Umgehung des Bestellerprinzips legal?

Guten Tag,
ab 1. Juni gilt ja das Bestellerprinzip und wie ich in der F.A.S einen Artikel gelesen habe, lassen die Makler nichts unversucht um dieses zu umgehen.

Bisher haben Immobilienmakler ja oft bei öffentlichen Portalen wie immobilienscout Anzeigen für Vermieter eingestellt und die zukünftigen Mieter haben bezahlt.

Ist es legal, wenn nun zukünftig Makler genauso vorgehen, nur bevor sie den Mietern die Wohnung zeigen, eine Einwilligung zur Maklertätigkeit abverlangen, d.h. damit den zukünftigen Mieter zu einem Maklerauftrag „zwingen“?

Ich habe auch gelesen, dass die Makler in der Beweispflicht sein werden, dass sie „exklusiv“ für den Kunden tätig waren, das könnte man dann bei Zusage zu genau der Wohnung, durch die der Kontakt entstanden ist, sicherlich widerlegen?

Nun gibt es allerdings vielleicht noch ein Schlupfloch, indem der Makler so tut, als würde er nur eine „Einwilligung zur sofortigen Maklertätigkeit schon vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist“ einholen und zusätzlich vermerkt, er würde ansonsten natürlich die Informationen auch gerne nach Ablauf der 14-tägigen Widerufsfrist zusenden - auch wenn ich das mit der Widerrufsfrist noch nicht so ganz verstanden habe, was damit gemeint ist - ist das vielleicht ein graues legales Schlupfloch für den Makler und kann es damit auch schwierig werden Provision im Nachhinein zurückzufordern?

Vielen Dank im Voraus!

Der Makler wäre schön dumm, einem Kunden die Wohnung zu zeigen, ohne vorher einen Vertrag für seine Dienste vorzulegen… Würden Sie denn umsonst arbeiten? Und gezwungen, zu unterschreiben, werden Sie durch den bösen Makler bestimmt nicht.
Suchen Sie doch einfach nach privaten Wohnungsanzeigen. Diese sind häufig in den Wochenblättern inseriert, die man kostenlos im Briefkasten findet. Fotos gibt es zwar nicht, aber man kann ja am Wochenende die einzelnen Wohnungen abfahren. Grundrisse skizziert man kurz selbst und dann gibt es da so praktische kleine Geräte, mit denen man auch die (korrekten) Quadratmeter der Wohnung ermitteln kann. Viele ältere Vermieter wissen leider nicht, dass z.B. Küchen oder Kellerräume keine Zimmer sind. Auch ist dann oft die Übernahme des Gelsenkirchener Barocks ein großes Thema, da kein Makler den Vermieter vorab schon davon überzeugen konnte, dass Tante Trudes Kaffeetisch heute nicht mehr der letzte Schrei ist. Nach acht bis zehn Wochenenden hat man aber bestimmt eine schöne Wohnung gefunden. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg!

Der Makler wäre schön dumm, einem Kunden die Wohnung zu
zeigen, ohne vorher einen Vertrag für seine Dienste
vorzulegen.
[…]

Ich dachte der Kunde ist künftig der Vermieter?! Und der muss bezahlen, wenn er sich für die Vermietung einen Makler sucht?!
Jedenfalls wenn der Makler dem Mieter eine Wohnung zeigt, die dem Makler zum Zeitpunkt des Erstkontakts zwischen Makler und Mieter schon bekannt war!

Oder habe ich da etwas falsch verstanden?

Bommel

Hier haben sich verblödete Politiker von dubiosen Fernsehsendungen leiten lassen. Makler suchen Mietern/Käufern keine Immobilien! Makler aquirieren Immobilien, haben diese in ihrem Bestand, stellen diese online - für alle Immobiliensuchenden - und falls jemand interessiert ist nimmt er Kontakt zum Makler auf. Möchte er die Adresse des Objektes haben, um dieses zu besichtigen, geht der Interessent einen Vertrag mit dem Makler ein - und wird zum Kunden. Wie sollen denn die Immobilienportale ab Juni aussehen? Leer?
Natürlich müssen sich die Makler etwas einfallen lassen. Vermieter und Verkäufer wollen die Provision nicht zahlen, Makler nicht pleite gehen.

