Umgangsrecht wird von meiner Ex-Frau verweigert

Hallo,

ich habe ein Frage.
Ich habe mit meiner Ex-Frau einen 9-jährigen Sohn. Wir leben seit fünfeinhalb Jahren getrennt und sind seit fast drei Jahren geschieden. Die Scheidung hat relativ lange gedauert, da das Gericht relativ lange gebraucht hat. Die Trennung war nicht einfach, sie hat irgendwann über das Internet Männern kennen gelernt, hat sich auch mit Ihnen getroffen, oder ist auch mal mit unserem damals dreijährigen Sohn von Montag bis Freitag über 1.000 Kilometer in die Schweiz gefahren. Ohne mein Wissen, mir sagte sie sie ist nach Berlin. Selbst das fand ich nicht gut, sie hat dann das Handy ausgemacht und war im Zug.
Irgendwann hat sie auch die Tür verriegelt und wollte mir Geld aus der Tasche nehmen. Ungefähr 400,00 Euro von denen mein Vater mir geraten hat sie bei mir zu halten da sie sonst das Konto leerräumt. Ich bin aus dem Erdgeschoß vom Balkon gehüpft, falsch aufgekommen und lag auf dem Boden. Sie hilft mir rein, fragt mich wo das Geld ist, ich sag es ihr auch noch, und sie tritt mir gegen das Schienbein und sagt dass mein Bein jetzt hoffentlich richtig gebrochen ist. Na ja, solche Sachen liefen halt ab.
Als wir dann getrennt waren, hat sie mir um mir eins auszuwischen eine Kontaktsperre für drie Monate reingedrückt. Vor Gericht wurde dann entschieden dass die Sperre nicht rechtmäßig ist, sozusagen eine Fehlentscheidung. Leider war die Verhandlung erst nach Ablauf der Sperre.
Alles in allem ist es eine Frau, mit der man nicht gerne gezwungenermaßen wegen dem eigenen Sohn Kontakt hat. aber ich liebe ihn, und finde es eigentlich zu wenig, dass er nur alle 14 Tage bei mir ist.
Er war auch ungefähr 30 Mal in 50 Monaten beim Arzt, ein paar Mal auch wegen psychischer Probleme, Trennungsangst. Und Fehltage in der Schule, auch weil sie manchmal das Wochenende verlängert hat für sich und ihn.
Irgendwann fing es dann auch an dass sie alle paar Monate mit ihm umgezogen ist. Ungefähr sechsmal in fünf Jahren. Meist abhängig davon ob sie einen Freund hat mit dem sie zusammenzieht. Sie hat ihn auch mal alleine gelassen und er rief weinend bei mir an. Und sie hat mal die Tür nicht aufgemacht als er von der Schule kam, weil sie wohl schlief, erst als er vielleicht so 10 Minuten gewartet hat und schon um den Block gelaufen war. Der Junge hat das alles mitgemacht. Sieben Beziehungen von ihr in ungefähr fünf Jahren. Für den aktuellen Freund ist sie auch das erste Mal aus unserer Stadt weggezogen. Ungefähr 140 Kilometer.
Unser Sohn hatte noch zu ihr gesagt dass er bleiben möchte, sie hat ihm zugesagt. Dann sind sie trotzdem weggezogen, und sie hat ihm erklärt dass sie ihn angelogen hat damit Papa davon nichts erfährt. Er fing dann irgendwann auch an mit Zuckungen, die er vorher schon hatte, die aber stärker wurden. Augenzuckungen, motorische Störungen der Arme beziehungsweise Hände. Glucksende Geräusche beim sprechen oder auch ohne sprechen, so dass er teilweise beim reden sogar fast mit dem reden stockt. Er wird auch selten zum waschen geschickt, und muß sich dann selber waschen bezeihungsweise wird das waschen nicht kontrolliert. Er hat manchmal schmutzige Wäsche wenn er bei meiner Lebensgefährtin und mir ist.
Natürlich habe ich deswegen einen Prozess geführt auf alleiniges Sorgerecht. Auch für mein Gewissen. Und die Richterin hat die Entscheidung von unserem Sohn als ausschlaggebendes Urteil genommen. Er hat natürlich gesagt dass er bei seiner Mutter bleiben möchte. Mir hat er vorher gesagt, dass er sotzusagen gerne bei mir wohnen möchte, aber er weiß dass ich ihn zum Papawochenende hole, wenn er bei mir wohnt weiß er nicht ob Mama ihn überhaupt abholt. Er hat also Angst, dass seine eigene Mutter ihn garnicht will wenn er woanders wohnen würde.
Danach wurde es für ihn nicht besser wo er jetzt wohnt. Der Lebensgefährte seiner Mutter sollte mal abends auf ihn aufpassen, ging dann aber lieber eine halbe Stunde zu seinem Orchester, wo er Dirigent ist, und der Nachbar musste aufpassen. Er hat dann auch die Zeit noch überzogen. Ihm wird teilweise verboten bei mir anzurufen. Letztes Jahr in den Sommerferien hatte ich ihn, glaube ich, vier Tage. Er spielt eigentlich den ganzen Tag fast nur alleine. Oder fährt mit dem Fahrrad die Straße auf und ab. Er hat schon mit sechs Jahren einen eigenen Fernseher bekommen. Er hat auch eine Playstation 2 und einen Nintendo DS und einen PC. Mit neun Jahren. Natürlich damit sich keiner um ihn kümmern muss. Er wohnt dort auch auf dem Dachboden, ohne Tür, der Raum ist offen zum Treppenhaus. Er hat auch Märklinbahn, mit der er bis auf als sie aufgebaut wurde eigentlich alleine spielt. Er hat dort auch nicht viele Freunde, vielleicht zwei mit denen er sich trifft, und das Nachbarskind was so ungefähr halb so alt ist wie er. Er wird auch in den Kinderchor gesteckt, wo nur Mädchen sind, und in den Flötenunterricht, wo er alleine ist mit einem Mädchen. In der Schule ist er letztens erst an fünf Jungs geraten die ihm die Brille runtergeschlagen haben. Er telefopniert relativ oft mit mir, wenn sie es nicht verbietet, und erzählt mir wie es ihm geht und wir reden viel und lachen auch. Er sagt selber dass er lieber wieder zurückziehen würde. Seine Mutter hat ihn anscheinend schon zum Hirnstrommessen geschickt. Vielleicht meint sie dass er nicht normal ist, anstatt mal an ihrem Verhalten zu arbeiten wie sie ihn erzieht.

