Trotz gütlicher Einigungen vor Gericht und Beschlüssen vor Gericht das die Kindes Mutter den Umgang zur Tochter ermöglichen muss wird dieser immer wieder von ihr unterbunden mit allenmoglichen ausreden! Wie zb. Das Kind ist krank, sie ist nicht zu Hause und müsste extra anreisen, sie ist im Urlaub, das Kind ist auf einer Feier eingeladen usw.
Hallo,
es scheint sinnvoll zu sein, das Gericht erneut anzurufen. Auf den Umstand hinweisen, dass Kindsmuttr sich nicht an den Beschschlus hält. Ferner sollte ein sog. Zwangsgeld beantragt werden. Sollte die Kindsmutter das Kind aus persönlichen Befindlichkeiten oder vorsätzlich nicht heausgeben, so kann das Gericht das vorher in der Höhe festgelegte Zwangsgeld von der Kindsmutter einfordern (so eine Art Bussgeld). Auch sollte das Jugnedamt darüber hinformiert werden, dass die Mutter sich nicht an den Beschluss hält. Auch auf dieser Ebene könnte Einfluss au die Mutter genommen werden.
Beste Grüße und viel Glück
Ralf