Hallo an alle Wissenden,
folgender Sachverhalt Frau A verkauft ihr lastenfreies EFH an Ehepaar B. Der Kaufpreis liegt bei schlappen TEUR 10, obwohl das Grundstück allein (lt. Gutachterausschuss) rd. TEUR 75 wert ist, dazu kommt das teilsanierte EFH…
Frau A verkauft - so die Annahme - das Objekt, um Gläuber C ein Schnippchen zu schlagen und dann vermögenslos zu sein. Das Objekt wird während eines lfd. Verfahrens gegen Frau A verkauft, in welchem die Rechtmässigkeit einer Forderung von C an A festgestellt werden muss.
Der Gläubiger vermutet (hat keinen Beweis!), dass Ehepaar B die Lage von Frau A (Hartz 4) kannte und man im gegenseitigen Eivnernehmen den Kaufpreis gering gestaltet hat und den Rest außerhalb des Vertrages „unter der Hand“ erledigt. Ehepaar B will sparen und Frau A muss nicht auf ihr geliebtes Hartz 4 verzichten, da der KP im Rahmen des Vermögens ist, was sie besitzen darf…
Die rechtliche Seite dieses Deals ist mir schon klar, d. h. Nichtigkeit des Kaufvertrages. Nur wie soll man die Zahlung außerhalb von B an A beweisen???
Wenn Gläuber C auf Verdacht eine Betrugsanzeige macht, gegen wen - Käufer oder Verkäufer???
Ich hoffe, hier bin ich richtig, da ich meine, dass die Frage eher immobilientechnisch als rechtlicht ist, wenn nicht, Posting bitte verschieben, danke??
Ich hoffe, hier bin ich richtig, da ich meine, dass die Frage
eher immobilientechnisch als rechtlicht ist, wenn nicht,
Posting bitte verschieben, danke??
Hallo Angela,
das kommt mir doch bekannt vor.
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…
Wenn du zu dem fiktiven Fall noch etwas ergänzen möchtest, mache das besser dort. Es ist eindeutig eine Rechtsfrage.
Grüße
Ulf
Hallo Angela,
Wenn Gläuber C auf Verdacht eine Betrugsanzeige macht, gegen
wen - Käufer oder Verkäufer???
Was hilft Dir das ?
Dein Problem ist so komplex, dass Du ohne anwaltliche Hilfe nicht weiterkommst.
Gruß
Nordlicht
Hallo Angela,
Wenn Gläuber C auf Verdacht eine Betrugsanzeige macht, gegen
wen - Käufer oder Verkäufer???
Was hilft Dir das ?
Dein Problem ist so komplex, dass Du ohne anwaltliche Hilfe
nicht weiterkommst.
Das ist ja mein Problem… Unser Anwalt ist eigentlich bisher sehr souverän gewesen, aber jetzt ist die Sache offenbar zu speziell. Auf jeden Fall vermittelt er den Eindruck, dass - da Beweislast wohl bei uns - wir kaum / wenig Aussicht hätten, anzufechten oder was auch immer. Ich versuche hier nur irgendwie Argumente / Munition zu finden, um gemeinsam mit Anwalt das Richtige zu tun…
Gruß
Nordlicht
Ist das nicht irgendsowas wie Insolvenzbetrug? Wenn A das Grundstück fast schon an B verschenkt, was angesichts des Kaufpreises und der tatsächlichen Werte ganz einfach zu beweisen wäre, muss das Geschäft rückgängig gemacht werden. Wenn A zum Verkaufszeitpunkt schon wusste, dass C einen Titel hat, sollte es doch eindeutig um Betrug gehen.
Ich bin zwar kein Anwalt, aber so einfach sollte A mit der Prozedur doch nicht durchkommen.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Ist das nicht irgendsowas wie Insolvenzbetrug? Wenn A das
Grundstück fast schon an B verschenkt, was angesichts des
Kaufpreises und der tatsächlichen Werte ganz einfach zu
beweisen wäre, muss das Geschäft rückgängig gemacht werden.
Wenn A zum Verkaufszeitpunkt schon wusste, dass C einen Titel
hat, sollte es doch eindeutig um Betrug gehen.
C hatte zum Verkaufszeitpunkt noch keinen Titel, aber die Klage lief und Termin zur mündlichen Verhandlung (an dem Frau A mal eben nicht erschien), war auch verhängt. Urteil gab es erst 4 Monate nach Verkauf…
Ich bin zwar kein Anwalt, aber so einfach sollte A mit der
Prozedur doch nicht durchkommen.
Das hoffe ich so sehr, aber unser Anwalt macht uns da wenig Hoffnung. Meine Hoffnung ist ja noch, dass von Amts wegen (ARGE und Finanzamt) jemand nachfragt. Oder sollte man einen Tip geben???
Hallo Angela,
Wenn Gläuber C auf Verdacht eine Betrugsanzeige macht, gegen
wen - Käufer oder Verkäufer???
Was hilft Dir das ?
Dein Problem ist so komplex, dass Du ohne anwaltliche Hilfe
nicht weiterkommst.
Das ist ja mein Problem… Unser Anwalt ist eigentlich bisher
sehr souverän gewesen, aber jetzt ist die Sache offenbar zu
speziell. Auf jeden Fall vermittelt er den Eindruck, dass - da
Beweislast wohl bei uns - wir kaum / wenig Aussicht hätten,
anzufechten oder was auch immer. Ich versuche hier nur
irgendwie Argumente / Munition zu finden, um gemeinsam mit
Anwalt das Richtige zu tun…
Gruß
Nordlicht
Oder sollte man einen Tip geben???
Na klar! Von alleine kommt da keiner drauf.
Was sagen andere Anwälte?
Hallo Angela,
vielleicht könnte ein Anwalt, der auch Insolvenzverwalter ist, weiterhelfen. Mir fallen da so einige Dinge ein, weil der Insolvenzverwalter andere Anfechtungsmöglichkeiten hat. Man kann auch als Gläubiger einen Insolvenzantrag stellen.
Lohn sich natürlich nur, wenn nicht zu viele Gläubiger vorhanden sind, sonst bekommt man, wenn man überhaupt etwas machen kann, nur eine Quotenzahlung.
Gruß,
Oskar