Mein Problem ist, dass sie mir schriftlich gegeben hat dass wir uns mit dem fahren abwechseln. Das hat sie irgendwann nicht mehr interessiert. Dann musste ich jedes Mal fahren. Da ich kein Auto habe bin ich mit dem Zug gefahren. Aber da wo sie wohnt ist kein Bahnhof. Wenigstens hat sie ihn zum Bahnhof gebracht. Aber jedes Mal wenn ich sie auf etwas angesprochen habe, was mir nicht gefällt, hat sie damit gedroht dass ich ihn nicht bekomme beziehungsweise dass ich ihn von der Haustür abholen soll. Dazu müsste ich für so 12 Kilometer für eine Richtung und zum Bahnhof zurück ein Taxi nehmen. Und am Sonntag das selbe. Meistens hat sie dann wieder eingelenkt. Dann hat sie irgendwann 10,00 Euro für jeden Tag wo sie ihn zum Bahnhof fährt gefordert. Angeblich für seinen Führerschein. Das wären so 4.800,00 Euro bis zu seinem 18. Geburtstag. Zuzüglich die Bahnkarten und der Unterhalt jeden Monat. Da komme ich dann auf so 28.000,00 Euro bis zu seinem 18. ab jetzt. Na ja, ich habe das ungefähr einen Monat gemacht. Dann habe ich sie angesprochen ob man das nicht auf 2,50 Euro pro Fahr reduzieren könnte. Sie hat ein Auto mit Gasantrieb und zahlt 1,30 Euro pro Tag wo sie ihn für mich zum Bahnhof fährt. Ich dachte das wäre ein faires Angebot. Daraufhin sagte sie dass sie ihn dann garnicht mehr fährt. Ich habe als erste Reaktion gesagt dass dann dieses Mal das Papawochenende ausfallen muss, weil ich da kein Geld für habe. Ich meinte das Taxi. Das war Dienstag. Gestern rief sie mich an und sagte mir dass meine Eltern ihn abholen, und für einen Tag haben, dann wird er da abgeholt. Und ich bekomme ihn garnicht. Ich soll dadurch lernen, dass ich einen Fehler gemacht habe.

