Hallo,
es geht darum:
Ein Azubi im letzten Lehrjahr wird vom Bund angeschrieben, dass seine Lehrzeit bald endet und er nun zum Wehrdienst/Zivildienst eingezogen werden soll. Der Betrieb würde den Azubi aber gern nach der Ausbildung übernehmen und der Azubi würde auch gern unmittelbar nach der Ausbildung ins Berufsleben einsteigen.
Gibt es eine Möglichkeit, dass der Betrieb eine Unabkömmlichkeitserklärung schreibt, bzw. wird diese vom Kreiswehrersatzamt anerkannt? Oder muss man damit rechnen, dass es wieder nur aufgeschoben und nicht aufgehoben wird und der Azubi somit nur eine weitere „Schonfrist“ bekommt?
Wäre für ein paar Tipps sehr dankbar 
Liebe Grüße
Ein Azubi im letzten Lehrjahr wird vom Bund angeschrieben,
dass seine Lehrzeit bald endet und er nun zum
Wehrdienst/Zivildienst eingezogen werden soll. Der Betrieb
würde den Azubi aber gern nach der Ausbildung übernehmen und
der Azubi würde auch gern unmittelbar nach der Ausbildung ins
Berufsleben einsteigen.
Ist doch toll, dann kann der Betrieb dem Azubi ja einen unbefristeten Arbeitsvertrag anbieten, damit dem Azubi während der Wehrpflicht der Arbeitsplatz gemäß Arbeitsplatzschutzgesetz erhalten bleibt.
Gibt es eine Möglichkeit, dass der Betrieb eine
Unabkömmlichkeitserklärung schreibt, bzw. wird diese vom
Kreiswehrersatzamt anerkannt?
Unabkömmlichkeitsstellungen nach §13 Wehrpflichtgesetz gibt es nur im Spannungs- und Verteidigungsfall. Es ist aber möglich, dass von Seiten des betrieben mit Einwilligung des Wehrpflichtigen ein Antrag auf Zurückstellung aus betrieblichen Gründen gestellt wird.
Oder muss man damit rechnen, dass es wieder nur aufgeschoben und :nicht aufgehoben wird und der Azubi somit nur eine weitere :„Schonfrist“ bekommt?
Selbstverständlich, die Zurückstellung bewirkt zudem, dass der Wehrpflichtige auch über das 23. Lebensjahr hinaus bis zum 25. eingezogen werden kann. Um die staatsbürgerliche Pflicht des Wehrdienstes kann sich der Azubi ja nicht einfach drücken.
Gruß Andreas