Umgehung der Erbfolge durch 'Schenkung'

Hallo Experten,

ich habe folgende Frage: Kann man durch eine Schenkung in Form eines extrem verkünstigten Kaufpreises, den Erbanspruch von Angehörigen „umgehen“. Folgender Fall:
Die 90-jährige Witwe „A“ hat 1 Tochter „B“. Das zweite Kind von „A“, Sohn „C“ ist vor 10 Jahren gestorben. Er „hinterlies“ ihr einen Enkel „D“.
Im Falle des Todes von „A“ wäre ja nun eigentlich B und D gleichberechtigte Erben. Nun hat A aber vor Ihrem Tod ihr Haus (ca. 250.000,–€) für 50.000,-- an B verkauft. Hat D nun Pech gehabt oder hat er eine Chance an seinen Pflichtteil (50% von 50% von 250.000,–€) zu gelangen.
Dank im Voraus für Eure Antworten
Sera

Hallo, Seran,

es gibt den sog. Pflichtteilergänzungsanspruch, der geltend gemacht werden kann, wenn zwischen der Schenkung und dem (zukünftigen)Tod der A noch keine 10 Jahre vergangen sind. Nach 10 Jahren ist alles weg.
Ingeborg