Umgehung Freiwillige Versicherung in der GKV

Hallo Zusammen,

ich benötige mal etwas Hilfe zu folgendem Fall:

  • Frau, 29, Verdienst ca. 50.000 EUR (ab 2011)

  • Aktueller Versicherungsschutz: Krankenversichert in einer GKV

  • Ehemann: Gesetzlich krankenversichert, Verdientst unter der Versicherungspflichtgrenze

Das Ehepaar plant im nächsten Jahr ein Kind zu bekommen. Geplant ist, dass die Frau ein halbes Jahr nicht erwerbstätig ist, also Elterngeld bezieht und ab dem 7. Monat zu 50% Ihrer bisherigen Tätigkeit nachgeht.

Nun hat das Ehepaar von Bekannten erfahren, dass die Ehefrau durch den hohen Verdienst in den Status eines freiwillig gesetzlich Versicherten rutscht und damit nach Geburt des Kindes 100 EUR Beitrag für die Krankenversicherung vom Elterngeld bezahlen muss. Stimmt das, oder ist dies nur der Fall, wenn das Paar nicht verheiratet ist?

Die Ehefrau spiel mit dem Gedanken, zum nächstmöglichen Termin (Januar 2012) in die PKV zu wechseln, da hier ein Ersparnis von rund 33% bei bestmöglicher Versorung möglich ist. Wie wäre der Sachverhalt dann zu werten? Ist hier in der Zeit der Nichterwerbstätigkeit (6 Monate) ein Beitrag zu zahlen? Müsste die Ehefrau aufgrund des zukünftig nur 50%igen Einkommens wieder in die GKV wechseln?

Fragen über Fragen.

Danke schon mal für die Antworten.

VG
nicre

Das stimmt so nicht alles.

Richtig ist daran, dass bei freiwillig Versicherten die Krankenversicherung in der Elternzeit nicht grundsätzlich umsonst ist.

Das Elterngeld selbst ist aber nicht beitragspflichtig, Beiträge wären zu zahlen, wenn weitere erhebliche Einkünfte der Frau da sind. Beiträge sind insbesondere zu zahlen, wenn der Ehemann privat versichert ist, und zwar bis zu ca. 250 EUR. Den Beitrag von 100 EUR kann ich nicht direkt nachvollziehen.

Der Wechsel in die PKV vor der Geburt erscheint mir besonders gewagt. Denn der Beitrag muss dort in voller Höhe weitergezahlt werden und auch das Mutterschaftsgeld fällt bei privat Versicherten geringer aus. Bei Teilzeit in Elternzeit besteht ein Befreiungsrecht von der GKV-Pflicht, dann ist aber wohl keine Beitragsersparnis mehr da.

Wann genau tritt die Versicherungsfreiheit denn ein ? Oder besteht sie durch einen Arbeitgeberwechsel jetzt schon ?

Wann genau tritt die Versicherungsfreiheit denn ein ? Oder
besteht sie durch einen Arbeitgeberwechsel jetzt schon ?

Im vorliegenden Fall hat die Ehefrau in 2010 ein zu versteuerndes Einkommen von ca. 42.400,-, also unter der Versicherungsfreiheitsgrenze. Durch einen Wechsel des AG wird das Bruttoeinkommen in 2011 bei mind. 50.000,- EUR liegen. Demnach wird die Grenze erstmalig in 2011 überschritten.

Mir haben die Ausführungen schon sehr geholfen. Das heißt wohl erstmal keine PKV, wenn denn tatsächlich die Umsetzung der Nachwuchsplanung für das kommende Jahr ansteht :smile:

DANKE.

Dann tritt die Versicherungsfreiheit schon beim Atbeitgeberwechsel ein.

Hallo Nicre,

wer hat Ihnen denn erzählt, dass die PKV ca. 33 % günstiger ist als die GKV und dann noch bei bestmöglichster Versorgung?

Dies stimmt so auf keinen Fall!

Bedenken Sie dabei auch, dass Ihr Kind ebenfalls in die PKV muss.

Man sollte auch nicht aus dem Grund in die PKV wechseln um Geld zu sparen, sonder höchstens wegen einer besseren Absicherung.

Wenn überhaupt eine Ersparnis übrig bleibt, sollte man dann diesen Beitrag verwenden für eine Altersrücklage um dann im Alter die erhöhten Kosten aufzufangen.

Das weitere wurde Ihnen schon beantwortet.

Beste Grüße!

Dann tritt die Versicherungsfreiheit schon beim
Atbeitgeberwechsel ein.

Wirklich? Wie ist denn das begründet? Immerhin besteht ja die Möglichkeit, dass der AN gekündigt wird oder selbst kündigt und in Folge dessen nicht über die Jahresgrenze von 49.500 EUR gelangt. Oder wird es an dem monatlichen Bruttoarbeitslohn fest gemacht?

klar, aber diese mÖGLICHKEITEN bestehen immer. die Handhabung (festgelegt in den Rundschreiben der Krankenkassen) ist aber so. Es müßte sofort eine Einstufung als freiwillig Versicherter erfolgen.