sie nicht im Griff haben.

Hoffe ich konnte dir ein wenig helfen. Wenn Fragen sind, so schreib mich gerne an.

MfG
Ralf

Hallo Roman
lass dir einen termin beim Jugendamt geben,frag nach das kostet nichts.und such dir einen guten familienanwalt das recht auf umgang hast du!
ohne anwalt hast du schlechte karten,frag beim jugendamt nach wenn du einen guten sachbearbeiter erwischt stehn es für dich eigentlich ganz gut.
wünsche dir viel glück
lg maya

Bitte suche dir einen Rechtsanwalt für Familienrecht und und erkundige dich auch mal beim Jugendamt. Ich denke du solltest auf jedenfall ein Umgangsrecht bekommen… Aber da kann ich dir leider nicht weiter helfen. Wie gesagt erkundige dich bitte einmal bei einen Fachanwalt.

Hallo,

ich würde wirklich eine Umgangsklage bei Gericht machen. Die Mutter kann nicht entscheiden, wer beim Umgang anwesend sein muss bzw. darf oder auch nicht darf.

Gruß

guten tag lieber fragensteller,
ich gehe mal von aus das sie sich sicherlich rechtlich beraten lassen haben was das umgangsrecht mit ihrem gemeinsamen kind betrifft.
es ist i.d.R. von vorteil das ganze ohne das jugendamt ohne gericht und ohne rechtsanwälte das ganze zu lösen, weil sich alles im endeffekt gegen ihr kind richtet, wenn man es genauer betrachtet.
ich würde ihnen trotz allem empfehlen sich an die mutter zu wenden, telefonisch oder auch persönlich. nun kommt es darauf an wie alt das kind ist, aufjedenfall wenn es sieht das regelmässig jemand da ist wird es selber fragen wer das ist usw. wenn das kind in den kindi geht wird der vater eh aktuell , laternen laufen usw. es ist gut das sie nachweisen können das sie sich um den kontakt bemüht haben. auch wenn die mutter mit jemanden anderen lebt, versuhen sie ihr klar zu machnen das sie trotzdem der vater des kindes sind und auch bleiben werden. aufjedenfall können sie ihrem kind schreiben, geschencke schicken, die oma des kindes anrufen lassen usw. dadurch zeigen sie interesse an dem kind.
mehr weiss ich auch nicht zu. alles gute.

Die Kindesmutter muss Dachschaden haben, wenn sie die umgang erschwert. Scheidungskinder wachsen mit einer defekten Pysche auf. Diese kann die Mutter niemals wettmachen.
Das Kind ist kein Eigentum von dem man Besitz ergreifen sollte.
Die sollte froh sein, wenn der Vater umgang pflegen möchte.
Nur wenn der oder die einem sitzengelassen hat und der oder die emotional geladen ist, bleibt Kindeswohl auf der Strecke, da der Einsicht zugunsten des Kindes fehlt, weil man von Rachgefühlen geleitet wird.

Daher wäre eine professionelle Auseindarsetzung(Fachanwalt + Gericht) sinnvoll.

Hallo, sorry für die späte Antwort.
Du hast sowohl das Recht, als auch die Pflicht Umgang mit deinem Sohn zu haben. Die Mutter kann nicht alleine bestimmen, das der Umgang nur betreut stattfindet. Diese Netscheidung obligt dem Gericht. Ich würde dir empfehlen, mit dem Jugendamt in Verbindung zu treten und ggf. auf Umgang zu klagen. Denk aber bitte auch an deinen Sohn.
LG
Burgfee