Hallo Zusammen,
ich benötige mal etwas Hilfe zu folgendem Fall:
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Frau, 29, Verdienst ca. 50.000 EUR (ab 2011)
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Aktueller Versicherungsschutz: Krankenversichert in einer GKV
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Ehemann: Gesetzlich krankenversichert, Verdientst unter der Versicherungspflichtgrenze
Das Ehepaar plant im nächsten Jahr ein Kind zu bekommen. Geplant ist, dass die Frau ein halbes Jahr nicht erwerbstätig ist, also Elterngeld bezieht und ab dem 7. Monat zu 50% Ihrer bisherigen Tätigkeit nachgeht.
Nun hat das Ehepaar von Bekannten erfahren, dass die Ehefrau durch den hohen Verdienst in den Status eines freiwillig gesetzlich Versicherten rutscht und damit nach Geburt des Kindes 100 EUR Beitrag für die Krankenversicherung vom Elterngeld bezahlen muss. Stimmt das, oder ist dies nur der Fall, wenn das Paar nicht verheiratet ist?
Die Ehefrau spiel mit dem Gedanken, zum nächstmöglichen Termin (Januar 2012) in die PKV zu wechseln, da hier ein Ersparnis von rund 33% bei bestmöglicher Versorung möglich ist. Wie wäre der Sachverhalt dann zu werten? Ist hier in der Zeit der Nichterwerbstätigkeit (6 Monate) ein Beitrag zu zahlen? Müsste die Ehefrau aufgrund des zukünftig nur 50%igen Einkommens wieder in die GKV wechseln?
Fragen über Fragen.
Danke schon mal für die Antworten.
VG
nicre