Hallo.
Fange mal von vorne an. War mit meiner Ex-Frau verheiratet und haben einen gemeinsamen Sohn. Als er 10 Monate alt war haben wir uns getrennt. Sie wollte ihn für vier Wochen bei mir lassen (Vater) hat sich aber danach ein jahr nicht gemeldet. Dann auf einmal wollte sie den Kontakt wieder herstellen und jugendamt und gericht entschieden das sie alle 14 Tage für 3 Stunden einen begleiteten umgang machen darf. Dieses Erfolgte unregelmäßig aber bis dahin soweit sogut.
Als er 3 1/2 Jahre alt war wurde vom Gericht beschlossen auch Übernachtungen in Anbetracht zu ziehen (zum Wohle der Mutter nicht zum Kind), obwohl mein kleiner das gar nicht wollte. Sein Verhalten wurde seitdem immer schlimmer. Jetzt ist er 4 Jahre und es kommen schon vom Kindergarten Briefe das er Aggrresiv wird und andere Kinder schlägt. Es kann doch nicht sein das die Mutter das Recht bekommt und machen kann was sie will und der kleine darunter leidet. Dem geht es nicht gut und das interessiert weder jugendamt noch gericht. Kann es einfach nicht mehr hören „zum Wohle der Mutter“. Gibst es nicht eine möglichkeit das hinzubekommen?
Lg
[MOD] FAQ:1129 beachten
hallo,
bitte lies dir die FAQ:1129 durch und poste nochmal im Rechtsbrett.
Ich möchte den Artikel jedoch stehen lassen, da ich denke, dass noch weitere gute Beiträge dazu möglich sind.
lg, duplosche
Hallo
Als er 3 1/2 Jahre alt war wurde vom Gericht beschlossen auch Übernachtungen in Anbetracht zu ziehen (zum Wohle der Mutter nicht zum Kind)
Das hat das Gericht so gesagt?
Sein Verhalten wurde seitdem immer schlimmer.
Und du weißt ganz genau, dass das mit den Übernachtungen bei der Mutter zusammenhängt?
Kann es einfach nicht mehr hören „zum Wohle der Mutter“.
Das wird wirklich immer gesagt?
Gibst es nicht eine möglichkeit das hinzubekommen?
Ich habe leider zu familiengerichtlichen Entscheidungen gar kein Zutrauen. Vielleicht ist es ein Zufall, aber wenn ich mal ein familiengerichtliches Urteil lese, ist es eigentlich so gut wie immer so, dass ich das unbegreiflich finde.
Ich würde es also zuerst mal auf anderem Wege versuchen.
Wie ist denn die Mutter? Kann man mit ihr reden?
Viele Grüße
hallo,
dein Text kommt mir sehr bekannt vor - außer, dass im „Normalfall“ die Rollen getauscht sind.
Ein Umgang mit der Mutter ist NICHT zum Wohl der Mutter sondern zum Wohl des Kindes das BEIDE Elternteile braucht.
Und egal wie man es dreht und wendet die Mutter kann keinen Vater ersetzen und ein Vater keine Mutter, und auch ein neuer Partner/in kann das nicht vollständig ausgleichen.
Sehr oft wird gerade bei dem Elternteil bei dem das Kind lebt angenommen, dass es das Kind indirekt negativ beeinflusst d.h. die negative Einstellung zum Untergangselternteil überträgt sich auf das Kind.
Es kann doch nicht
sein das die Mutter das Recht bekommt und machen kann was sie
will und der kleine darunter leidet.
Was genau macht sie denn?
Dein Junge ist 4 Jahre alt, er äußert sich also schon direkt warum er nicht zur Mama will oder was dort vorfällt.
„zum Wohle der Mutter“.
Ich glaube wirklich nicht, dass du das vom Gericht oder vom Jugendamt zu hören bekommst.
Evtl. bekommst du mitgeteilt, dass auch die Mutter ein Umgangsrecht hat auch wenn sie sich eine zeitlang nicht gekümmert hat.
Krümelchen