Umgehung des Patentamts durch Notar?

Hallo,

diese Frage setzt voraus, dass evtl. in Europa in Zukunft Software patentiert werden kann, was jetzt ja zum Glück noch nicht der Fall ist.

Folgendes: Ich bin Softwareentwickler, habe eine gute Softwareprojekt-Idee und bin gerade dabei, diese mit meinem eigenen Hirnschmalz und meinem eigenen Einfallsreichtum umzusetzen. Da ich jedoch kaum finanzielle Mittel zur Verfügung habe, um jetzt auf die vielen kleinen Bestandteile, aus denen meine Lösung bestehen wird, Patentanträge zu stellen geschweige denn die Zeit und Lust habe, mein Vorgehen für eine Patentschrift aufzuschreiben, möchte ich eine andere Lösung finden, mich vor eventuellen, zukünftigen Patentklagen zu schützen.

Kleine Randbemerkung, die ich mir nicht verkneifen kann: Ich benötige kein Patent, um mich vor Nachmachern zu schützen, da ich meine Software kompilieren werde und sehr wohl weiß, dass auf diese Weise ganz natürlich ein sehr sehr wirksamer Schutz davor gegeben ist, dass jemand meine Algorithmen auseinandernimmt. Gewisse Patentanwälte, Großfirmen (mit einem Stab an Anwälten) und Politiker scheinen das jedoch nicht zu wissen. (Bitte um Verzeihung, falls ich damit dem ein oder anderen hier auf die Füße getreten bin, aber wer diesen Hohn, der in den letzten Monaten bezüglich dieses Themas gelaufen ist, verfolgt hat, sollte Verständnis für meine Wut haben).

Wie auch immer: Softwarepatente sollen, zumindest offiziell, den „Erfinder“ vor Nachmachern schützen. Da fällt mir eine bessere Möglichkeit ein:
Wie wäre es, wenn ich regelmäßig meine gerade aktuellen Projektdaten einem Notar übergebe? Falls dann später eine Patentklage kommt in der Art: „Sie haben uns unsere tolle Idee geklaut, den Berechnungsstatus durch eine Prozentangabe auszugeben“ (wieder Sorry für den Zynismus), dann kann ich auf meinen Notar verweisen, der bereits vor der Patentveröffentlichung des Klägers meine entsprechenden Daten in Empfang genommen hat.
=> Ich kann nicht abgekupfert haben, die Darseinsberechtigung des Patents als solche hat damit also in diesem Fall ausgedient.

Würde ich dennoch unterliegen, dann wäre der wahre Zweck solcher Patente, also den Schwächeren zu eliminieren, offenbart worden.

Was haltet ihr davon? Was für eine Relevanz hat dieses Vorgehen über einen Notar im Kontrast zum Einreichen einer Schrift (und der Offenlegung meiner Ideen) beim Patentamt?

Gruß
Alexander

Hallo,

Kleine Randbemerkung, die ich mir nicht verkneifen kann: Ich
benötige kein Patent, um mich vor Nachmachern zu schützen, da
ich meine Software kompilieren werde und sehr wohl weiß, dass
auf diese Weise ganz natürlich ein sehr sehr wirksamer Schutz
davor gegeben ist, dass jemand meine Algorithmen
auseinandernimmt.

Da wäre ich mir nicht so sicher. Mir sind Fälle unterlaufen, bei denen „pfiffige“ Leute aus einem kompilierten Programm (also im Binärcode vorliegend) das Programm in Hochsprache zurückgewandelt hatten.

Wie wäre es, wenn ich regelmäßig meine gerade aktuellen
Projektdaten einem Notar übergebe? Falls dann später eine
Patentklage kommt in der Art: „Sie haben uns unsere tolle Idee
geklaut, den Berechnungsstatus durch eine Prozentangabe
auszugeben“ (wieder Sorry für den Zynismus), dann kann ich auf
meinen Notar verweisen, der bereits vor der
Patentveröffentlichung des Klägers meine entsprechenden Daten
in Empfang genommen hat.
=> Ich kann nicht abgekupfert haben, die
Darseinsberechtigung des Patents als solche hat damit also in
diesem Fall ausgedient.

