Umgangswochende: Unstimmigkeiten über 300km Besuchsfahrt mit Kinder

Er hat nur Umgangsrecht um seiner 2 Kinder 4 und 6 (also kein Sorgerecht).

In seine Umgangswochenende hat er die Kinder mitgenommen - fast 300km auf die Autobahn, genau gesagt von Mainz nach Bayreuth seine studierende Freund dort besucht, ohne seine Exfrau zu informieren.

Nun bekommt er ein Brief von Exfrau bzw. von Anwalt wo es drin steht das es ihn nicht zu steht die Kinder so weit zu fahren und risikieren ohne die sorgeberechtigte Mutter bescheid zu geben und vor allem wenn sie nicht weiß wer der besuchte freund in Bayreuth ist.

Sie droht mit ein Antrag auf Umgangsänderung bei Gericht zu stellen wenn er nicht verspricht, er mach sowas nie wieder und sich auch daran halte.

Stimmt das so? Danke im Voraus.

Hallo,

wenn es bisher keine gerichtliche Entscheidung gibt, dass der Vater sich nicht so weit von der Mutter entfernen darf, dann ist der Brief des Anwaltes als Versuch, den Vater „ins Bockshorn jagen“ zu werten. Er ignoriert völlig den § 1687a BGB.

Den § 1687a BGB und den darin zitierten § 1687 BGB nachlesen und ganz freundlich den Herrn Anwalt über die Rechtslage aufklären.

Gruß