Hallo.
Mein Opa wohnt seit 8 Jahren in einer Wohnung, für die er, laut Vertrag bei Beendigung der Kündigungsfrist für ein Jahr gebunden ist. Der Mietzeitraum läuft immer von Juni bis Mai des nächsten Jahres. Lt. Vertrag muss er also, sollte er sich entschliessen auszuziehen, im März seine Kündigung einreichen und dann noch noch bis einschliesslich Mai die Miete bezahlen.
Da mein Opa nun die Möglichkeit hat in eine Einrichtung für altersgerechtes Wohnen zu ziehen, würde er dies gern ab dem Februar 2002 tun und würde nun gerne die Miete zum 1. Februar kündigen. Die KÜndigung hat er zum 2. Dezember abgegeben. Die Vermieterin hat ihn nun darauf aufmerksam gemacht, dass er nur zum 1. Juni kündigen kann und folglich, neben der Miete für altersgerechtes Wohnen aber Februar, auch die MIete für seine alte wohnung bis einschliesslich Mai weiterzahlen muss. Lt. Vertrag ist die Vermieterin meiner Meinung nach im Recht, allerdings frage ich mich, ob es nicht Ausnahmen für den Mieter gibt. Immerhin zieht der Mieter in diesem Fall nicht einfach um, sondern passt seine Wohnlage gemäss seines Alters an.
Zur info: Bei Altersgerechtem Wohnen handelt es sich um eine Anlage mit einzelwohnungen. In jeder Wohnung besteht die Möglichkeit bei Zwischenfällen eine Schwester kommen zu lassen.
Mein Opa ist allerdings nicht behindert und dringend auf plegerische Hilfe angewiesen, sondern dieser Umzug würde es ihm einfach nur angenehmer machen.
Haben wir jetzt mehr Möglichkeiten als an die Warmherzigkeit der Vermieterin zu appelieren?
Vielen Dank für HIlfe.
Gruss
Ronny Seiler