Du - und nur du - dürftest deine Ergebnisse (Programm) weiternutzen, auch vertreiben.
Allerdings wäre das Patent dadurch nicht zu Fall zu bringen, denn mit der Hinterlegung beim Notar alleine wäre die dem Patent zugrunde liegende Idee ja nicht vorveröffentlicht. Das Patent könnte zu Recht erteilt werden und auch vom Patentinhaber uneingeschränkt genutzt werden.
Man mag aber die Frage stellen, ob eine Hinterlegung beim Notar (Kosten!) überhaupt nötig ist, wenn du durch anderweitige - auch eigene Dokumentationen - es im Streitfall plausibel machen kannst, dass du diese Idee seit … hattest.
Gruß
Karl

Was haltet ihr davon? Was für eine Relevanz hat dieses
Vorgehen über einen Notar im Kontrast zum Einreichen einer
Schrift (und der Offenlegung meiner Ideen) beim Patentamt?

Gruß
Alexander

Hallo Alexander!

Zunächst geht es um Zielbestimmung. Was soll erreicht werden? Gewerbliche Schutzrechte sollen dem Erfinder für begrenzte Zeit die ausschließlichen Nutzungsrechte sichern, aber gleichzeitig durch die Offenlegung den Stand der Technik voran bringen. Manchmal hat der Urheber aber gar kein Interesse am ausschließlichen Nutzungsrecht und wünscht sich geradezu Wettbewerb und damit z. B. Hilfe bei der Markterschließung. In solchem Fall gehts nur darum, Leute mit anderer Interessenlage am Erwerb eines Schutzrechts zu hindern. Das bewirkt man durch Veröffentlichung in einer Fachzeitschrift. Andere Erfinder wollen weder Patent noch die große Glocke der Veröffentlichung und wählen deshalb das Dorfblatt von Hintertupfing. Damit ist die Erfindung Stand der Technik, kann nicht mehr von Dritten angemeldet werden und ist trotzdem nicht allgemein bekannt.

Du wählst einen anderen Weg zum Nachweis Deiner Urheberschaft. Ist völlig in Ordnung, aber es ist keine Konkurrenz zum gewerblichen Schutzrecht Patent oder Gebrauchsmuster, sondern es ist ein eigener Weg.

Die Gedanken, ob und welches Schutzrecht sinnvoll ist, machen sich jeden Tag zahllose Entwickler auf allen Gebieten. Es gibt keinen immer geeigneten Königsweg. Es gibt etliche Leute, die sich schwer hüten, die Offenlegung eines Patents zu riskieren, weil sie z. B. schlafende Hunde wecken würden, Patentverletzungen nicht ohne weiteres sofort bemerken würden und/oder nicht über die Finanzen für einen Rechtsstreit mit hohem Streitwert verfügen. Wieder andere machen sich darüber überhaupt keinen Kopf und vertrauen einfach nur auf ihren Marktzugang. Schließlich sind Schutzrechte ohne gewerbliche Nutzung, also ohne Vermarktung, zweckfreie und brotlose Kunst.

Gruß
Wolfgang

Habe diesen Thread mit großem Interesse gelesen. Denn: Ich habe viele, sehr gute Ideen, z.b. Gebrauchsartikel, die noch nicht auf dem Markt sind, und würde diese Ideen verschiedenen Firmen gerne anbieten, gegen eine geringe Umsatzbeteiligung.

Beispiel,
Vor VIELEN Jahren hatte ich die Idee, schwarze Damenbinden auf den Markt zu bringen. Ich selbst kann das nicht, weil ich nicht über die finanziellen Mittel verfüge. Ich hätte aber eine schon existierende Firma, dazu anregen können.

Habe ich aber nicht gemacht.
Ich fürchte immer, dass man mir sagt, dass sie diese Idee schon seit längerem selber haben und schon daran arbeiten.

Früher oder später kommen dann andere auch auf diese Ideen, einfach weil die Dinge auch sinnvoll sind.

Einige meiner Ideen, die ich mit meinen finanziellen Mitteln verwirklichen konnte, habe ich auch schon in die Tat umgesetzt.

Frage, hätte ich zB. die Idee schwarzer Binden irgendwo schützen lassen und dann einer Firma anbieten können?

