Servus, Leute,
X will DSL-Vertrag mit Fa. Y abschließen. Der Auftrag wird bestätigt.
Dann gibt es einiges Hin und her. DSL angeblich nicht möglich, Stick wird angeboten. Dann DSL doch möglich. Dann Lieferverzögerungen.
Die Hardware wird dann nach etwa 6 Wochen geliefert.
X stellt nun fest, daß sie unpraktisch ist - muß Kabel über den Flur ziehen und wenn der Rooter ausgeschaltet ist, funktioniert auch das Telefon nicht mehr.
Also schickt X das Zeug nach 3 Tagen zurück und tritt gleichzeitig vom Vertrag zurück.
Y besteht nun auf dem Vertrag, weil für die 14-Tages-Frist das Datum der Auftragsbestätigung gilt (also 6 Wochen vorher).
- Ist das so korrekt? Dann könnte ja jede Firma durch verspätete Lieferung die Widerrufsfrist umgehen?
X besteht auf dem Rücktritt vom Vertrag. Y antwortet, die Bearbeitung des Vorgangs würde einige Zeit dauern. Nach 4 Monaten noch immer keine Antwort. Erneute Nachfrage von X, wieder 6 Wochen keine Antwort. Zwischenzeitlich bucht Y munter die Gebühren für den effektiv nicht vorhandenen Anschluß ab.
Nach Ankündigung des X, ab einem bestimmten Datum die Gebühren zurückzubuchen und die Einzugsermächtigung zu widerrufen, endlich Rückmeldung.
In der ganzen Zeit mußte X einen Stick einer anderen Firma für 2 EUR pro Tag nutzen. Durch die wiederholte Nachschau, ob eine Rückmeldung erfolgt ist, fielen pro Monat Kosten von mindestens 20 EUR an.
Y bietet nun an, die Hardware erneut zuzusenden. Allerdings will Y auf keinen Fall die bereits abgebuchten Gebühren für die 6 Monate zuvor gutschreiben geschweige denn die Kosten für den Stick erstatten.
- Hat X nicht zumindest Anspruch auf die Gutschrift? Schließlich wurden die Gebühren für eine nicht erbrachte Leistung berechnet.
Außerdem hätte Y zumindest schon sehr viel früher anbieten müssen, zumindest die Hardware wieder zuzuschicken, damit der Anschluß wenigstens genutzt hätte werden können. Dieses Angebot erfolgte aber erst, nachdem die Geldquelle zu versiegen drohte.
Ich hoffe, man kann X in diesem Fall weiterhelfen.
Vielen Dank für eure Hilfe und LG
Manu
Hallo,
das ist eine schwierige Frage, denn der Gesetzgeber schreibt eindeutig in 355 BGB „durch Ruecksendung der Sache“. Dies sollte auch rechtlich so sein, denn wenn eine Sache noch nicht geliefert wurde, kann ich diese auch nicht in Augenschein nehmen, kontrollieren und beurteilen ob ich diese behalten und damit am Vertrag festhalten will. Demnach duerfte das Widerrufsrecht erst mit Lieferung der Sache zeitlich zu laufen beginnen. 356 Abs.2 BGB (wichtig)
Anders jedoch, wenn eigens hierfuer eine DSL Verbindung eingerichtet wurde. Hier besteht gar kein Widerrufsrecht, n 312e BGB (bitte unbedingt lesen)
Bitte auch zur Beachtung: Ist mit dem DSL Router etc. ein Finanzierungvertrag z.B. ueber mtl. Raten und Gebuehren abgeschlossen gilt ein Widerruf n 495 BGB an 355 BGB
Bitte auch beachten die Vorschriften n. 357 BGB
Servus, Michael,
ich werde mir die Paragraphen jetzt gleich mal zu Gemüte führen. Fakt ist aber leider, daß wohl extra von Y ein Schalter umgelegt wurde, um DSL für X Haus freizuschalten.
Eigentlich wäre es X ja mittlerweile egal, wenn Y wenigstens bereit wäre, einen Teil der bereits gezahlten Gebühren anzurechnen.
Oder wenn Y X nicht 6 Monate lang hingehalten hätte, ohne X zumindest anzubieten, ihm wenigstens wieder einen Rooter zu schicken.
Der Rooter ist gemietet, aber selbstverständlich ist das billigere Modell jetzt nicht mehr lieferbar.
Erstmal herzlichen Dank. Vielleicht fällt ja dir oder jemand anderem noch was wegen der Gutschrift ein.
Liebe Grüße
manu
Hallo,
mit Schalter umlegen ist da wohl nichst getan. Allgemein dürfte DSL Zugang auch mittlerweile Standard sein, d.h. wenn wegen Dir nicht tausende Meter Kabel oder ein Sendemast gebaut wurde, ist der Ausschluss des Rücktrittsrechts ohnehin nicht möglich.
Demnach gilt das Rücktrittsrecht mit Lieferung des Routers etc. an Dich.
Hasst Du ab hier die 2 Wochen des Widerrufs eingehalten ist das doch OK.
Notfalls muss man da die Gesellschaft mal schriftlich darauf hin weisen.
Servus, Michael,
siehste, genau das ist es doch.
X bestellte DSL. Auftrag wurde bestätigt. 1 Woche später Anruf von Y: DSL bei Ihnen nicht möglich. Aber wir haben ein tolles Angebot für einen Stick.
3 Tage später rief X bei Y an und wies darauf hin, daß alle direkten Nachbarn im Umkreis DSL haben. Y daraufhin: Oh, X hat recht, aber weil DSL wieder storniert wurde, wird es einige Zeit dauern, weil der Auftrag neu angelegt werden muß. Übergangsweise kriegt X kostenlos einen Stick.
X bekam dann zwei Sticks auf einmal. Allerdings nirgendwo ein Hinweis, daß er kostenlos ohne Vertragsabschluß 1 Monat lang genutzt werden kann.
Da X einen Trick vermutete (nämlich durch 1-monatige Nutzung die Widerrufsfrist zu versäumen und in einem 2-Jahres-Stickvertrag hängenzubleiben), schickte er beide Sticks umgehend zurück.
Dann kam irgendwann der Rooter, und erst nach zweimaliger Nachfrage 1 Woche später der Splitter.
Drei Tage später, also innerhalb der 14-Tagesfrist, wurde alles inklusive Installationssoftware zurückgeschickt.
Tolle Geschäftspraktiken, oder?
Zumindest kann X sich bei seinem nächsten Schreiben an Y nun auf die einschlägigen Rechtsvorschriften berufen.
Denn die Einschaltung eines Anwalts erscheint X zum jetzigen Zeitpunkt angesichts einer Schadenshöhe von ca. 100 EUR (Telefon hätte ja trotzdem erstmal bezahlt werden müssen) noch unverhältnismäßig.
Vielen lieben Dank und schönen Abend noch!
Manu