Umgangsrecht wer muss ihn holen und wieder bringen

Hallo
Ich hab da mal eine Frage und zwar:Habe einen 4jährigen Sohn vom
Ex.Alle 14Tage wird er von seinem Papa abgeholt bei mir an der
Haustüre und auch wieder zu mir gebracht.Seit ca3monaten haben
wir(Ich und neuerLG) einen Campingwagen gemietet wo wir jedes
Week hinfahren.Dort sind wir von freitags mittags bis Sonntags
Abends,werden da von bekannten hingefahren und am Sonntag
abgeholt da wir beide keinen Führerschein haben.Mein Problem ist
das Der Kindesvater sich weigert ihn dort abzuholen da er der
meinung ist er müsse seinen Sohn bei mir zu hause vor der türe
abholen und nicht dort.Er(kv)Hat führerschein und Auto.Der
Campingplatz ist mit dem Auto20min von meinen Wohnort
entfernt.Trotzdem lässt er nicht mit sich reden.Was kann mann da
machen?Stimmt es das er ihn bei mir an der Wohnungstüre holen
muss und nicht irgendwoanders?Jugendamt sagt wir sollen uns
selber einigen.Im Sommer komm ich ihn ja entgegen da fahre ich
die hälfte der Strecke mit dem Fahrrad aber im Winter geht es
nicht.Weiss jemand einen guten Rat für mich?Wäre sehr dankbar

hallo zusammen.
nun kommt es darauf an ob der kv mit der km einen gerichtlich vereinbarten umgang hat.
wenn es einen schriftlichen vereinbarten umgang gibt in dem vereinbart wurde wie der umgang konkret abzulaufen hat dann kann, rein theoretisch sich der kv darauf berufen und darauf bestehen. das machen aber nur solche väter die der mutter dadruch aus neid oder sonstwas einen auswischen möchte.
(von so einer solchen gerichtlichen einigung-auch vergleich genannt , rate ich persönlich ab).
mein vorschlag von dem was ich so gelesen haben: schreibe deinem ex doch bitte das
das du in dem und dem zeitraum da und da bist und er deshalb den -peter- da und da zum umgang holen kann.
soviel von mir, mehr weiß ich nicht. ich denke halt wenn es ihm wirklich um das kind geht und er weiß das du kein auto und führerschein hat, dann kommt er und holt ihn. es ist gut wenn ihr das ganze ohne da ja hinbekommt, es ist gut bzw.besser für das kind.
alles gute.

hallo
Danke für die Antwort.
Mein Ex weiß das ich weder Auto noch Führerschein habe und
trotzdem bleibt er dabei das er ihn dort nicht abholt.Einen
schriftlichen vereinbarten Umgang gibt es auch nicht.Mal sehen wie
es weiter geht viel erhoffe ich mir nicht da mann mit ihm nicht
reden kann,da er meint er sei was besseres.Aber mann wird sehen
was es ergibt werde auf jedenfall noch mal das Gespräch suchen.

Schönen Abend noch

hay,
wie gesat, ich persönlich würde von einer Gerichtlichen oder beim jugendamt
gemachten umgangsvereinbarung,
auch Vergleich genannt,
(einen einmal gemachten vergleich kann mann nicht mehr rückgängig machen, der ist für immer, er wird dann in der regel dem alter des kinder durch abändern angepasst)
!!Abraten, denn dann hast du keinen spielraum für nix,#
und mußt dich 100pro daran halten.

so kann es sein wenn mal der kleine wegen grippe oder sonstwas nicht kann oder will, dann musst du zum kinderarzt rennen und dir eine bescheinigung ausstellen lassen das das kind Nicht transportfähig ist, machen die ärzte nicht gerne, und es dem vater schicken und telefonisch mitteilen, alle veränderungen musst du bei vater schriftlich, rechtzeitig mitteilen, und wenn er nicht will, wwarum auch immer, dann musst du dich , auch wenns unpassend ist , dich an den gerichtlichen vergleich halten,
da er dich sonst auf zwangsgeld verklagen kann wegen nicht erfüllung des vertrages.
das hieße du müsstest zum anwalt um das abzuwenden, und kostet geld und ein urteil gibt es dann sowieseo, also eine akte, und der rollende stein geht dann meist weiter.
ich denke das es wichtig ist das du ihm den umgang ermöglichst und er kann dann kommen und den kleinen abholen, wenn ihm wirklich was am kind liegt.
mehr mußt du nicht machen. wenn er zum wohnwagen nicht kommt, so verzichtet er offensichtlich auf seinen umgang, aber hauptsache du hast ihm den umgang ermöglicht, dann kann er dir Nix.
liebe grüße von mir, bleib aufrecht.