Habe ich ein Recht auf meine Ideen. Kann ich eine Idee in einem Käsblatt per Anzeige veröffentlichen, dann könnte ich nachweisen, das ich sie früher hatte?

Und, welche Möglichkeiten habe ich, meine Ideen zur greifbaren Sache werden zulassen. ZB: ich züchte seit 10 Jahren einen Milchpilz aus einem tibetischen Kloster. Es ist kein Kefir!
Die durch ihn umgewandelte Milch hat nachweislich schon vieles bewirkt, mit dem man wegen dem HWG nicht werben darf. Große Firmen allerdings könnten (ähnlich rechtsdrehend usw) mit diesem Produkt, (Namen habe ich schützen lassen) viel Umsatz machen und mich daran beteiligen :wink:

Wie könnte ich damit vorgehen?

http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

Sache wurde im folgenden diskutiert.
Gruß
Karl

hi alex :o)

Kleine Randbemerkung, die ich mir nicht verkneifen kann: Ich
benötige kein Patent, um mich vor Nachmachern zu schützen, da
ich meine Software kompilieren werde und sehr wohl weiß, dass
auf diese Weise ganz natürlich ein sehr sehr wirksamer Schutz
davor gegeben ist, dass jemand meine Algorithmen
auseinandernimmt. Gewisse Patentanwälte, Großfirmen (mit einem
Stab an Anwälten) und Politiker scheinen das jedoch nicht zu
wissen. (Bitte um Verzeihung, falls ich damit dem ein oder
anderen hier auf die Füße getreten bin, aber wer diesen Hohn,
der in den letzten Monaten bezüglich dieses Themas gelaufen
ist, verfolgt hat, sollte Verständnis für meine Wut haben).

mal in ganz einfachen worten: mit einem patent schützt du deine erfindung nicht nur vor den bösen nachahmern, sondern auch vor parallelen entwicklern. also auch wenn einer in UNKENNTNIS deines algorhytmus zur identen bzw. äquivalenten lösung kommt (sprich ohne deine algorhytmen auseinanderzunehmen) kannst du ihm verbieten das programm auf den markt zu bringen.

Wie auch immer: Softwarepatente sollen, zumindest offiziell,
den „Erfinder“ vor Nachmachern schützen. Da fällt mir eine
bessere Möglichkeit ein:
Wie wäre es, wenn ich regelmäßig meine gerade aktuellen
Projektdaten einem Notar übergebe? Falls dann später eine
Patentklage kommt in der Art: „Sie haben uns unsere tolle Idee
geklaut, den Berechnungsstatus durch eine Prozentangabe
auszugeben“ (wieder Sorry für den Zynismus), dann kann ich auf
meinen Notar verweisen, der bereits vor der
Patentveröffentlichung des Klägers meine entsprechenden Daten
in Empfang genommen hat.

zwei dinge: mit einer hinterlegung nur vor dem publikationsdatum erwirkst du genau gar nichts. spätestens wenn das patent erteilt ist hast du ne klage am hals, und das zurecht. du müßtest vor dem ANMELDEDATUM des patents hiterlegen, dann hast du ein vorbenutzerrecht (das ist jatzt alles sehr vereinfacht, da gibt´s noch ne menge wenn und aber´s). und zweitens geht es bei einer verletzungsklage oftmals nicht mal um bewußte nachahmung, auch unbewußt kann man zu einer (bereits patentierten) lösung kommen und da fällt man genauso unter´s patent wie der böse nachahmer.

=> Ich kann nicht abgekupfert haben, die
Darseinsberechtigung des Patents als solche hat damit also in
diesem Fall ausgedient.

irrtum, s.o.

Würde ich dennoch unterliegen, dann wäre der wahre Zweck
solcher Patente, also den Schwächeren zu eliminieren,
offenbart worden.

Was haltet ihr davon? Was für eine Relevanz hat dieses
Vorgehen über einen Notar im Kontrast zum Einreichen einer
Schrift (und der Offenlegung meiner Ideen) beim Patentamt?

wie gesagt, die hinterlegung beim notar sichert dir bestenfalls ein vorbenutzerrecht, die einreichung beim patentamt ein ausschliessungsrecht.

tiger