Und das ist mein Problem. Sie arbeitet gerne in solchen Fällen mit meinen Eltern zusammen, die mir dann in den Rücken fallen.

Was sind meine Möglichkeiten? Ich habe noch mit ihr SMS geschrieben, aber sie bewegt sich nicht auf mich zu. Meine Eltern gehen nicht ans Telefon. Meine Anwältin hat erst nächste Woche Mittwoch Zeit. Soll ich zur Polizei gehen? Weil ich könnte, als Notlösung, eine Freundin fragen ob sie mit mir meinen Sohn holt. Das hatte ich ja auch vor. Bis ich dann eine Einigung wegen der Fahrten bekomme. Aber sie will jetzt ja eine erzieherische Maßnahme an mir durchführen und mir meinen Sohn vorenthalten. Ich habe ihr gesagt dass ich nicht möchte dass er zu meinen Eltern komme, aber sie lenkt nicht ein. Ich habe gesagt dass ich ihn mit der Freudnion holen könnte, aber es interessiert sie nicht. Sie nimmt mir damit mein Papawochenende, und das ausgerechnet kurz nach seinem Geburtstag den wir mit ihm nachfeiern wollten. Kann mir jemand helfen?

Hallo,

wenn der Geburtstag Ihres Sohnes an diesem Wochenende ist, weiß ich nicht, ob das noch zu schaffen ist- vermutlich nicht.

Aber ich würde SOFORT und heute noch versuchen beim zuständigen Familiengericht (welches ist zuständig? am Wohnsitz der Mutter oder des Vaters?) eine Einstweilige VErfügung wegen Kindesentzugs stellen.

Gibt es die 14 tägliche Umgangsregelung schriftlich??
Dann würde ich am Abholtag die schriftliche Regelung mitnehmen und wenn die Mutter mit Kind nicht am besagten Übergabeort zur besagten Zeit erscheint würde ich die Polizei rufen und mitteilen, dass hier Kindesentzug stattfindet. Nicht von den Beamten abwimmeln lassen. Die sagen, Sie hätten mit privaten STreitigkeiten nichts zu tun und raten, am Werktag einen Anwalt aufzusuchen. Wichtig ist, daß die Beamten den Einsatz protokollieren und festhalten: Vater war pünktlich da- Mutter und Kind nicht. Das ist wichtig für die Beweisbarkeit bei einer späteren Verhandlung.

Was die Absprache mit dem wechselseitigen Fahren betrifft: Warujm hält sich die Kindsmutter nicht mehr daran? Auch hier verstößt Sie gegen (schriftliche?) Regelung. Es scheint hier ganz offensichtlich zu sein, dass die Kindsmutter ihre MACHTPOSITIO misßbraucht.
Daher muss Sie dringendst in die Schranken gewiesen werden. Für die vom Vater durchgeführten AbholFahrten, die- wie früher vereinbart von der Kindsmutter hätten druchgeführt werden müssen, würde ich Schadensersatz stellen. Auch wenn Väter lange Strecken fahren um ihr Kind abzuholen und dann vor verschlossener Tür stehen ist die Mutter für die entstandenen Fahrtkosten schadensersatzpflichtig. Würde vor Gericht den Antrag auf ein Zwangsgeld stellen. Somit wird angedroht, dass die Mutter bei widerholter Willkür und Kindesentzugs ein Bußgeld in vom Gericht zu bestimmender Höhe zahlen muss. Ich wei´ß, nicht alle Richter lassen sich darauf ein. Auch ich hatte eine Richterin- die gegen mich war und hat das Zwangsgeld mit fadenscheinigen Begründungen abgelehnt.