Hallo
Nach dem Hin und her vom letzten Wochende bekam ich ne sms von
ihm das er Zum Jugendamt geht und ein Besuchsrecht
vereinbaren möchte.Wofür?Er sieht den kleinen doch regelmäßig
ich mach sogar ab und an ne ausnahme das wenn er anruft und
sagt ob er ihn nen Tag ehr haben kann dann stimme ich doch
zu…lächerlich finde ich das erhlich.Ich verbiete ihn doch
nicht seinen Sohn zu sehen im gegenteil seit 3monaten versuche
ich es ihm beizubringen das er den kleinen doch schon Freitags
holen soll und nicht erst samstag abends.Naja.Also zu deiner
Antwort mit der Umgangsvereinbarung bin ich dankbar für deine
Antwort,das lasse ich lieber sein falls er das vorhat,es kann
ja immer wieder mal was da zwischen kommen,geburstag eines
bekannten,krankheit ,und wenn ich dann diese vereinbarung habe
sind mir ja die hände gebunden,und alles tanzt nach seiner
Nase so wie er es sich zurecht gelegt hat.Nee er kann den
kleinen sehen und ihn abholen so wie immer und entweder er
holt ihn dort(campingwagen)oder er lässt es sein.Ich lege ihn
keine steine im Weg.Ich hab so viele ausnahmen gemacht von
meiner seite her,da kan er ja wohl auch mal etwas entgegen
kommen,schliesslich geht es um seinem Sohn und nicht um
mich…Soll er zum Jugendamt gehen,wie er immer so schön
sagt,ich bin mir keiner schuld bewusst und hindere ihn nicht
seinen Sohn zu sehen…Liebe Grüße zurück von mir,und einen
schönen Abend noch

hay du,
vorschlag von mir:
kauf dir ein normales schulheft und schreibe dir auf
bsp: sammstag, 13.Feb.2010 hans holt den peter um 14uhr da und da zum umgang ab.
wenn du deinem ex den vorschlag machst das er den peter, bei dem wohnwagen abholen soll
so mach es sicherheitshalber schriftlich,
hallo hans, wie tel.vereinbart holst du peter am sa.datum um uhr beim wohnwagen ab. sollte dir was zwischen kommen so melde dich bitte unter tel.nr. danke und auf blad.
wenn er dann irgendwann, paar mal nicht wie vereinbarrt kommt und auch nicht bescheid gibt,
so schreibe ihn,
hallo hans, du hast unseren sohn pert am so und so vielten nicht zum umgang abgeholt und am soundsovielten auch nicht, und dich auch nicht gemeldet um bescheid zu geben warum nicht.
für unseren sohn peter ist es wichtig das du regelmäßig kommst. bitte gib bescheid wann du wieder zum umgang kommst, bzw. wenn dir wieder was dazwischen kommt. danke und mit freundlichen grüßen monika und peter.
so.
behalte für dich jedesmal eine kopie der schreiben.
du brauchst dir keine sogenannte vereinbarungen andrehen zu lassen.
du hast eine vereinbarung mit dem vater deines kindes, das zum einen und zum anderen,
du hälst dich an die vereinbarung und hält den peter zum umgang bereit, und der
umgang findet bereits seit monaten statt.
wenn er mit dem so wie es ist unzufreiden ist dann ist es seine sache.
und!!!es geht nicht um ihn!!
das es für ihn beqwehm ist,
es geht um den peter, und der peter hat umgang mit dem vater, und regelmäßig.
so kann dir dein ex nixxx,
aber für alle fälle ,
mein vorschlag mit dem schriben.
dann läuft er in s lehre , denn das ja wird ihm sagen was wollen sie eigentlich? so wie es ist ist es gut fürs kind … , dann wird er aufhören dich zu pisaken, wenn er sieht das er dir nichts kann.
so hoffe ich das mal,
eben -nur- meine persönliche meinung.
na,vieleicht auf bald ,
cus.

Hallo,ja so werde ich es auch machen das ist eine Gute Idee von
dir.Mal sehen ob es dann besser wird.Danke für den Tipp schönen
Abend noch