'Umgemeindung'

Hallo!
Meine Frage ist eigentlich recht simpel:
Ist es möglich eine Eingemeindung rückgängig zu machen
um sich danach wieder von einer anderen Gemeinde eingemeinden
zu lassen? Wenn ja, wie?

Viele Grüße:
Singi

Möglich ist das grundsätzlich und wird auch alle paar Jahre irgendwo mal diskutiert. Dazu kommt es allerdings sehr selten, da es schon sehr gute Gründe geben müsste.

Soweit ich weiß, bedarf es dafür einer entsprechenden Verordnung des jeweiligen Landesinnenministeriums. Das Ministerium wiederum würde sowas sicher nicht ohne die Zustimmung der Einwohner und Politiker der beteiligten Gemeinden machen, zumindest nicht ohne die des „umziehenden“ Ortes.

Hallo!
Meine Frage ist eigentlich recht simpel:
Ist es möglich eine Eingemeindung rückgängig zu machen
um sich danach wieder von einer anderen Gemeinde eingemeinden
zu lassen? Wenn ja, wie?

Viele Grüße:
Singi

Guter Grund?
Bei mir in der Nähe gibt es einen Fall, bei dem das möglicherweise sinnvoll wäre:

Ein sehr kleiner Ort a (Sackgassenort und ohne Geschäfte oder ähnliche Dinge) gehört schon lange zu einer Gemeinde mit dem Hauptort A.
Allerdings befindet sich , sogar etwas näher zu a als der Gemeindehauptort A - noch ein weiterer Ort B, der eine andere, selbständige Gemeinde bildet.
Die alte Straße von dem Gemeindehauptort A zu dem zugehörigen kleinen Ort a ist (auch schon seit längerer Zeit) keine öffentliche Straße mehr, weshalb man den - wesentlich weiteren - Weg über den Ort B nehmen muß, um von a nach A zu gelangen.

RV

Ein sehr kleiner Ort a (Sackgassenort und ohne Geschäfte oder
ähnliche Dinge) gehört schon lange zu einer Gemeinde mit dem
Hauptort A.
Allerdings befindet sich , sogar etwas näher zu a als der
Gemeindehauptort A - noch ein weiterer Ort B, der eine andere,
selbständige Gemeinde bildet.
Die alte Straße von dem Gemeindehauptort A zu dem zugehörigen
kleinen Ort a ist (auch schon seit längerer Zeit) keine
öffentliche Straße mehr, weshalb man den - wesentlich weiteren

  • Weg über den Ort B nehmen muß, um von a nach A zu gelangen.

Hallo Roman,

ich denke dieser Grund wird nicht ausreichen.

„Nur“ dass der Ort B näher gelegen ist an klein Ort a ist sicherlich kein Grund. Auch die umständliche Zufahrt über Ort B wird nicht ein wichtiger Grund sein, es sei denn, es wäre unzumutbar. Bei einer Umgemeindung muss der Grossteil der Bevölkerung und Politik von der Notwenigkeit überzeugt sein, was ich in diesem Fall nicht denke.

Ich versuche deinen Fall mal so umzustricken, bei der eine Umgemeindung in Frage kommen könnte.

Zwischen Großort A und Kleinort a fließt ein Fluss. Dieser wird zu einem Stausse angestaut. Die beiden Orte A und a werden voneinander abgeschnitten. Hier wäre eine Umgemeindung von Kleinort a zu Großort B durchaus denkbar.

Gruß

Matthias

Das
Ministerium wiederum würde sowas sicher nicht ohne die
Zustimmung der Einwohner und Politiker der beteiligten
Gemeinden machen, zumindest nicht ohne die des „umziehenden“
Ortes.

Das solltest du mal den Bürgern von Wesseling erzählen!

Levay

Wieso? Die haben sich doch wieder „befreien“ können.

Eben. Gefragt hat die vorher keiner. Die wollten nicht und mussten klagen.

Levay

Die Antwort ist auch recht Simpel! Eigentlich nicht weil das Steueraufkommen aus der Gewerbesteuer der Kommune zugute kommt.
Jetzt meine Antwort. Nur der Dümmste Bauer würde seine einzige Kuh verkaufen um sich eine Melkmaschine anzuschaffen.