Umgangsrecht - Wie beim Verhalten vom KV vorgehen?

Guten Tag,

es geht um das Verhalten des KV, wenn er die Tochter besucht. Wir sind seit dem 30. Juni 2009 geschieden, ich habe das alleinige Sorgerecht für die gemeinsame Tochter bekommen, der gemeinsame Sohn ist über 18 Jahre. Der KV hatte sich während der ganzen Zeit nie um die Kinder gekümmert, nicht gespielt etc. und nach der Trennung hat er sie auch nicht besucht. Nach der Scheidung erinnerte er sich wohl plötzlich, daß er ein Umgangsrecht hat und rief an. Da er sehr jähzornig ist und das geht sehr schnell, hatte ich auch eine zweite Person in meiner Wohnung, als ich ihn einließ. Er spielte etwa 10 Minuten mit Luise, dann wurde sie ihm zu anstrengend und er begann in der Wohnung rumzuschnüffeln. Ich wies ihn freundlich zurecht, daß es nicht geht, da gab er abfällige Bemerkungen. Dieses Wochenende, wir hatten wieder einen Termin wegen Matthias ausgemacht (kommt aller 14 Tage nach Hause) hatte er an der Wohnungstür warten müssen. Beide Kinder waren angezogen, aber ich habe Matthias noch einmal gefragt, da er über 18 ist und er wollte den KV nicht einmal sehen. Nach dem Spaziergang mit der Tochter wollte der KV nun mit mir mal „ernst über die Kinder“ reden. In der Wohnung! Wenn nicht schaltet er das JA ein. Glaubt er, ich hätte meinen Sohn manipuliert?

Hallo Blatthaar,

ich habe das alleinige Sorgerecht für die gemeinsame Tochter :bekommen,

wie alt ist denn die Tochter?

Da er sehr jähzornig ist und das geht sehr schnell, hatte ich auch eine zweite Person in meiner Wohnung, als ich ihn einließ.

Dein gutes Recht. Wenn Du Bedenken hast, kannst Du Dir natürlich moralischen Beistand organisieren.

Er spielte etwa 10 Minuten mit Luise, dann wurde sie ihm zu :anstrengend und er begann in der Wohnung rumzuschnüffeln.

Es ist Deine Wohnung, er ist als Gast da - nicht mehr, nicht weniger. Und auch Gäste haben nicht rumzuschnüffeln. Unflätige Bemerkungen kannst Du nicht verhindern.

Wochenende, wir hatten wieder einen Termin wegen Matthias
ausgemacht (kommt aller 14 Tage nach Hause) hatte er an der
Wohnungstür warten müssen. Beide Kinder waren angezogen, aber
ich habe Matthias noch einmal gefragt, da er über 18 ist und
er wollte den KV nicht einmal sehen.

Der Junge ist erwachsen, er muß weder mit Dir noch mit seinem Vater spazieren gehen. Gibt es spezielle Gründe, warum der Junge seinen Vater nicht sehen möchte?

Nach dem Spaziergang mit der Tochter wollte der KV nun mit mir mal :„ernst über die Kinder“ reden. In der Wohnung!

Da Du den KV als jähzornig beschreibst, käme ein Gespräch auf neutralem Boden (z. B. Café, Gaststätte) in Betracht.
Oder Du drehst den Spieß um, gehst zum JA, erklärst die Situation und bittest um ein gemeinsames vermittelndes Gespräch.

Bezüglich seiner Motive könnte hier nur die Kristallkugel bemüht werden, die aber effektiv nichts bringt.

Fest stehen nur folgende Dinge: Er ist der Kindesvater und hat Umgangsrecht mit seinen Kindern, so nicht Faktoren (körperliche Gewalt gegen Dich oder/und die Kinder) dagegen sprechen. Ihr seid zwar als Eheleute geschieden, bleibt aber immer Vater und Mutter für die Kinder. Alle Streitigkeiten, die vielleicht unausgesprochen zwischen Euch stehen, sollten in keinem Falle auf dem Rücken der Kinder ausgetragen werden. Das ist in einer derart emotional aufgeladenen Situation so kurz nach der Scheidung schwierig, aber nicht unmöglich. Es setzt Vernunft, Einfühlungsvermögen und viel guten Willen auf beiden Seiten voraus.
Die Kinder merken i. a. sehr schnell, wer versucht, sie zu instrumentalisieren. Tut das Euren Kindern nicht an, sie haben an der Scheidung emotional genug zu knabbern.

Viel Erfolg wünscht Lari