Sorry, habe jetzt erst Deine Postings weiter unten gelesen. Du scheinst sicher zu sein. Dann betrachte meine Nachfrage bitte als nicht vorhanden, ja?
Jule
Sorry, habe jetzt erst Deine Postings weiter unten gelesen. Du scheinst sicher zu sein. Dann betrachte meine Nachfrage bitte als nicht vorhanden, ja?
Jule
Sorry, ich habe es schon dreimal geschrieben, dass beim Tod der Eltern das Erbeintrittsrecht greift, also erben dann auch die Geschwister des Verstorbenen. Meine eigentliche Frage,ob man einfach keinen Erbschein beantragen kann ist damit von niemanden beantwortet worden.
alles gut Jule =)
Doch. Weiter oben um 12:51 Uhr.
Ohne Erbschein geht gar nix.
Nicht beim Grundbuch und nicht bei den Bankkonten.
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Hi Jule,
ich fange an zu grübeln, ob ich mir sicher bin oder nicht.
Wir hatten so einen ähnlichen „Fall“ (Ehefrau + kinderlos + Geschwister) hier schonmal. Mal schauen, ob ich fündig werde.
Gruß
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Hallo Gudrun,
ich bin gespannt. Auf der Seite, die ich oben verlinkt habe, habe ich ganz unten noch den Gesetzestext entdeckt. Für meinen Blick sagt der genau das, was kepla beschreibt. Aber wie gesagt, das sind alles Mutmaßungen meinerseits.
Vielleicht verirrt sich Wiz ja noch hierher. Wobei - kepla muss ja vermutlich ohnehin einen Anwalt konsultieren. @kepla: Bei uns bietet in der Kreisstadt der Anwaltsverein einmal wöchentlich eine kostenlose Rechtsberatung an, die jede/r wahrnehmen kann. Vielleicht gibt es bei Euch so etwas auch? Eine erste Einschätzung sollte da zu kriegen sein.
An manchen Orten ist die Rechtsberatung aber nur für Bedürftige oder kostet eine geringe Gebühr.
Viele Grüße,
Jule
Das mußt gerade Du sagen!
Hier mit unvollständiger Fragestellung posten und dann so auftreten.
Das Erbeintrittsrecht der Geschwister tritt nur ein wenn die Ehegatten im gesetzlichen Stand der Zugewinngemeinschaft waren.
Erst dann erbt die Ehefrau nur 3/4 und die Geschwister = Erben der 2. Ordnung 1/4.
http://www.testamentsregister.de/testament/gesetzliche-erbfolge-/ehegattenerbrecht
Und genau diese Angabe fehlt in Deiner Fragestellung, genauso wie die Angabe ob es sich um Kinder des Erblassers oder seine Geschwister handelt.
Und das obwohl hier schon verschiedentlich nachgefragt wurde, dass Du das endlich preisgibst, juckt Dich das überhaupt nicht, weil Du damit beschäftigt bist User zu diekreditieren. ramses90
Dass das stimmt, was du sagst, ist vollkommen klar und kann auch fast überall nachgelesen werden.
Deshalb verstehe ich nicht, warum hier von den „Experten“ so viel - auch falsches - dazu geschrieben wird.
Doch, ElBuffo hat sie doch richtig beantwortet:
Selbstverständlich kann kein Erbschein beantragt werden und niemand kann einen dazu zwingen, aber das würde nichts an der Erbfolge ändern. Die Geschwister würden auch ohne Erbschein mit erben.
Früher oder später wird das Finanzamt eine Erbschaftsteuererklärung anfordern(*), Dann kommt eh’ aufs Tapet, daß die Geschwister Miterben sind (wenn es denn so ist!). „Kein Erbschein“ wird daher nicht die evtl. fällige Erbschaftsteuer verhindern können.
(*)Falls das Finanzamt bis jetzt vom Tod des Erblassers noch keine Kenntnis hat (weil es z.B. noch keine Bankenmitteilungen gibt), wird es dort spätestens bei der nächsten ESt-Erklärung der Eheleute publik (z.B. wg. fehlender eigenhändiger Unterschrift des Verstorbenen) ,
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Hi,
ich hab gesucht!
Aber leider nicht das gefunden, was ich in vager Erinnerung hatte.
Entweder nicht die richtigen Suchbegriffe verwendet oder ich habe es vielleicht nur gelesen und war selber am Thread nicht beteiligt.
Du hast PN als Sonntagsfrühstücks-Lesestoff.
Gruß
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Möchte nun aufklären wie alles gehandhabt werden soll.
Es wurde ein gemeinsamer Erbschein beantragt. danach zahlt die Witwe die Geschwister aus (auf dem Papier),damit die Geschwister keinen Eintrag ins Grundbuch bekommen.
Tatsächlich zahlen muss die Witwe die Erbschaftssteuer für die Geschwister, sie selbst bleibt unter dem Freibetrag.