Das Bestellerprinzip ist ganz sicher nicht verblödet.

Wer eine Immobilie verkaufen oder vermieten will, der beauftragt ggf. einen Makler.
Gute Vertreter dieser Spezies erledigen nun ihren Job, schauen sich also die Immobilie an, beraten den Eigentümer, fertigen aussagekräftige Exposes an - und bekommen vom Auftraggeber ihr Geld.

Dass für diese Leistung Geld zu bezahlen ist, ist doch klar.

Ebenso kann auch ein Interessent einen Makler beautragen, dann zahlt er für die Suche.

Es soll natürlich auch vorgekommen sein, dass Makler zwei Zeilen Text und ein Foto irgendwo hochladen und darauf warten, dass ein Fisch anbeißt.

3 Like

Ich dachte der Kunde ist künftig der Vermieter?!

Der Kunde ist der, der den Auftrag gibt.

Jedenfalls wenn der Makler dem Mieter eine Wohnung zeigt, die
dem Makler zum Zeitpunkt des Erstkontakts zwischen Makler und
Mieter schon bekannt war!

Das ist praktisch unmögich, denn dann könnte jeder Makler jede Wohnung nur einem einzigen Interessenten anbieten - und danach nie wieder. Jeder Makler wird immer Wohnungen anbieten, die ihm bereits bekannt sind - aber das heißt deswegen nicht, dass deswegen zwischen Vermieter und Makler ein Vertrag bestehen muss.

Zukünftig werden Vermieter schlicht und einfach keine Makler mehr beauftragen. Nichtsdestotrotz werden Makler, so sie nicht verhungern wollen, Wohnungen anbieten, und Mieter, die eine Wohnung suchen, werden mit den Maklern Verträge schließen, damit sie an die Wohnungen kommen.

Oder habe ich da etwas falsch verstanden?

Ich denke schon.

Gruß,
max

Ich dachte der Kunde ist künftig der Vermieter?!

Der Kunde ist der, der den Auftrag gibt.

Aber zu was denn genau?!

Jedenfalls wenn der Makler dem Mieter eine Wohnung zeigt, die
dem Makler zum Zeitpunkt des Erstkontakts zwischen Makler und
Mieter schon bekannt war!

Das ist praktisch unmögich, denn dann könnte jeder Makler jede
Wohnung nur einem einzigen Interessenten anbieten - und danach
nie wieder. Jeder Makler wird immer Wohnungen anbieten, die
ihm bereits bekannt sind - aber das heißt deswegen nicht, dass
deswegen zwischen Vermieter und Makler ein Vertrag bestehen
muss.

Nein, das heißt es nicht, so wie ich die Änderung verstanden habe, bedeutet sie nur, dass der Makler, wenn er die Wohnung bereits kennt, eben kein Geld mehr vom Mieter nehmen darf. Wenn er sich beim Vermieter auch nix abholen möchte, freut das den Vermieter und für Vermieter und Mieter ist die Welt ist In Ordnung.

Zukünftig werden Vermieter schlicht und einfach keine Makler
mehr beauftragen.

Wieso denn nicht _meh_r? Das Problem ist doch, dass zur Zeit die Mieter beauftragen, nicht die Vermieter, obwohl sie gefühlt den größeren Nutzen haben.

Nichtsdestotrotz werden Makler, so sie nicht
verhungern wollen, Wohnungen anbieten, und Mieter, die eine
Wohnung suchen, werden mit den Maklern Verträge schließen,
damit sie an die Wohnungen kommen.

Sind die dann rechtlich noch einwandfrei?

Oder habe ich da etwas falsch verstanden?

Ich denke schon.

Ober das Bestellerprinzip ist doch eine Änderung der bestehenden Praxis, oder nicht?! Worin genau besteht denn diese Änderung?

