Umgeht man ein Erbe wenn man keinen Erbschein beantragt?

Ein Mann verstirbt und hinterlässt Ehefrau und Geschwister. Das Vermögen ist nicht unerheblich.
Die Geschwister möchten den Nachlass in Gesamtheit der Ehefrau zukommen lassen und verzichten. Ausschlagen können sie nicht, da sonst die weitere Erbfolge einsetzt. Treten sie das Erbe fiktiv an wird Erbschaftssteuer fällig.
Ist es einfach damit erledigt, wenn kein Erbschein beantragt wird?

Hallo

welche weitere Erbfolge? AH Du meinst die Geschwister sind die Geschwister des Verstorbenen?

Was steht denn im Testament? :wink:

Gruß h.

Meines Wissen geht das nicht: Man muss das Erbe ausschlagen. Und dann wäre es ja auch nur recht und billig, wenn die normale Erbfolge einsetzt, oder? Es ist ja eine Sache, ob man für sich ein Erbe ausschlägt, aber die nachfolgenden Erben sollten das schon für sich selber entscheiden dürfen.

LG

Gerd

Es gibt kein Testament. Hast Du Ahnung, ob es geht kein Erbschein zu beantragen?

Das Erbe besteht zum größten Teil aus Ackerland und Hausbesitz. Die Geschwister wollen nicht, dass
die Witwe verkaufen muss und evtl. aus dem Haus ausziehen. Wollen nicht, dass sie noch mehr Ungemach hat nach dem herben Verlust. Also weißt Du es aber nicht genau wie man das regeln kann?!

Ohne Testament ist die Ehefrau automatisch Alleinerbin und zwar über den gesamten Nachlass, wenn die Eltern des Erblassers beide schon verstorben sind. Geschwister sind weder erb- noch pflichtteilsberechtigt.
Es sei denn, weil hier von Ackerland die Rede ist, es geht um die Höfeordnung. Da könnte das anders geregelt sein.
Ohne Erbschein geht das nicht, das ginge nur wenn es ein notariell beurkundetes Testament geben würde. ramses90

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Ich merke schon, dass niemand hier so richtig kompetent ist,
Wenn die Eltern verstorben sind haben die Kinder (also die Geschwister) das sogenannte
Erbeintrittsrecht, und wenn diese das Erbe ausschlagen wiederum deren Kinder.
Ich danke euch allen für die Hilfe.
LG

Hallo,

bisher war nicht eindeutig, wer die Geschwister aus Deiner Fragestellung sind. Hexerl hat sie als Geschwister des Verstorbenen interpretiert, da hattest Du zumindest keine Einwände.

Wer sind sie denn nun im Verhältnis zum Verstorbenen? Seine Geschwister oder seine Kinder? Welche weiteren Verwandten gibt es?

Die Antwort dürfte erheblich davon abhängen!

Viele Grüße,

Jule

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[/quote]
Sag mal, was soll man denn sonst aus Deinem Eingangssatz:

anderes interpretieren wie, dass es sich um die Geschwister des Mannes handelt.
Formulier Deine Frage ordentlich und beschuldige die User hier nicht der Inkompetenz auf Grund Deiner verschwurbelten Fragestellung.
Und wenn Du rechtssichere Auskünfte willst, dann investiere Geld und such einen Fachanwalt auf. ramses90

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Wenn die Geschwister des Erblassers nicht ausschlagen, bilden sie erstmal eine Erbengemeinschaft mit der Frau. Das passiert einfach so durch gesetzliche Erbfolge. Bei Zugewinngemeinschaft erbt die Frau dann 3/4 und die Geschwister des Erblassers 1/4 bzw. jeweils 1/8.
Keinen Erbschein zu beantragen ändert daran zum einen nichts, zum anderen wäre es ja noch schöner, wenn nur dem ein Erbschein ausgestellt wird und der dann vielleicht alleiniger Erbe ist, der ihn beantragt. Im Zweifel stehen da also Witwe und die Geschwister des Erblassers als Erben drauf.
Die Geschwister müssen nun nicht die Auseinandersetzung betreiben, sondern können das einfach so lassen. Ob die Witwe mit diesem Zustand zufrieden ist, wäre eine andere Frage. Zumindest ist damit nicht sichergestellt, dass die Ehefrau alles behalten kann. Denn wenn eines der Geschwister stirbt, erben deren Anteil dann naturgemäß deren Erben. Es sei denn, dieser Anteil wird der Ehefrau vererbt, wofür dann ein Testament notwendig wäre. Ob sich die Ehefrau darauf verlassen mag?
Ich denke, die Ehefrau hat das größte Interesse. Die sollte sich also mal von einem Fachmann beraten lassen, der den gesamten Sachverhalt kennt. Dann weiß man zum einen, um welche Beträge es tatsächlich geht. Und dann sollte es auch möglich sein zu einer Einigung zu kommen, wie das ganze möglichst kostengünstig bei der Ehefrau landet.