Was ist mit ihrer Anwältin? Ist es eine Fachanwältin im Familienrecht? Wenn Sie nicht den entsprechenden Biss hat- AUSTAUSCHEN und Mann nehmen- dass zieht eher bei Richterinnen!!

Wurde das Jungendamt von Ihnen jemals kontaktiert?
Die sind verpflichtet im Sinne des Kindeswohles zu agieren. OFt wird das Jugendamt auch spöttisch Mütteramt genannt. Warum wohl??? Habe ich selber am eigenen Leib alles hinter mir. 1. Der Junge erfährt nach ihren Schilderungen nicht die notwendige Hygiene. 2. PErmanenter Ortswechsel bedeutet u.a. Entzug aus dem Zustädnigkeitsbereichs des jeweils zuständigen Jungendamtes. 3. Permanent wechselnde PArtner der Ex. 4. Ständiger Schulwechsel des Kindes 5.Körperlich und Geistige Fehlentwicklung des Kindes ist lt. ihren Angaben festzustellen (Hirnströme messen etc.)

1.LAssen Sie sich nicht von der Ex erpressen.
2. Bleiben Sie immer ruig und sachlich- keine Gewaltausbrüche oder Drohungen aussprechen- kommt nicht gut hinterher vorGericht.
3. Sie haben -im Gegensatz zu mir- da Sie verheiratet waren geteiltes Sorgerecht- d.h. Sie haben die gleichen REchte wie die Kindsmutter und nicht weniger.
Sie darf Sie nicht bescheiden.

Wer ist finaziell besser gestellt. Sie oder Ex?
Wenn Sie mehr verdient, dann Kindesunterhalt überprüfen lassen- und Fahrten zum abholen muss Mutter bezahlen, schließlich ist Sie weggezogen. Die Gerichte erkennen dass an, wenn die Mutter keinen wichtigen Grund (z.B,. Jobangebot in neuer Stadt)hatte und nur just for fun zum neuen Lover gezogen ist. Dan hat Sie die Situtaion herbeigeführt, dass Fahrtkosten entstehen.

  1. Lassen Sie nicht zu, daß ihre Eltern über ihren Kopf über ihren Sohn bestimmen. Sie sind der Vater des Kindes und bestimmen, ob ihr Sohn zu den Großeltern geht oder nicht. Hier würde ich ein klares Wort mit ihren Eltern sprechen. Lassen Sie sich nicht entmündigen.

  2. WICHTIG!!!Führen Sie ein Tagebuch, wo Sie alle Dinge mit Datum, Uhrzeit festhalten: z.B.Vergebens zum Abholen des Kindesw gefahren. Mutter sagte: „Kind ist krank“
    Das vergißt man schnell was wo geschen ist und auch die Vielzahl der Dinge. Ferner dient dass später zur Doku beim Gericht und zeugt Eindruck, dass Sie alle Dinge parat haben. Die Gegenseite kann dann nicht argumentieren, daß Sie sich da im Datum irren müssen, denn Sie haben es sich notiert und können ihre Doku dem Gericht vorlegen! Mir hat meine Anwältin zu solch einen Tagebuch geraten.

Schreibe ihnen später gerne mehr, aber ich glaube Sie brauchen die Info für heute relativ schnell. Daher beende ich heir fürs erste. Wenn Sie Frgen haben, können Sie mich gerne kontaktieren unter [email protected]

MfG
Ralf

Hallo!

Kurz gesagt, nein.

Du kannst eine einstweilig Verfügung beantragen, aber selbst die wird jetzt so kurzfristig nichts mehr bewirken können.