Bommel

Vielen Dank schon mal für die Antworten.
Bei Wikipedia steht: „Mit der Einführung des Bestellerprinzips ist es dem Wohnungsvermittler untersagt, vom Wohnungssuchenden eine Provision zu verlangen, es sei denn, der Wohnungsvermittler sucht ausschließlich für den Wohnungssuchenden eine Wohnung, mit dem ein Mietvertrag dann auch zustande kommt (vgl. § 2 Abs. 1a WoVermRG-Entwurf)“. Das verstehe ich sogar so, dass wenn dieser Auftrag vom Wohnungssuchenden erteilt wird, dann aber die erste Wohnung genommen wird, die der Makler eingestellt hatte, ohne den Wohnungssuchenden zu kennen, es sogar möglich sein müsste seine Provision zurückzuklagen. Ob Makler das nun gut finden oder nicht.

Hallo

Die „Einwilligung zur sofortigen Maklertätigkeit schon vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist“ ist der Umsetzung der „Verbraucherrechterichtlinie“ geschuldet (seit 13. Juni 2014 in Kraft) und hat rein gar nichts mit dem „Bestellerprinzip“ zu tun.

Im übrigen wird das Bestellerprinzip erst ab 01.06.2015 in Kraft treten!
Wie sich die Immobilienwelt darauf hin ändern wird, das bleibt also erst noch abzuwarten
http://news.immowelt.de/tipps-fuer-makler/artikel/29…

Beachtenswert im Gesetzestext ist: „der Makler darf keine Provision fordern, wenn er einem Wohnungssuchende eine Immobilie anbietet, die ihm bereits bekannt ist.“
Von daher dürften sich m.E. die Immobilienanzeigen deutlich wandeln.
Möglicherweise bieten Makler nur noch Beispielwohnungen an, um für Ihre Vermittlungsdienste zu werben oder Wohnungen, die gar nicht real existieren (natürlich ganz gesetzeskonform provisionsfrei) … und weil die angebotene Wohnung dann „schon weg ist“, wird vielleicht der Mietwohnungssuchende davon überzeugt selbst „Kunde“ mit einem Suchauftrag zu werden …
Vielleicht verlegen sich die Makler auch auf neue Geschäftsideen, vielleicht müssen halt dann die Mieter selbst/auf eigene Kosten inserieren und statt Provision mit baldiger Erfolgsaussicht dann eben längere Zeit als bisher suchen dabei viel Inseratskosten zahlen, viel Zeit dafür aufwenden sich vielen Vermietinteressenten anzubiedern, Details zur möglichen Wohnung in Erfahrung zu bringen - alles in allem eben massig mehr Zeit als bisher für die Mietwohnungssuche aufzuwenden.

Wenn mehr Mieter Suchinserate aufgeben um die Maklerprovision zu sparen, dann müssen Vermieter auch gar nicht mehr selbst Inserate aufgeben, ihre Wohnung anpreisen - sie können sich ganz bequem ihren Mieter aus den vielen Suchinseraten heraussuchen … etc. etc.

Was dann wirklich wird, wenn das Gesetz erst in Kraft ist, das wird die Zeit noch zeigen.

Ganz sicher wird es auch zukünftig Makler geben, die ganz gesetzeskonform eine Entlohnung für ihre Vermittlungstätigkeit erhalten - warum auch nicht?

M.E. wird der mieterbegünstigende Ansatz (Mieter sollen die Maklerprovision sparen, Mietpreisbremse!) möglicherweise eher das völlig Entgegengesetzte bewirken.
Plötzlich viele Suchende - keine Angebote mehr > ja wohin denn nur werden nach Marktgesetzen die Mietpreise gehen ???
Das ist doch wirklich nicht das erste Gesetz, das im Ansatz gut gedacht - in der Ausführung/Gesetzestext-Ausformulierung jedoch handwerklich grottenschlecht gemacht war.

Grüsse Rudi