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Es geht um die Geschwister des Verstorbenen. Sie sind insofern erbberechtigt, weil die Eltern als Angehörige ersten Grades nicht mehr leben und sie (die Geschwister) das sogenannte Erbeintrittsrecht haben. Ich will niemanden was böses nachsagen, denke nur, es muss niemand antworten der kein bzw nur Halbwissen hat.

Es ist ja eine Sache, ob man das Erbe antritt, aber eine ganz andere, was man daraus macht. Wenn die Erben von der Witwe ihren Anteil nicht einfordern, dann passiert auch theoretisch nichts. Und solange ihr die Erbschaftssteuergrenze nicht berührt, macht auch niemand Verlust dabei. Rein gesetzlich gehört euch dann das Erbe, aber ihr setzt euren Anspruch eben nicht um.

Herzlichen Dank, das ist eine tolle für mich zufriedenstellende Antwort. Wird wohl alles nicht ohne Anwalt funktionieren.
LG

Das Problem ist ja das, das bei der Höhe des Erbes eine Erbschaftssteuer zu entrichten wäre, jedenfalls von den Geschwistern. Darum fragte ich, ob man einfach keinen Erbschein beantragt und alles ist gut .
=)

Ramses, du hast gesagt, dass Geschwister nicht erbberechtigt sind und ich beschuldige niemanden.
Nur was du geschrieben hast ist völlig gegenstandslos. Danke dir trotzdem, dass du helfen wolltest.

Typisch!
Das ist wohl die Antwort, die Du hören wolltest und deswegen findest Du sie toll. Sie ist aber falsch.

Geschwister erben nach gesetzlicher Erbfolge nicht, wenn es eine Ehefrau gibt und die Eltern des Erblassers nicht mehr leben.

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Wenn Du selber kompetent wärst, bräuchtest Du hier im Forum nicht zu fragen.

Wenn die Eltern verstorben sind haben die Kinder (also die Geschwister) das sogenannte
Erbeintrittsrecht, und wenn diese das Erbe ausschlagen wiederum deren Kinder.

Wenn es eine Ehefrau gibt, dann gibt es kein gesetzliches Erbe für Geschwister des Erblassers.

@ramses90 hat Dir Deine Frage mit den gegebenen Infos völlig korrekt beantwortet.
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Nein.
So wie die Sachlage im Eingangsposting dargestellt wurde, ist die Ehefrau Alleinerbin.
Bei einem verheirateten und kinderlosen Erblasser kommt es nur darauf an, ob er noch lebende Verwandte in gerader Linie hat (Eltern oder Großeltern).

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Wieso soll das, was @ramses90 geschrieben hat, „gegenstandslos“ sein?
Es ist bis jetzt die einzig richtige Antwort.

Ansonsten berichte doch mal den restlichen Sachverhalt, den Du bisher verschwiegen hast.
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Hallo Gudrun,

bist Du Dir da sicher? Ich hab ja keine Ahnung, aber hier scheint es mir so zu stehen, wie kepla es schrieb.
Oder fehlt da bei „Wann erben die Geschwister…“ der Zusatz „und wenn es keinen überlebenden Ehegatten gibt“?
Bitte, das ist absolut nicht verlässlich, weil nur ein Laieneindruck; wenn Du sicher weißt, dass es anders ist, ist ja gut.

Viele Grüße,

Jule

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