Hallo Wissende!
Ich bin ein Vater von zwei Töchtern im Grundschulalter und meine Exfrau
enthält mir die Kinder vor. Weder kann ich meine Töchter sehen noch am Telefon hören. Mittlerweile wurde vom Gericht auf Antrag meiner Anwältin eine Verfahrensbetreuerin für die Kinder beauftragt.
Sie ist Anwältin.
Wer kennt sich hiermit aus oder hat einen ähnliche Situation erlebt?
Meine Exfrau führt einen Rosenkrieg gegen mich.
Auch verhindert sie den Kontakt der Mädchen zu ihren Großeltern (meiner Familie).
Danke im voraus.
Roman
[MOD] FAQ 1129 beachten…
Liebe Mittippsler,
Da auch nach Erfahrungswerten gefragt wurde, lasse ich die Artikel stehen, die sich mit der familiären Seite beschäftigen.
Rechtliche Antworten werden wegen Verstoß gegen FAQ:1129 gelöscht.
Bitte beachten (Auch der Ausgangsposter ist gemeint: Wenn du rechtliche Antworten haben möchtest bitte unter oben genannter FAQ die Frage im Rechtsbrett posten)
lg, Dany
Hallo heisser Kaffee
Wenn du rechtliche Antworten haben möchtest …
Und wenn du anderen Antworten haben möchtest, wäre es ganz gut, ein bisschen mehr Informationen zu geben. Wie ist denn die Vorgeschichte zu dieser Situation? Hast du eine Idee, wieso sie den Kontakt unterbinden möchte?
Viele Grüße
Hallo,
- Jugendamt, das sollte Dein erster Weg, noch vor dem Rechtsanwalt sein. Da erklären sie Dir auch, dass es trotz aller Streitigkeiten in erster Linie um das Wohl der Kinder geht. Das wird leider oft vergessen.
Ging uns leider auch so, die eigenen Eitelkeiten waren wichtiger…
- Rechtsanwalt
- Druck machen
- Druck machen
Lese Dich in Väterforen durch und Du erkennst, dass Du Druck machen mußt. Nicht nur Deiner Frau, sondern auch Deiner eigenen Rechtsanwältin. Deine Frau kann das ganze bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag rausziehen.
http://vaeter-helfen-vaetern.de/
http://forum.vaeter.de/
http://www.vatersein.de/
Ich hatte so eine: „Ach, jetzt probieren wir es lieber nochmal auf friedlichem Weg und schreiben einen Brief…und wenn eine Antwort kommt, sehen wir mal und können ja dann immer noch einen Brief schreiben, vielleicht hat sich ihre Frau auch beruhigt bis dahin…“
Mit dem neuen Anwalt war das Ding in 6-8 Wochen über das Familiengericht geregelt. Die alte Anwältin hatte drei Monate lang nur Briefe geschrieben…
Geh Deine Kinder besuchen, wenn sie Dir vorenthalten werden ,ruf die Polizei. Setz Deine Frau unter Druck.
Übrigens haben die Kinder ebenfalls ein Umgangsrecht mit den Großeltern und andersherum auch.
Hab ich schon erwähnt, dass Du Druck machen solltest?
Grüße
Didi
Hallo,
Ich bin ein Vater von zwei Töchtern im Grundschulalter und
meine Exfrau
enthält mir die Kinder vor. Weder kann ich meine Töchter sehen
noch am Telefon hören. Mittlerweile wurde vom Gericht auf
Antrag meiner Anwältin eine Verfahrensbetreuerin für die
Kinder beauftragt.
Die Verfahrenspflegerin ist sozusagen die Anwältin der Kinder. Ein Verfahrenspfleger muss aber nicht zwangsweise ein Anwalt sein. Bei Umgangs- und Sorgerechtsproblemen halte ich einen Verfahrenspfleger aus der „Psychobranche“ meist für besser.
Du schreibst nicht, wie lange die Trennung schon her ist und wie lange Du die Kinder nicht mehr siehst.
Wer kennt sich hiermit aus oder hat einen ähnliche Situation
erlebt?
Hierzu gibt es spezielle Väterorganisationen und auch Väterforen. Die größte bundesweite Organisation ist unter www.vafk.de zu finden. Dort kannst Du nachsehen, ob es eine Gruppe in Deiner Nähe gibt.
Eines der größten Foren für Umgangsprobleme ist www.carookee.com/forum/elternforum.
Meine Exfrau führt einen Rosenkrieg gegen mich.
Das kann sie von mir aus auch machen. Sie kann um den Kühlschrank oder die Knopfschachtel jeden Rosenkrieg führen.
Aber die Kinder müssen - zu deren eigenen Wohl - aus den Streitigkeiten herausgehalten werden. Ist sie dazu nicht in der Lage, ist sie genaugenommen nicht geeignet die Erziehung der Kinder zum Wohle der Kinder zu leisten. Wie das allerdings das jeweilige Gericht sieht, hängt stark von der Persönlichkeit des jeweiligen Richters ab.
Hier stellt sich auch die Frage, mit welcher Begründung der Kontakt der Kinder zu Dir bisher unterbunden wurde?
Auch verhindert sie den Kontakt der Mädchen zu ihren
Großeltern (meiner Familie).
Die Großeltern haben u. U. ein eigenständiges Umgangsrecht. Das können sie auch einklagen. Sinn macht das aber nur, wenn der Kontakt nicht zu lange abgebrochen ist.
Wichtig für die Kinder ist auch, dass der Kontaktabbruch nicht zu lange von Dir hingenommen wird. Es kann durchaus daraus auch PAS entstehen. Was PAS ist, kannst Du in den Anhängen von http://www.carookee.com/forum/Elternforum/2/PAS_Wenn… finden.
Eile tut hier Not und zwar im Interesse der Kinder.
Die eigenen Befindlichkeiten wie Hass, Wut usw. auf dem Rücken der Kinder auszutragen, die ja ihre eigenen Empfindungen haben, ist für die Kinder - laut Meinung der Fachleute - fast schon mit Mißbrauch gleichzusetzen.
Gruß
Ingrid
Hallo,
na also die Polizei kann er nicht gleich rufen, also können schon, aber so einfach ist das nicht. Oder doch?
Viele Grüße