Umgehung der Umsatzsteuer mit einer e.K.-Firma

Hallo zusammen,

mich interessiert folgender Sachverhalt.
Person A ist Gewerbetreibender mit einem eingetragenen Handelsgewerbe und ist umsatzsteuerpflichtig.
Aber A bietet auch Dienstleistungen an (Jahresumsatz Dienstleistungen nicht über 10.000€). Der Gewinn ist kleiner, da er daraus ja noch die 19% USt. abführen muss.
Jetzt fragt sich A, ob er nicht ein zweites Gewerbe nur für die Dienstleistungen anmelden kann, mit dem er nicht umsatzsteuerpflichtig ist.
Im fällt das Modelle ein, dass er eine e.K.-Firma nur für die Dienstleistungen gründet.
Würde das Finanzamt den „Gewerbetreibenden A“ und die „Person A e.K.“ als eigenständiges Steuersubjekt behandeln, sodass dieses Konstrukt funktionieren würde?
Hättet Ihr einen besseren Vorschlag?

Vielen Dank!

Umfang Unternehmen Umsatzsteuer
Hallo,

Das Wort „Umgehung“ gefällt mir überhaupt nicht. Hier im Forum wird keine Anleitung zur Steuerhinterziehung gegeben.

Aber da es nicht so klappt, wie du es schilderst, antworte ich dir trotzdem.
e.K ist doch eingetragener Kaufmann, also ein Einzelunternehmen. Alle unternehmerischen Aktivitäten des A werden umsatzsteuerlich zusammengefasst, so dass die Gründung eines weiteren Einzelunternehmens nichts hilft.

Für Gestaltungsberatung gibt es Steuerberater. Denen fällt dazu was ein. Bei allen Rechtsformen sind die Vor- und Nachteile zu bedenken.

Schöne Grüße
C.

Hallo,

ich hab da ein Verständnisproblem: Umsatzsteuer berechnet der Gewerbetreibende und führt sie ans FA ab, nachdem er davon die von ihm selbst an andere Unternehmen gezahlte USt. abgezogen hatte. Sie stellt also keinen gewinnrelevanten Posten dar in dem Sinne dar, sondern lediglich einen durchlaufenden Posten. Wenn der Gewerbetreibende keine USt. ans FA zahlt, kann er auch keine auf seinen Rechnungen ausweisen, oder? Oder meinst du vielleicht die Gewerbesteuer, wo der Freibetrag aber mit ca. 100.000 Euronen recht hoch liegt?

Grüßle

Felicia

Hallo,

ich hab da ein Verständnisproblem: Umsatzsteuer berechnet der
Gewerbetreibende und führt sie ans FA ab, nachdem er davon die
von ihm selbst an andere Unternehmen gezahlte USt. abgezogen
hatte.

Ich stelle mir das so vor, daß bei der Dienstleistung kaum Vorsteuern anfallen und sie vorwiegend an Privatleute erbracht wird, die mit der Mehrwertsteuer „nichts anfangen können“. In so einem Fall hat man natürlich einen gewissen Vorteil - kann also bei gleichem Gewinn einen günstigeren Endpreis anbieten und hat zudem die ganze Arbeit mit der Umsatzsteuer nicht.
Woe schon geschrieben wurde, funktioniert es so aber nicht.

Cu Rene