Von all deinen Erläuterungen, solltest du dem Kind auf jeden Fall die Polizei ersparen, die in einem solchen Fall, soweit ich weiß, auch nicht handlungsberechtigt ist.

Bei dem, was nach so langer Zeit noch alles in dir an Kummer vorhanden ist, solltest du dir Hilfe bei einer Elter-Kind-Beratungsstelle suchen und dann evtl. das Jugendamt einschalten.

Aber wie immer in solchen Fällen endet es vor Gericht, wo man ihr Auflagen für die Einhaltung der Umgangsrechte auferlegen kann. Du solltest ferner dann bei Gericht ein Gutachten bzgl. des Kindeswohls anstreben. Und ich meine wirklich des Kindeswohls (!), sprich, deine ganze Wut auf diese Frau dabei aus dem Spiel halten, da es sonst wie eine Rachefeldzug gegen sie aussieht.

Deine Anwältin wird dir sagen können, ob ihr überhaupt Fahrtkosten zustehen, da sie sich von dem gemeinsamen Wohnort entfernt hat. Ganz genau weiß ich das nicht, denke aber eher nein.

Tut mir leid, dass ich dir nur soweit helfen kann. Wünsche euch alles Gute!
Simone

Hallo,

da mich dein Fall sehr interessiert, würde ich gerne erfahren, was sich in der Zwischenzeit ergeben hat?
Gibt es Fortschritte? Konntest du den Geburtstag mit deinem Sohn nachfeiern? Beteiligt sich deine Ex jetzt an den Fahrtkosten oder fährt den Jungen wieder zu dir?
Was sagt deine Anwätin dazu?? Oder wurde die schon gefeuert :wink:

Gruß
Ralf

hallo ,

sorry das ich jetzt erst schreibe ,habe leider bisher keine zeit gefunden !!

danke für deine offenheit --meine güte da macht ihr ja einen ganzen faden mit !!!

was die gesundheitlichen probleme deines sohne angeht-- da würde ich dem jugendamt eine meldung machen (bzw .dem kindernotdienst) damit angeordnet wird das der kurze mal gründlich durchgecheckt wird …und wenn notwendig auch für einige zeit stationär behandelt wird (bitte bitte nicht falsch verstehen …mir scheint es nur das der junge mal eine auszeit braucht)…den die symthome hören sich nach einen psychischen stressbelastungssyndrom an !!!

den kind muss geholfen werden --wenn ihm nicht geholfen wird dann grenzt das schon an kindeswohlgefährung !! hilfreich wäre es auch wenn du dich mal mit seiner lehrerin unterhälts ob ihr an dem kind verhaltensauffälligkeiten aufgefallen sind !!!

was deine problem mit der mutter angeht …die könntest du zwar vorbringen aber den richter interessiert das nicht wirklich den er muss nur zum wohle des kindes entscheiden !!

Alleiniges sorgerecht zubekommen ist nahezu ummöglich --besser ist es wenn du einen formlosen antrag auf umgangs und besuchsrecht beim familiengericht stellst … oder mit hilfe eines anwaltes oder jugendamt die können in der regel dafür sorgen das es per eilentschluss beschlossen und geurteilt wird !!!

alles guté und lieben gruss nancy

Hallo,

hier kann man keine Antwort in Kürze geben. Besser geht das nach Anmeldung bei www.carookee.com/forum/Elternforum.

Gruß

nun ich denke je mehr du druck machst desto schlechter für dein kind, druck durch ja usw meine ich.
ich denke du fährst regelmässig zu deinem sohn,
auch wenn sie ihn nicht lässt, auch wenn er nicht mit will, oder auch gar nicht mit dir reden will,
Er Sieht das Du Da bist, immer wieder , regelmässig, irgendwann sagt er selber das er zu dir will, ich denke so kannst du nur die zeit für dich spielen lassen, sonst bist du der böse der mutter und sohn terrorisiert.
meine meinung…alles gute.